3. Abgleich der Heizkörperleistung mit der Raumheizlast
Im dritten Schritt wird aufgrund ggf. vorhandener Leistungsreserven der Volumenstrom durch die einzelnen Heizkörper ermittelt und ob eventuell eine Absenkung der Vorlauftemperatur möglich ist.
Wenn das Gebäude gedämmt wird, ergeben sich Leistungsreserven, zum Beispiel, um die Heizungsvorlauftemperaturen auf wärmepumpentaugliche 55 °C abzusenken. Im unsanierten Bestand wurden Heizkörper entweder noch mit 75/65 °C bemessen oder mit 70/55 °C. Wenn die Vorlauftemperatur auf 55 °C abgesenkt werden soll, müssen die Heizkörper auf 180 bis 200 Prozent der Heizlast bemessen werden. Bei Badheizkörper sind es sogar 225 Prozent aufgrund der Raumtemperatur von 24 °C.*
Wird das Gebäude hingegen nicht gedämmt, ist eher eine Hybridheizung sinnvoll. Einzige Anforderung: Der Anteil der Wärmepumpe an der Wärmeerzeugung muss mindestens 65 Prozent betragen. Dies ist erfüllt, wenn die Leistung der Wärmepumpe mindestens 30 Prozent der Heizlast beträgt. Es ist daher sinnvoll, gerade bei größeren Gebäuden, zu prüfen, wie viel Leistung erforderlich ist. Wärmepumpen, die Propan als natürliches Kältemittel verwenden, können auch höhere Vorlauftemperaturen effizient erzeugen.