Förderprogramm: Stadtwerke Eichstätt - CO2-Minderungsprogramm


Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Förderung der Anschaffung stromeffizienter Haushaltsgeräte
  • Förderung des Einbaus hocheffizienter Heizungspumpen
  • Förderung der Umstellung von Heizungsanlagen
  • Förderung des Zubaus regenerativer Energieerzeugungsanlagen.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Bestands- oder Neukund*innen der Stadtwerke Eichstätt Versorgungs-GmbH für mindestens zwei Jahre.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Anschaffung stromeffizienter Haushaltsgeräte: Der Zuschuss beträgt 50 Euro je Gerät inkl. Mehrwertsteuer.
  • Der Zuschuss beträgt 50 Euro je Heizungspumpe inkl. Mehrwertsteuer, maximal zwei Heizungspumpen je Heizungsanlage.
  • Heizungsumstellung von Kohle-, Koks-, Strom- oder Ölzentralheizungen auf Erdgasbrennwerttechnik: Der Zuschuss beträgt 250 Euro je Heizungsanlage inkl. Mehrwertsteuer.
  • Regenerative Energieerzeugungsanlagen: Der Zuschuss beträgt 5 Prozent der Investitionskosten, maximal 500 Euro je Anlage inkl. Mehrwertsteuer.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt jeweils über zwei Jahre als Gutschrift auf die Stromrechnung.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke Eichstätt
Gundekarstraße 2
85072 Eichstätt
Telefon: 08421/6005-35, -36, -38 und -39
E-Mail-Adresse: service@stadtwerke-eichstaett.de
Internet: www.stadtwerke-eichstaett.de

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