Energiekosten, Fördermittel, CO2-Preis – was sich 2026 ändert
15.12.2025 Lesedauer: min Autorin: Mirka Jedamzik
Demnächst stehen wieder einige Veränderungen rund um Energiekosten, Förderungen und Gesetze an. Damit Sie gut informiert ins Jahr 2026 starten, haben wir das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Heizungsgesetz: Was kommt als Nächstes?
In der Heizungsbranche und bei Verbraucher*innen sorgt es mal wieder für Unsicherheit: das sogenannte Heizungsgesetz. Grund dafür ist die bevorstehende Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Letzte Woche tagte der Koalitionsausschuss, demnach sollen bis Ende Januar Eckpunkte vorliegen, Ende Februar 2026 soll die Novelle beschlossen werden. Einen neuen Namen gibt es bereits jetzt: In Zukunft soll es „Gebäudemodernisierungsgesetz“ heißen.
Streitpunkt ist vor allem die 65-Prozent-Regel. Aktuell besagt das GEG, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Hier könnte es Änderungen geben – laut Koalitionsausschuss soll das neue GEG „technologieoffener, flexibler und einfacher“ werden.
Unklarheit gibt es auch beim Thema Heizungsförderung – hier gingen die Aussagen in der Bundesregierung zuletzt deutlich auseinander. Die einen möchten die Förderung ganz abschaffen, andere sind sich sicher, dass sie bleibt. Klarheit gibt es wohl erst nach dem Beschluss der GEG-Novelle. Fest steht aber: „Mehr als jetzt wird es nicht geben.“ Wer schon weiß, dass eine neue Heizung ansteht, sollte sich jetzt noch die Förderung sichern. Nach Bewilligung hat die Umsetzung dann bis zu drei Jahre Zeit.
Strom und Gas: So verändern sich die Kosten
Bei den Preisen für Strom und Gas gibt es ab Januar 2026 einige Änderungen. Einerseits fällt die Gasspeicherumlage weg. Sie wurde 2022 eingeführt, um die Gasspeicher auch bei hohen Preisen zuverlässig füllen zu können. Die Umlage betrug 0,35 Cent pro kWh und wurde auf die Verbraucher*innen umgelegt. Die Gasanbieter sind verpflichtet, die Ersparnis durch das Wegfallen der Umlage nun ebenfalls weiterzugeben. Ein Haushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh im Jahr zahlt demnach rund 70 Euro weniger.
Andererseits wird es zeitgleich auch Preiserhöhungen geben, denn in vielen Regionen steigen die Gasnetzentgelte. Im Durchschnitt beträgt die Preiserhöhung 0,28 Cent pro kWh – das sind ca. 55 Euro bei 20.000 kWh Jahresverbrauch. Je nach Netzgebiet kann es aber auch deutlich mehr oder weniger sein! Der Preisanstieg hat verschiedene Gründe: Zum einen gibt es eine neue Regelung bei der Abschreibung, die die Netzbetreiber nun nutzen können. Zum anderen gibt es immer weniger Gasverbraucher – sodass die Fixkosten für die Gasnetze anteilig steigen. Ob und wann die Preise für die Netzentgelte steigen, entscheidet aber jeder Gasanbieter selbst.
Bei den Stromkosten sieht es dagegen anders aus: Hier sinken die Netzentgelte bundesweit. Grund dafür ist ein staatlicher Zuschuss, den die Bundesregierung beschlossen hat. Im Schnitt sind es 2,2 Cent weniger pro kWh – das sind etwa 65 Euro Ersparnis bei einem Verbrauch von 3.000 kWh im Jahr. Aber auch hier können die Zahlen regional unterschiedlich ausfallen. Gleichzeitig steigen die Umlagen beim Strom – allerdings nur sehr gering: Ein Haushalt mit einem Verbrauch von 3.000 kWh zahlt 10 Euro mehr im Jahr.
Die Stromanbieter entscheiden selbst, ob und wann sie die veränderten Kosten weitergeben. In vielen Fällen lohnt es sich, die Preise zu vergleichen und den Tarif zu wechseln:
Zur Stromtarif-SucheCO2-Preis: Auswirkungen auf Heizen und Tanken
Der nationale CO2-Preis wird auf fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel erhoben. Bislang wurde er von der Bundesregierung festgelegt und liegt aktuell bei 55 Euro pro Tonne. Ab 2026 ändert sich das: Statt den Preis festzulegen, werden die CO2-Zertifikate erstmals versteigert. Damit es aber nicht zu großen Preissprüngen kommt, ist eine feste Spanne vorgegeben: Bis 65 Euro darf der Preis steigen – also maximal um 10 Euro pro Tonne.
