Förderprogramm: eins energie in sachsen - eins-Heizungsbonus


Was wird gefördert?

Gefördert wird der Einbau einer Wärmepumpenheizung, einer hybriden Heizungsanlage sowie einer einer Erdgas-Brennwertheizung.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kund*innen, die einen ungekündigten Erdgasliefervertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr mit eins energie in sachsen GmbH & Co. KG haben.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Wärmepumpen werden mit einem Bonus von 150 Euro (brutto) gefördert. Bei Installation einer Wärmepumpe der Firmen VAILLANT, BRÖTJE oder BOSCH-JUNKERS erhöht sich der Zuschuss mit Unterstützung des betreffenden Geräteherstellers auf 450 Euro (brutto).
  • Der Bonus für eine hybride Heizungsanlage (Wärmepumpe UND Erdgas-Brennwerttechnik) beträgt 150 Euro (brutto). Werden dabei Geräte der Firmen VAILLANT, BRÖTJE oder BOSCH-JUNKERS eingebaut, erhöht sich der Zuschuss mit Unterstützung des betreffenden Geräteherstellers auf 650 Euro (brutto).
  • Wird eine bereits vorhandene Erdgas-Brennwertheizung um eine Wärmepumpe ergänzet, beträgt der Bonus 150 Euro (brutto). Bei Installation einer Wärmepumpe der Firmen VAILLANT, BRÖTJE oder BOSCH-JUNKERS zahlen wir mit Unterstützung des betreffenden Geräteherstellers 450 Euro (brutto).
  • Wird eine bereits vorhandene Heizungsanlage von Festbrennstoffen, Strom, Heizöl oder Flüssiggas auf moderne Erdgas-Brennwerttechnik umgestellt, beträgt der Bonus 100 Euro (brutto). Lassen Sie bei der Umstellung ein Brennwertgerät der Firmen VAILLANT, BRÖTJE oder BOSCH-JUNKERS einbauen, wird mit Unterstützung des betreffenden Geräteherstellers sogar einen Bonus von 300 Euro (brutto) gewährt.
  • Der Austausch einer veralteten, bereits mit Erdgas betriebene Heizungsanlage gegen eine moderne Erdgas- Brennwertheizung wird mit einen Bonus von 100 Euro (brutto) bezuschusst. Bei Installation eines Brennwertgerätes der Firmen VAILLANT, BRÖTJE oder BOSCH-JUNKERS erhöht sich der Zuschuss für die Heizungserneuerung mit Unterstützung des betreffenden Geräteherstellers auf 300 Euro (brutto).
  • Voraussetzung: Es muss ein Wärmepumpenstromvertrag und/oder Erdgasliefervertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr vorhanden sein.

Kontakt zur Antragstelle:

eins energie in sachsen GmbH & Co. KG
Hauptabteilung Marketing / Kundenservice
Postfach 41 14 68
09026 Chemnitz

Kontakt zum Fördergeber:

eins energie in sachsen GmbH & Co. KG
Augustusburger Straße 1
09111 Chemnitz
Telefon: 0371/525-5587
E-Mail-Adresse: umweltbonus@eins.de
Internet: www.eins.de

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