Förderprogramm: Elektrizitätswerke Schönau EWS - Anlagenförderung


Was wird gefördert?

  • Mit der Anlagenförderung wird der Zubau von dezentralen, gemeinschaftlich genutzten Anlagen zur Stromerzeugung- und Speicherung aus Erneuerbaren Energien vorangebracht. Die ESW untersützt EWS-Kund*innen, die sich mit einer Gruppe von Menschen zusammengefunden haben, um unter den Vorzeichen von Nachhaltigkeit und Klimaschutz ein gemeinsames Ziel zu verwirklichen.
  • Gefördert werden Projektvorhaben mit einem übergeordneten, nachhaltigen Gemeinschaftszweck – beispielsweise Hausgemeinschaften, Wohnprojekte, Werkstattkollektive, Pflegegemeinschaften oder auch Hofgemeinschaften. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften die in ihrem Mehrparteienhaus beispielsweise auf ein Betriebskonzept wie «Kollektive Selbstversorgung» setzen, werden gefördert.
  • Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen ab 5 kWp und Stromspeicher ab 5 kWh. Außerden werden kombinierte PV-Speicher-Anlagen – sofern sie gemeinschaftlich genutzt werden, gefördert.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Kund*innen der EWS.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die maximale Förderung beträgt 20.000 Euro.
  • Der maximale Anteil der Förderung an den Gemeinkosten für die Errichtung der Anlage darf 25 Prozent nicht überschreiten.
Des Weiteren wird eine Projektförderung und Studienförderung angeboten.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

EWS Elektizitätswerke Schönau GmbH
Friedrichstraße 53/55
79677 Schönau
Telefon: 07673/8885-4322
Fax: 07673/8885-19
E-Mail-Adresse: foerderprogramm@ews-schoenau.de
Internet: www.ews-schoenau.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik | Batteriespeicher

Übersicht über alle Förderprogramme
Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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