Förderprogramm: Bremen - Neubaukredite klassische Wohnraumförderung


Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neubau von Wohnraum mit mehr als zwei Mietwohnungen oder von Mietreihenhäusern. Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn der Effizienzhaus-Standard 55 oder besser eingehalten wird.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen in Höhe von bis zu 27.500 Euro je Wohneinheit.
  • Das Darlehen beträgt bis zu 65 v. H. der förderfähigen Herstellkosten.
  • Die förderfähigen Kosten (Kosten des Baugrundstücks, des Gebäudes und Baunebenkosten) dürfen höchstens 5.100 Euro/m²/Wfl. betragen.
  • Das Förderdarlehen wird vom Zeitpunkt der Vollauszahlung für 30 Jahre zinsfrei gestellt. Ab dem 31. Jahr sind die Darlehen marktüblich zu verzinsen.
  • Die Anfangsmiete (monatlich netto/kalt) darf bei Erreichen des Effizienzhaus Standards 40 maximal 6,80 Euro/m², bei 1-Zimmer-Apartments zusätzlich 0,70 Euro/m² betragen.
  • Die Dauer der Zweckbestimmung beträgt 30 Jahre.
Kumulierung: Die gleichzeitige Förderung mit anderen, auch bremischen Mitteln im Sinne des WoFG ist zulässig. Darlehen aus Förderprogrammen der KfW sollen soweit möglich in Anspruch genommen werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Bremer Aufbau Bank GmbH
Abteilung Wohnraumförderung
Domshof 14/15
28195 Bremen
Telefon: 0421/9600-40
E-Mail-Adresse: foerderlotse@bab-bremen.de
Internet: www.bab-bremen.de

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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