Förderprogramm: Stadt Dresden - Förderprogramm Wohnungsanpassung für ältere oder behinderte Bürger*innen


Was wird gefördert?

Mit dem Förderprogramm der Landeshauptstadt Dresden werden bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Bestands-wohnungen an die individuellen persönlichen Bedürfnisse der älteren oder behinderten Bürger*innen gefördert. Wohnungsanpassungen sind beispielsweise:

  • Einbau von Haltegriffen oder Handläufen
  • Beseitigung von Barrieren in der Wohnung
  • Umbau des Bades entsprechend der Behinderung u. ä.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Bürger*innen der Landeshauptstadt Dresden, die

  • das 60. Lebensjahr vollendet haben oder
  • anerkannt schwerbehindert (Grad der Behinderung von mindestens 50) bzw. einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt (Grad der Behinderung von mindestens 30 und per Bescheid festgestellte Gleichstellung) sind bzw. deren berechtigte Vertreter
und die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Eine unverbindliche Vorprüfung hinsichtlich der Einkommensgrenze ist möglich.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Höhe der Zuwendung beträgt 75 Prozent der förderfähigen Baukosten, jedoch maximal 3.835 Euro je Zuwendungsempfänger*in und Wohnung. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Kontakt zur Antragstelle:

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität / Wohnungsbauförderstelle
Postfach 12 00 20
01001 Dresden

Kontakt zum Fördergeber:

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität / Wohnungsbauförderstelle
Freiberger Straße 39
01067 Dresden
Telefon: 0351/4883432
E-Mail-Adresse: Wohnungsbaufoerderstelle@dresden.de
Internet: www.dresden.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Altersgerecht Umbauen

Übersicht über alle Förderprogramme
Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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