Förderprogramm: Stadt Aachen - Solar-Förderprogramm für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien
Was wird gefördert?
Gefördert werden pro Mehrfamilienhaus:
- Photovoltaikanlagen ab 1,0 kWp Leistung als Dach- oder Fassadenanlagen bei Umsetzung eines Mieterstromprojekts (nach EEG §19, §21 Abs. 3 sowie nach EnWG §42a) oder einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (nach §42b EnWG).
- Stromspeicher in Verbindung mit vorhandenen oder neuen
Photovoltaikanlagen. Pro vollendetem 1 kWp installierte Leistung der Photovoltaikanlage werden maximal 1 kWh nutzbare Speicherkapazität des Stromspeichers gefördert.
Gefördert werden pro Betriebsgebäude eines KMU:
- Die Prüfung des Dachs auf Dichtigkeit und/oder statische Belastbarkeit durch einen geprüften Statiker*in/Tragwerksplaner*in. Dabei geht es um die Begutachtung der Statik der Dachkonstruktion und ggf. des darunterliegenden Gebäudes inklusive des Dachaufbaus.
- Photovoltaikanlagen ab 1,0 kWp Leistung als Dach- oder
Fassadenanlagen.
Gefördert werden auch Solar-Nachbarschaftsfeste. Ziel ist es, dass Solaranlagenbesitzer*innen ein Nachbarschaftsfest organisieren, bei dem die Solaranlage vorgeführt/gezeigt wird bzw. sich die Nachbar*innen über Solarenergienutzung informieren können. Damit soll ein Anreiz zum „Nachahmen“/
Mitmachen gesetzt werden.
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Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern: