Förderprogramm: Stadt Osnabrück - Osnabrück saniert


Was wird gefördert?

Gefördert werden folgende Förderbausteine:

  • A) Dämmung von Wohngebäuden: Außenwände (inkl. Fenster), Dachflächen und Kellerdecken
  • B) Photovoltaikanlagen
  • C) Wärmeversorgung
    • Beratung zur Umsetzung nachbarschaftlicher Wärmenetze
    • Heizlastberechnung bei geplantem Heizungstausch
    • Energiesparen durch Hydraulischen Abgleich
    • Risikoabsicherung bei ersten Bohrungen für Geothermie.


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Förderung: Wer wird gefördert?

Für den Förderbaustein A sind Eigentümer*innen oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte von beheizten :

  • Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten nach Sanierung
  • Wohngebäuden mit zwei oder mehr Wohneinheiten nach Sanierung, die außerhalb dieser Wohneinheiten zusätzlich gewerblich genutzt werden (Mischnutzung)
antragsberechtigt.
Für die Förderbausteinen B und C sind Eigentümer*innen oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte von beheizten
  • Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Wohngebäuden mit 3 oder mehr Wohneinheiten
  • Wohngebäuden mit 2 oder mehr Wohneinheiten, die außerhalb dieser Wohneinheiten zusätzlich gewerblich genutzt werden (Mischnutzung),
als Einzelpersonen, oder im Zusammenschluss unter Nennung einer oder eines Bevollmächtigten antragsberechtigt.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:
  • Dämmung von Außenwänden: 15 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 100 Euro/m²
  • Dämmung von Dachflächen: 15 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 50 Euro/m²
  • Dämmung von Kellerdecken/Bodenflächen gegen Erdreich: 15 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 25 Euro/m²
  • Die Verwendung von Dämmstoffen, die aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen, oder im Sinne einer Kreislaufwirtschaft vollständig recycelbar oder biologisch rückbaubar sind, kann zusätzlich mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert werden.
  • Die maximale Zuwendung für Dämmmaßnahmen (A) beträgt pro Sanierungsobjekt 75.000 Euro und kann zusätzlich zu den Zuwendungen für Photovoltaikanlagen gewährt werden.
  • Photovoltaikanlagen: 30 Prozent der förderfähigen Nettokosten, 400 Euro/kWp über 8 kWp
  • Die maximale Förderung für eine Photovoltaikanlage beträgt je Sanierungsobjekt 20.000 Euro.
  • Beratung zur Umsetzung nachbarschaftlicher Wärmenetze: 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 3.000 Euro pro Beratung zu mindestens 2 Gebäuden
  • Heizlastberechnung bei geplantem Heizungstausch: 80 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 1.000 Euro pro Heizungsanlage
  • Energiesparen durch Hydraulischen Abgleich: 30 Prozent der förderfähigen Kosten, 1.500 Euro pro Heizungsanlage
  • Risikoabsicherung bei erster Bohrung für Geothermie: 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal5.000 Euro pro Grundstück.
Kumulierung: Eine Kumulierung (Kombination) mit anderen nichtstädtischen Förderprogrammen ist zulässig, sofern in diesen kein Kumulierungsverbot festgesetzt ist und der verbleibende Eigenanteil der antragstellenden Person(en) an den förderfähigen Kosten nach Abzug aller Zuschüsse mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten beträgt.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Osnabrück
Kontaktstelle Wohnraum
Bierstraße 32
49074 Osnabrück
Telefon: 0541/323-3245
E-Mail-Adresse: steinkamp@osnabrueck.de
Internet: www.osnabrueck.de

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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