Wozu brauche ich eine Energieberatung?

13.01.2026 Lesedauer: min Eileen Menz

Beratungsgespräch zu Sanierungsmaßnahmen.

Bei einer Sanierung geht es um wichtige Entscheidungen – und meist auch um viel Geld. Eine Beratung durch eine Fachkraft ist daher immer sinnvoll. Doch was passiert eigentlich bei einer Energieberatung? Welche Qualifikationen und welches Fachwissen bringt der oder die Energieberater*in mit? Expertin Eileen Menz erklärt, was Sie über die Beratung wissen sollten.

„Energieberater“ ist zunächst erstmal keine geschützte Berufsbezeichnung. Allerdings müssen für die Zulassung über die offizielle Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (DENA) Mindestvoraussetzungen erfüllt werden. So muss der Energieeffizienzexperte zum Beispiel ein abgeschlossenes Studium haben – vorzugsweise aus den Fachgebieten Architektur, Bauingenieurwesen, Bauphysik oder Gebäudetechnik

In der besagten Expertenliste ist ersichtlich, welche berufliche Ausbildung der Energieberater absolviert hat. Zudem muss als Voraussetzung eine zertifizierte Fach-Weiterbildung absolviert werden mit einer Mindeststundenzahl, die sich aus der Ausbildung ergibt und entsprechendem Prüfungsnachweis am Ende der Ausbildung. Die Listung muss alle 3 Jahre verlängert werden anhand von nachzuweisenden Weiterbildungsstunden und einem Praxisnachweis über eine abgeschlossene Sanierungsmaßnahme, beispielsweise eine abgeschlossene Sanierung auf einen der sog. BEG-Effizienzhausstandards.

Damit bietet die Suche eines unabhängigen Energieberaters über die Effizienz-Expertenliste durchaus einen Mindeststandard an Fachkunde. Zudem muss der Energieberater unabhängig sein, das bedeutet er darf nicht mit einem Handwerksunternehmen wirtschaftlich verbunden sein. Dies hat auch den Vorteil, dass er im Optimalfall fachübergreifend beraten kann oder für die Leistungen, die er selbst nicht mit der entsprechenden Fachexpertise erbringen kann, mit anderen Energieberatern zusammenarbeitet. 

Was macht der unabhängige Energieberater?

Kurz gesagt umfasst eine Energieberatung folgende Leistungen:

  • Beratung zu Projektbeginn, z.B. zu Förderung
  • Fachplanung inkl. Konzepterstellung, z.B. individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) inkl. Datenaufnahme vor Ort und ggf. Erstellung von Planzeichnungen
  • Fördermittelbeantragung und Abwicklung für den iSFP und die darauf folgenden Teilsanierungsschritte

Unabhängig davon, ob eine Sanierung in einem Zuge geplant ist oder sie sich über mehrere Jahre erstrecken soll, ist zunächst eine Besichtigung des Gebäudes inkl. der energetischen Bewertung des Bestandes erforderlich.

Anschließend kann entschieden werden, ob ggf. ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wird, der anschaulich darstellt, wo das Gebäude energetisch steht und welche Effizienzhausklasse am Ende angestrebt wird – im Optimalfall Klasse A bei Komplettsanierung des ganzen Gebäudes inkl. einer Wärmepumpenheizung. Dies ist auch für die Finanzierung beispielsweise bei Erwerb eines Hauses wichtig, weil sich aus der Effizienzklasse der Zinssatz für die Finanzierung ergibt.

Zudem ist der Energieberater auch berechtigt, Energiebedarfsausweise für Neubau oder Verkauf von Immobilien auszustellen.  Sofern er – etwa als Bauingenieur oder Architekt – auch „bauvorlageberechtigt“ ist, kann er zudem Bauanträge stellen – zum Beispiel, wenn ein Dachausbau erfolgen, ein Anbau errichtet oder wenn neu gebaut werden soll.

Energieberater-Expertise für unterschiedliche Maßnahmen nutzen

Aufgrund seines absolvierten Studiums hat der Energieberater entsprechende Fachkenntnisse auf seinem Gebiet. Somit kann er im Optimalfall, beispielsweise als Architekt, das komplette Bauvorhaben begleiten und beratend zur Seite stehen:

  • von der ersten Entwurfsplanung inkl. Beratung zu den energetischen Vorgaben
  • über die Bauantragstellung und die Begleitung der Umsetzung
  • bis hin zur Fertigstellung.

