Kredite für den WEG-Heizungstausch
Je nach KfW-Zuschuss und vorhandenen Eigenmitteln kann ein Kredit für den WEG-Heizungstausch nötig sein. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- KfW-Ergänzungskredit (Nr. 358/359)
- WEG-Darlehen (gemeinschaftlicher Kredit)
Den KfW-Ergänzungskredit gibt es sowohl für Gemeinschaftseigentum als auch für Sondereigentum. Das heißt: Er kann nicht nur für eine neue Zentralheizung genutzt werden, sondern auch für eine neue Etagenheizung. Besonders günstig ist der KfW-Kredit für selbstgenutzte Wohnungen mit einem Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro pro Jahr (KfW Nr. 358). Beide Varianten sind nur zusammen mit einem KfW-Zuschuss erhältlich. Die meisten Banken vergeben einen Ergänzungskredit jedoch nur bei größeren Kreditsummen – zum Beispiel für ein gemeinsames WEG-Darlehen. Wird er abgelehnt, sollten Sie Ihre Bank gleich nach einer günstigen Alternative fragen.
Das WEG-Darlehen ist eine Besonderheit und ein großer Vorteil für Eigentümer*innen in Mehrfamilienhäusern. Denn bei einem solchen gemeinschaftlichen Kredit ist die Kreditsumme wesentlich höher als bei individuellen Krediten. Damit sind die Chancen deutlich größer, eine passende Bank für einen KfW-Ergänzungskredit oder einen anderen günstigen Kredit zu finden. Außerdem muss dafür in der Regel nicht die Bonität jeder/jedes einzelnen Eigentümer*in geprüft werden.
Es gibt aber auch Nachteile bei einem WEG-Darlehen: So kann der Beschluss angefochten werden, wenn die Informationen zum Darlehen in Einladung und Protokoll unvollständig waren. Auch Alternativen zum WEG-Darlehen sind vor dem Beschluss zu besprechen – ebenso die Nachschusspflicht bei Zahlungsausfällen. Damit ist gemeint, dass alle anderen Geld nachschießen müssen, falls ein/e Eigentümerin die eigene Kreditrate nicht zahlen kann.