Förderprogramm: Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz - Förderprogramm »Photovoltaik-Batteriespeicher«


Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die Neuerrichtung (Planungs-, Installations- und Materialkosten) eines neuen Photovoltaik-Batteriespeichers in Verbindung mit einer neu errichteten Photovoltaikanlage an einem bestehenden Gebäude (Baugenehmigung vor 31.12.2022) im rheinlandpfälzischen Stadtgebiet Mainz.
  • Die Mindestgröße der PV-Anlage muss 3 kWp für die Speicherförderung betragen.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Die Antragstellung ist für Privatpersonen und Sportvereine, die vereinseigenen Sportstätten betreiben, möglich.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung beträgt 150 Euro pro kWh nutzbare Kapazität des Batteriespeichers.
  • Förderhöchstgrenze für Stromspeicher bei Privathaushalten beträgt 1.500 Euro.
  • Förderhöchstgrenze für Stromspeicher bei Sportvereinen mit vereinseigenen Sportstätten beträgt 4.500 Euro.
Der Antrag auf Förderung ist vor Baubeginn bei der Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz einzureichen. Kumulierung: Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und ist mit anderen Förderungen kumulierbar, sofern diese das zulassen. Hierbei darf jedoch die Summe der Fördermittel die förderfähigen Investitionskosten nicht übersteigen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Mainzer Stiftung für Klimaschutz
und Energieeffizienz
Rheinallee 41
55118 Mainz
Telefon: 06131/12 60 33
Fax: 06131/12 60 45
E-Mail-Adresse: info@klimaschutz-mainz.de
Internet: www.klimaschutz-mainz.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Batteriespeicher | Photovoltaik

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