Wie berechnet man die Heizlast?

09.02.2026 Lesedauer: min Eileen Menz

Seitlicher Blick auf ein Tablet, auf dem Berechnungen zu sehen sind. Eine Person tippt auf den Bildschirm.

Geht es um die Planung einer neuen Heizung, fällt bei Fachleuten schnell der Begriff „Heizlastberechnung“. Was erst mal technisch klingt, ist vor allem für den Einbau einer Wärmepumpe relevant. Energieberaterin Eileen Menz erklärt, was sich dahinter verbirgt und wie die Heizlastberechnung funktioniert.

1. Die Gebäudeheizlast

Wenn eine neue Heizung – wie etwa eine Wärmepumpe – eingebaut werden soll, ist es sinnvoll, erst einmal zu ermitteln, wie groß überhaupt die Leistung der Wärmepumpe sein muss. Die dafür bestimmenden Größen sind die Leistung für die Warmwasserbereitung und die (Hüllflächen-) oder Gebäudeheizlast. Für die Berechnung der Gebäudeheizlast werden die Wärmeverluste der Gebäudehülle ermittelt. Hierfür muss bekannt sein, wann das Gebäude errichtet wurde und welche Dämmstärke die einzelnen Bauteile haben. 

Wenn das Gebäude seit Inkrafttreten der 3. Wärmeschutzverordnung im Jahr 1995 errichtet wurde, liegen im Optimalfall Unterlagen vor und es wurde ggf. schon ein Wärmeschutznachweis erstellt, in dem die einzelnen Bauteilflächen und die vorgegebenen U-Werte aufgelistet sind. Bereits zu dem Zeitpunkt – aber auch schon davor – existierten gesetzliche Vorgaben aus der Wärmeschutzverordnung. Ab 1995 wurden gegenüber der Vorversion die Anforderungen noch einmal deutlich angehoben. 

Die nächste deutliche Anhebung der Anforderungen erfolgte erst ab der EnEV 2009, wo das sogenannte Referenzgebäude als Mindeststandard und Maßstab hinsichtlich der U-Wert-Vorgaben definiert wurde. Die Gebäudeheizlast kann damit auch einfach tabellarisch für das gesamte Gebäude berechnet werden, hierfür müssen nur die entsprechenden U-Werte bekannt sein. Hierfür gibt es Tabellenwerke, die je nach Baujahr die grob anzusetzenden U-Werte angeben.

Was bedeutet „Heizlast“?

Die Heizlast ist die Leistung, die bei einer definierten Außentemperatur von zum Beispiel –12 °C und einer Raumtemperatur von beispielsweise 20 °C erforderlich ist, um alle Wärmeverluste über die Gebäudehülle sowie einen Lüftungswärmeverlust in Höhe eines halben Luftwechsels des Gebäudenettovolumens auszugleichen. Wenn das Gebäude gedämmt wird, reduziert sich die Heizleistung deutlich, sodass die Wärmepumpenleistung ebenfalls geringer ausfallen kann.

2. Die Raumheizlastberechnung

Für die weitere Planung wird geprüft, wie hoch die Heizlast jedes einzelnen Raumes ist. Berücksichtigt werden dabei die Verluste über die Gebäudehülle sowie die Lüftungswärmeverluste. Die Raumheizlast kann dann der verbauten Heizkörperleistung gegenübergestellt werden, um zu ermitteln, ob die verbauten Heizkörper Reserven aufweisen. 

Mittels der Raumheizlastberechnung kann auch ermittelt werden, wie groß neue förderfähige Heizkörper sein müssen. Wenn das Gebäude gedämmt wird, bietet es sich möglicherweise an, von klassischen Heizkörpern auf eine Fußbodenheizung umzusteigen. Letztere kann mithilfe der Raumheizlastberechnung entsprechend bemessen werden.

3. Abgleich der Heizkörperleistung mit der Raumheizlast

Im dritten Schritt wird aufgrund ggf. vorhandener Leistungsreserven der Volumenstrom durch die einzelnen Heizkörper ermittelt und ob eventuell eine Absenkung der Vorlauftemperatur möglich ist. 

Wenn das Gebäude gedämmt wird, ergeben sich Leistungsreserven, zum Beispiel, um die Heizungsvorlauftemperaturen auf wärmepumpentaugliche 55 °C abzusenken. Im unsanierten Bestand wurden Heizkörper entweder noch mit 75/65 °C bemessen oder mit 70/55 °C. Wenn die Vorlauftemperatur auf 55 °C abgesenkt werden soll, müssen die Heizkörper auf 180 bis 200 Prozent der Heizlast bemessen werden. Bei Badheizkörper sind es sogar 225 Prozent aufgrund der Raumtemperatur von 24 °C.* 

Wird das Gebäude hingegen nicht gedämmt, ist eher eine Hybridheizung sinnvoll. Einzige Anforderung: Der Anteil der Wärmepumpe an der Wärmeerzeugung muss mindestens 65 Prozent betragen. Dies ist erfüllt, wenn die Leistung der Wärmepumpe mindestens 30 Prozent der Heizlast beträgt. Es ist daher sinnvoll, gerade bei größeren Gebäuden, zu prüfen, wie viel Leistung erforderlich ist. Wärmepumpen, die Propan als natürliches Kältemittel verwenden, können auch höhere Vorlauftemperaturen effizient erzeugen.

Mann repariert Heizkörper im Raum

Tipp der Energieberaterin:

Neue Heizkörper sind förderfähig, wenn sie so bemessen werden, dass die maximale Vorlauftemperatur 55 °C beträgt. Wenn das Gebäude gedämmt wird, lässt sich also das Geld für neue Heizkörper sparen und das Geld ist zudem sinnvoller in den warmen Mantel des Gebäudes angelegt als in größere Heizkörper, zumal nur durch die Dämmung auch eine Energieeinsparung und ein Plus an Behaglichkeit erreicht wird.

Für die Warmwasserbereitung aber ggf. auch in Kombination mit einer Photovoltaikanlage ist ein zusätzlicher Pufferspeicher sinnvoll, der beispielsweise eine sogenannte Frischwasserstation versorgen kann. Dadurch kann die Leistung der Wärmepumpe hinsichtlich der Warmwassererwärmung deutlich reduziert werden.

Warum sich die Heizlastberechnung lohnt

Bevor ein Angebot für eine Wärmepumpe eingeholt wird, sollte ein Energieberater die Gebäudeheizlast ermittelt haben. Je nach Software kann dann sowohl ein Energieausweis erzeugt als auch die Hüllflächenheizlast ermittelt werden und das Ergebnis ist eine übersichtliche Dokumentation der Hüllflächen, der berücksichtigten Bauteilaufbauten und der sich daraus ergebenden Gebäudeheizlast.

*Anm. d. Red.: Dies bedeutet nicht automatisch, dass alle Heizkörper ausgetauscht werden müssen. Viele sind bereits ausreichend groß ausgelegt, wie Praxisbeispiele immer wieder zeigen.

Über die Autorin

Eileen Menz

Eileen Menz ist Energieberaterin für Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Baudenkmäler und ist in der Energieeffizienzexpertenliste der dena gelistet. Neben diesem Gastbeitrag schreibt sie regelmäßig für Fachmagazine wie das „Passivhaus Kompendium” oder „Energie KOMPAKT”.

Zum LinkedIn-Profil
Empfehlungen der Redaktion

Weitere Artikel zum Thema „Sanierung & Modernisierung“