Förderprogramm: Stadt Wetzlar - Förderung von Solarthermieanlagen


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Erstinstallation einer solarthermischen Anlage.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt bzw. Zuwendungsempfänger sind Eigentümer*innen und Miteigentümer*innen des Grundstücks oder Grundstücksteils bzw. des Gebäudes.
  • Zudem können z. B. Pächter*innen oder Mieter*innen die Förderung beantragen und diese erhalten. Sie benötigen zur Antragstellung dafür jedoch eine schriftliche Erlaubnis der Eigentümer*in bzw. Miteigentümer*in für die Installation.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Zuwendung erfolgt in Form eines pauschalen Zuschusses. Dieser hängt von der Art der solarthermischen Anlage ab:
  • 300 Euro für Anlagen zur Warmwasserbereitung
  • 400 Euro für Anlagen zur Heizungsunterstützung oder kombinierte Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Wetzlar
Amt für Umwelt und Naturschutz
Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar
Telefon: 06441/99-3909
E-Mail-Adresse: klima@wetzlar.de
Internet: www.wetzlar.de

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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