Zum Abschluss eines Bauvorhabens müssen zudem ein Energieausweis erstellt und entsprechende Formulare ausgefüllt werden, die bestätigen, dass das Gebäude den energetischen (Mindest-)Vorgaben entspricht. Auch das erledigt der Energieberater.

Kommt er aus dem Bereich der Gebäudetechnik-Planung, kann er besonders fachkundig bei der Konzipierung der neuen Heizung beraten und die dazugehörigen Planungsleistungen übernehmen. Dazu gehören: 

  • Heizlastberechnung für das gesamte Gebäude sowie auch jeden einzelnen Raum
  • Abgleich der vorhandenen Heizkörper mit der zuvor ermittelten Raumheizlast
  • Ermittlung der Einstellwerte für den gesetzlich verpflichtend durchzuführenden Hydraulischen Abgleich des Heizsystems 

Da der Einbau beispielsweise einer Wärmepumpe gefördert wird, unterstützt er auch bei der Antragstellung und den hierfür erforderlichen Nachweisen sowie der Bestätigung nach erfolgreicher Umsetzung. Für einen Heizungstausch ist die Einbindung eines unabhängigen Energieberaters für Heizlastberechnung, Förderung und die Planungen für den förderobligatorischen hydraulischen Abgleich immer sinnvoll.

Bei diesen Sanierungsschritten hilft der Energieberater

Soll die Sanierung Schritt für Schritt erfolgen, ergibt sich folgende sinnvolle Reihenfolge:

  • Beratung zu den geplanten/vorgesehenen Maßnahmen
  • Besichtigung vor Ort für Bestandsaufnahme und Identifikation von Schwachstellen oder gar Bauschäden
  • Entscheidung, ob Sanierungsfahrplan und Sanierung in Schritten oder Komplettsanierung auf einen BEG-Effizienzhausstandard – inkl. Beratung, welcher Effizienzhausstandard möglich oder sinnvoll umzusetzen ist in Abhängigkeit von den finanziellen Möglichkeiten
  • Antragstellung für Förderung zur Erstellung des Sanierungsfahrplans und Erstellung des Sanierungsfahrplans
  • Planung der sich aus dem Sanierungsfahrplan ergebenden einzelnen Maßnahmepakete sowie Unterstützung bei Angebotserstellung und Prüfen der Angebote
  • Antragstellung für die einzelnen Teilmaßnahmen beim BAFA für Maßnahmen wie Fenster- und Türerneuerung oder Dämmung von Fassade/Dach/Fußboden
  • Während Umsetzung: Vor-Ort-Prüfung, ob die Maßnahmen fachgerecht und förderkonform umgesetzt wurden
  • Für Fördermittelauszahlung: Prüfen der Rechnungen und Erstellen des sog. Technischen Projektnachweises bzw. der Bestätigung nach Durchführung (für Verwendungsnachweis)

So können Sie den Energieberater unterstützen

Wenn Sie planen, Ihr Haus zu sanieren, können Sie bereits viel für den Energieberater vorbereiten:

  • Grundrisse und Schnitte vom Gebäude heraussuchen, sofern vorhanden
  • Baubeschreibung heraussuchen (für Neubauten ab 1995)
  • Wärmeschutznachweis heraussuchen (für Neubauten ab 1995)
  • Liste aller Maßnahmen, die bisher am Gebäude durchgeführt wurden, inkl. Datum, z.B.:
    • „Fenster: erneuert nach 1995 bzw. nach 2009“ (die Fensterscheiben haben in den Abstandhaltern zwischen den Scheiben eine Gravur mit dem Datum und ggf. auch einem angegebenen Ug-Wert des Glases)
    • „Dachdämmung: 1995, ca. 16 cm“ oder
    • „Fassadendämmung: 1995, ca. 6 /8 cm“
    • „Bestandsheizsystem: Gasheizung von 1995 für Heizung und Warmwasser“
  • Angaben zu geplanten Maßnahmen, der vorgesehenen Reihenfolge und ggf. Materialvorlieben wie z. B. Holzfaserdämmung
  • Angaben, ob eine PV-Anlage vorgesehen ist

Auch wenn der Energieberater eine Besichtigung des Gebäudes für die weiteren Schritte vornimmt, ist es schon bei der Anfrage hilfreich, wenn er die Unterlagen durchschauen kann.

Über die Autorin

Eileen Menz

Eileen Menz ist Energieberaterin für Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Baudenkmäler und ist in der Energieeffizienzexpertenliste der dena gelistet. Neben diesem Gastbeitrag schreibt sie regelmäßig für Fachmagazine wie das „Passivhaus Kompendium” oder „Energie KOMPAKT”.

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