Förderprogramm: ESWE Versorgungs AG - Innovations- und Klimaschutzfonds
Was wird gefördert?
Gefördert werden Wohn- und Geschäftsgebäude, deren Errichtung bis spätestens 31.12.1994 erfolgte und die zu mehr als 50 Prozent ständig zu Wohnzwecken genutzt werden. Folgende Hauptmaßnahmen zur Verbesserung und Optimierung der Anlagentechnik und des baulichen Wärmeschutzes werden gefördert:
- Dämmmaßnahme an Außenwänden
- Dämmmaßnahme am "oberen Gebäudeabschluss": Dach und/oder oberste Geschossdecke (mindestens 75 Prozent Bestandfläche/Grundfläche)
- Austausch von Fenstern und Fenstertüren (mindestens 75 Prozent bezogen auf die Bestandsfläche)
- Erneuerung der zentralen Heizungsanlage inklusive hydraulischem Abgleich (Luft-Wasser-Wärmepumpe, Erdwärme-Wärmepumpe, Wärmepumpe mit sonstiger Wärmequelle, Biomasseanlage, Fernwärmeübergabestation)
- Einbau einer zentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Gefördert werden Gebäude bis zu maximal 9 Wohneinheiten (WE). Für denkmalgeschützte Liegenschaften oder ab 10 WE gibt es jeweils ein spezielles Programm des Fonds.
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Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern: