Förderprogramm: Stadtwerke Menden GmbH - Förderprogramm Photovoltaikanlagen / Batteriespeicher


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Installation von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern und der Kauf von steckerfertige PV-Anlagen/Balkonkraftwerken.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privat- und Gewerbekund*innen des Ökostromtarifs naturliebeStrom (= Bestandskund*innen) oder für Kunden, die spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum einen Stromlieferungsvertrag für naturliebeStrom abschließen (= Neukund*innen), Bonität vorausgesetzt.

Beschreibung des Förderprogramms:

Der Zuschuss beträgt:
  • Photovoltaikanlage ab 4 kWp: 400 Euro
  • Batteriespeicher ab 3 kWh: 100 Euro
  • steckerfertige PV-Anlage/Balkonkraftwerk (maximal 800 VA Leistung): 100 Euro.
  • Es werden nur Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher gefördert, die über die Stadtwerke Menden erworben und installiert werden. Dies gilt nicht für steckerfertige PV-Anlagen.
  • Es kann pro Haushalt nur einmalig eine Photovoltaikanlage, ein Batteriespeicher und eine steckerfertige PV-Anlage gefördert werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke Menden GmbH
Am Papenbusch 8-10
58708 Menden
Telefon: 02373/169-4222
Fax: 02373/169-1001
E-Mail-Adresse: klimaschutz@stadtwerke-menden.de
Internet: www.stadtwerke-menden.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik | Batteriespeicher | Balkon-Kraftwerk

Übersicht über alle Förderprogramme
Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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