Was bedeutet das für Verbraucher*innen? Sofern der CO2-Preis auf das Limit von 65 Euro pro Tonne steigt, führt das laut Verbraucherzentrale NRW zu folgenden Preissteigerungen:
- Erdgas: plus 0,24 Cent/kWh – das sind 48 Euro mehr (bei einem Verbrauch von 20.000 kWh)
- Heizöl: plus 3,2 Cent/Liter (brutto) – das sind 64 Euro mehr (bei einem Verbrauch von 2.000 Litern)
- Benzin: plus 2,8 Cent/Liter
- Diesel: plus 3,2 Cent/Liter
Kommunale Wärmeplanung für größere Städte Pflicht
Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Baustein der Wärmewende. Kommunen sollen aufzeigen, wie sich ihre Bürger*innen effizient, bezahlbar und möglichst klimafreundlich mit Wärme versorgen können. Dafür ist die Wärmeplanung Pflicht: Städte mit mehr als 100.000 Einwohner*innen müssen den kommunalen Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorgelegt haben. Kleinere Städte haben maximal zwei Jahre mehr Zeit.
Für Eigentümer*innen geht es bei der Kommunalen Wärmeplanung auch um Planungssicherheit und Transparenz über zukünftige Möglichkeiten: Wo sollen Wärmenetze verfügbar sein? Welche Versorgung ist für mein Haus in Zukunft möglich? Einige Städte und Gemeinden haben ihre Wärmeplanung bereits erstellt – hier ist die Übersicht zum Status Quo in Deutschland.
Zum aktuellen Stand der WärmeplanungFörderprogramm „Jung kauft alt“ mit besseren Bedingungen
Seit Ende 2024 gibt es das KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt“. Es richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und niedrigem bis mittlerem Einkommen. Für den Kauf einer Bestandsimmobilie mit schlechter Energieeffizienz (Klasse F, G oder H) bekommen sie einen besonders günstigen Kredit bei der KfW-Bank. Bedingung ist, dass das Haus selbst bewohnt wird und innerhalb von 4,5 Jahren zu einem Effizienzhaus saniert wird.
Die Kriterien dafür wurden bereits im Oktober 2025 angepasst: Statt Effizienzhaus-Klasse 70 (EH 70) ist jetzt etwa nur noch Klasse 85 (EH 85) sowie eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien erforderlich. Außerdem wurden die Zinssätze gesenkt: So liegt der Sollzins bei einer Laufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren nun bei 0,95 % (statt 1,71 %). Der Kredit gilt nur für den Hauskauf, für die Sanierung selbst stehen aber weitere günstige KfW-Kredite zur Verfügung.
Mehr zum KfW-Programm „Jung kauft alt“Solarpflicht für Neubauten in NRW
Ab dem 1. Januar 2026 sind in Nordrhein-Westfalen Photovoltaikanlagen auf allen Neubauten Pflicht. Auf privat genutzten Häusern müssen mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachfläche mit PV ausgestattet sein. Bei gewerblichen Gebäuden soll in der Regel die gesamte Dachfläche genutzt werden. Die Solarpflicht kann auch bei größeren Dachsanierungen greifen, wenn mehr als die Hälfte der Fläche erneuert wird. Ausnahmen gelten für Dächer, die statisch ungeeignet sind oder unter Denkmalschutz stehen.
Strengere Regeln bei Greenwashing
Die EU hat bereits im März 2024 eine Richtlinie verabschiedet, die irreführende Umweltaussagen von Unternehmen eindämmen soll. Sie tritt 2026 in Kraft. Begriffe wie „nachhaltig“ oder „recycelbar“ dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie eindeutig, messbar und überprüfbar belegt sind. Eigenständig erfundene Siegel ohne transparente Kriterien und unabhängige Kontrolle werden verboten. Auch klima-bezogene Produktversprechen, die allein auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen basieren, sollen stark eingeschränkt werden.
Ziel der sogenannten EmpCo-Richtlinie ist es, verlässliche Umweltinformationen zu fördern und Verbraucher*innen eine nachhaltige Kaufentscheidung zu ermöglichen. Die Richtlinie muss bis März 2026 in nationales Recht überführt und ab September 2026 angewendet werden. Bereits jetzt bietet das Portal Siegelklarheit der Verbraucherzentrale NRW eine Orientierung zu Nachhaltigkeitssiegeln.