Die 3 größten Mythen zum GEG
im Faktencheck

31.07.2025 Lesedauer: min Minh Duc Nguyen

Ein Mann sitzt vor dem Laptop, auf dem Bildschirm ist der Wärmepumpencheck von co2online zu sehen

Kaum ein Gesetz hat in den vergangenen Jahren die Gesellschaft so emotional aufgewühlt wie das Gebäudeenergiegesetz, das fälschlicherweise oft als „Heizungsgesetz” bezeichnet wird. Neben politischen Kampagnen wurden gezielt viele falsche Tatsachen als angebliche Wahrheit in die Welt gesetzt – mit weitreichenden Folgen für die Wirtschaft und das Erreichen der Energiewende. Wir nehmen an dieser Stelle drei Mythen unter die Lupe.

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Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Das Heizungsgesetz als solches gibt es nicht
  • Das Gebäudeenergiegesetz lässt sich nicht einfach abschaffen
  • Einen Wärmepumpenzwang gibt es nicht
  • Die 65%-Regelung für Erneuerbare Energien wird international als sinnvoll angesehen 

1. . Das „Heizungsgesetz“ wird abgeschafft

Noch bevor die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes GEG 2024 in Kraft getreten ist, gab es aus einigen Kreisen heftige Kritik. Von „übergriffigen Regulierungen“ und „Enteignungen“ war die Rede. Und davon, dass der „Heizhammer“ Häuslebauer*innen bis zu 300.000 Euro kosten würde. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD steht nun: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher.“

Dabei gibt es das „Heizungsgesetz“ als solches gar nicht. Es ist eine reine Erfindung der BILD-Zeitung. Wenn etwas technologieoffener, flexibler und einfacher gemacht werden kann, dann allenfalls der § 71 mit dem Titel: “Anforderungen an eine Heizungsanlage”.

Ohne Wärmewende, keine Energiewende

Wenn Deutschland seine Klimaziele bis 2045 erreichen möchte, kommt es nicht umhin, in den Sektoren Gebäude und Verkehr nachzujustieren. Für den Gebäudesektor sieht der § 71 des GEG mehrere technische Optionen vor. Würden diese abgeschafft, stünde das Erreichen der Klimaziele auf der Kippe. Ob sich die politisch Verantwortlichen das wirklich leisten können, ist mehr als fraglich.

2. Wärmepumpenzwang und Betriebsverbot für Ü30-Gasheizungen werden abgeschafft

Wir bleiben weiter beim Thema Abschaffung. Anfang des Jahres kündigte die neue Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) die Abschaffung des sogenannten Wärmepumpenzwangs an. Was genau sie damit meinte, war zunächst unklar. Denn einen solchen Zwang gab und gibt es nicht. Das Gebäudeenergiegesetz sieht im Allgemeinen und § 71 im Besonderen viele technische Möglichkeiten vor. Die Wärmepumpe ist nur eine davon. Auch wenn viele Medienmacher*innen Reiches Aussage zeitnah zurechtgerückt haben, war die Verwirrung bereits in der Welt.

Das verbieten, was ohnehin kaum jemand mehr nutzt

Ebenfalls verwirrend war die Ankündigung, das Heizverbot für uralte Gasheizungen, also solche, die vor 1991 eingebaut wurden, aufzuheben. In der Realität sind die meisten dieser Geräte jedoch bereits stillgelegt beziehungsweise durch neuere Modelle ersetzt worden. Zum einen, weil sie teils zu groß ausgelegt sind und Energie verschwenden. Zum anderen gibt es im Falle eines Defekts keine Ersatzteile mehr, was einem faktischen Totalausfall gleichkommt.

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3. Das GEG ist eine internationale Lachnummer

Kommen wir zum dritten Mythos beziehungsweise zum Totschlagargument der GEG-Kritiker. Das Gebäudeenergiegesetz sei nicht technologieoffen und zu starr und müsse daher angepasst werden. Was die Kritiker nicht einsehen wollen: Die klaren Ziele und Zeitvorgaben im novellierten Gebäudeenergiegesetz sind genau das, was die Internationale Energieagentur IEA in ihrem Länderbericht hervorgehoben hat2. Darin heißt es übersetzt: 

Das Gebäudeenergiegesetz gibt einen klaren und langfristigen rechtlichen Rahmen mit Zielen und Fristen für die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien vor. Ergänzend braucht es ebenso deutliche Politiksignale, dass Strom (das heißt dezentrale Wärmepumpen) und dekarbonisierte Fernwärme in Verbindung mit erhöhter Energieeffizienz die primären Optionen sind, um die Wärmeversorgung in Gebäuden zu dekarbonisieren.“ Der vollständige Bericht ist online abrufbar

Klimaschutzbericht unterstreicht die Notwendigkeit

Auch im aktuellen Klimaschutzbericht3 der Bundesregierung heißt es, dass der eingeschlagene Maßnahmenmix strukturell fortgeführt und darüber hinaus auch weiterentwickelt werden müsse, damit Deutschland seine Klimaziele überhaupt erreichen könne. Aktuell sehen die Autor*innen des Berichts Deutschland diesbezüglich jedoch im Sinkflug. 

Minh Duc Nguyen

Über den Autor

Minh Duc Nguyen

Minh Duc Nguyen ist seit 2020 Teil der co2online-Redaktion. Er ist besonders vertraut mit dem Thema Heizung im Allgemeinen, sowie Brennwertkessel und Wärmepumpe im Besonderen. Darüber hinaus gehört der Bereich staatliche Fördermittel für Wohngebäude zu seiner Expertise.

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