KfW-Ergänzungskredit 358 & 359:
So funktioniert's

22.10.2025 Lesedauer: min Jens Hakenes

Mehrere zehntausend Euro vorstrecken? Das kann sich nicht jede/r Eigentümer*in leisten. Um energetische Sanierungen trotzdem zu ermöglichen, bietet die staatliche Förderbank KfW einen passenden Kredit: zum Ergänzen von Zuschüssen. Haushalte mit niedrigem Einkommen profitieren beim Ergänzungskredit von besonders niedrigen Zinsen.

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Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Ergänzungskredit bis 120.000 € je Wohneinheit
  • besonders günstige Zinsen bei geringem Einkommen
  • nur in Kombination mit KfW- oder BAFA-Zuschuss
  • nicht alle Banken bieten Ergänzungskredit an

Warum ein Ergänzungskredit?

Wer ein Haus oder eine Wohnung saniert, muss einiges an Geld in die Hand nehmen. Zwar gibt es attraktive Zuschüsse, etwa über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Doch diese Zuschüsse decken nicht die gesamten Kosten ab. Außerdem muss das Geld zunächst vorgestreckt werden. Genau hier setzt der KfW-Ergänzungskredit 358/359 an: Er ist dafür gedacht, Finanzierungslücken zu schließen.

Ein Beispiel: Für Heizungstausch und -modernisierung fallen Gesamtkosten von 40.000 Euro an. Dank eines staatlichen Zuschusses werden 20.000 Euro (50 Prozent) erstattet. Die andere Hälfte ist aber noch zu stemmen – und der gesamte Betrag vorzustrecken. Denn den Zuschuss gibt es erst nach Umsetzung und Bezahlung. Statt das Ersparte vollständig aufzubrauchen oder einen teuren Privatkredit aufzunehmen, kann ein Ergänzungskredit genutzt werden.

Die beiden Kredite im Überblick: KfW-Programm 358 vs. 359

Für die Finanzierung energetischer Sanierungen gibt es zwei Varianten des Ergänzungskredits der KfW: das Programm 358 „Ergänzungskredit – Plus“ und das Programm 359 „Standard“. Beide helfen, die Finanzierungslücke zu schließen, sind aber nicht beide für alle Eigentümer*innen verfügbar.

Verschiedene Voraussetzungen gibt es vor allem beim Einkommen und bei Anzahl sowie Nutzung der Wohneinheit(en): Nr. 358 ist nur bei einem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro und selbst genutztem Einfamilienhaus oder selbst genutzter Wohnung zu haben. Hier die Kriterien im Überblick:

KfW 358 „Plus“ und KfW 359 „Standard“ in der Übersicht

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Merkmal
KfW 359 „Plus“
KfW 359 „Standard“
Zielgruppe
Haushalte mit Einkommen bis 90.000 € pro Jahr
alle Eigentümer*innen, auch Eigentümergemeinschaften, Unternehmen, Organisationen und Verbände
Gebäude
Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung – nur selbst genutzt
auch für Mehrfamilienhäuser, auch nicht selbst bewohnt
Zinssatz
vergünstigt, deutlich unter Marktniveau (0,01 bis 1,88 %)
marktüblich (aktuell 3,22 bis 3,79 %)
Kreditsumme
bis 120.000 € je Wohneinheit
bis 120.000 € je Wohneinheit
Kombination
nur mit KfW-/BAFA-Zuschüssen nutzbar
nur mit KfW-/BAFA-Zuschüssen nutzbar
Vorteil
Entlastung für Haushalte mit max. 90.000 € Einkommen pro Jahr
flexibel, keine Einkommensgrenze
Eine Übersicht über den KfW 358 „Plus“ und den KfW 359 „Standard“

Wichtige Eckpunkte für den KfW-Ergänzungskredit

Bei den weiteren Eckpunkten unterscheiden sich 358 und 359 nicht. Laufzeiten, Art der Tilgung und tilgungsfreie Anlaufzeiten sind identisch.

  • Laufzeiten: 4 bis 35 Jahre sind möglich. Die Zinsbindung ist jedoch kürzer: 5 bis 10 Jahre.
  • Tilgung: Gewählt werden kann zwischen zwei Varianten: a) klassischer Ratenzahlung (Annuitätendarlehen) oder b) nur Zinszahlungen und Kreditrückzahlung am Ende (endfälliges Darlehen). Sondertilgungen ab 5.000 Euro sind jederzeit möglich und kostenlos.
  • Start der Rückzahlung: Es gilt eine tilgungsfreie Anlaufzeit von 1 bis 5 Jahren – je länger die Laufzeit, desto länger tilgungsfrei.

Infos zu KfW-Krediten 358 und 359

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Laufzeit
effektiver Jahreszins 358
effektiver Jahreszins 359
Zinsbindung
tilgungsfreie Anlaufzeit
4 bis 5 Jahre
0,01 %
3,22 %
5 Jahre
1 Jahr
6 bis 10 Jahre
0,44 %
3,55 %
10 Jahre
1 bis 2 Jahre
11 bis 25 Jahre
1,59 %
3,74 %
10 Jahre
1 bis 3 Jahre
26 bis 35 Jahre
1,77 %
3,77 %
10 Jahre
1 bis 5 Jahre
4 bis 10 Jahre (endfällig)
1,88 %
3,79 %
4 bis 10 Jahre
endfällig
Mehr zu den KfW-Krediten 358 und 359

Wer kann den Ergänzungskredit beantragen?

Der Ergänzungskredit richtet sich nicht nur an Besitzer*innen von Einfamilienhäusern oder Wohnungen. Auch viele andere Eigentümer*innen können ihn nutzen.

Wer ist antragsberechtigt für KfW 358?

  • Nur Privatpersonen, die ihre Immobilie (Haus oder Wohnung) selbst nutzen, sind für 358 antragsberechtigt.
  • Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro nicht übersteigen.
  • Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können ihn nutzen, wenn die einzelnen Eigentümer*innen die Einkommensgrenze einhalten.
  • Vermieter*innen sind ausgeschlossen, da 358 ausschließlich für Selbstnutzer*innen gedacht ist.

Wer ist antragsberechtigt für KfW 359?

  • 359 ist offen für alle Eigentümer*innen von Wohngebäuden, unabhängig vom Einkommen und egal ob Selbstnutzer*innen, Vermieter*innen oder Wohnungseigentümergemeinschaften.
  • Auch juristische Personen (etwa Stiftungen, Gesellschaften oder Wohnungsbauunternehmen) sind antragsberechtigt.

Welche Voraussetzungen gelten?

Die wichtigste Voraussetzung: Es braucht immer eine Zuschuss-Zusage – zum Beispiel für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ohne diese Zusage gibt es keinen Ergänzungskredit.

Außerdem wird der Kredit nur zusätzlich zum Zuschuss vergeben. Er ersetzt also keine Förderung, sondern schließt die Lücke, die nach Abzug eines Zuschusses bleibt – oder auch die gesamten Kosten. Denn: Kann auch der Zuschuss nicht vorgestreckt werden, ist eine zusätzliche Zwischenfinanzierung möglich. Der Ergänzungskredit umfasst dann auch den Zuschuss. Sobald der Zuschuss ausgezahlt wird, ist er an die KfW weiterzuleiten (innerhalb von drei Monaten).

Der Antrag für den Ergänzungskredit ist innerhalb von 12 Monaten nach der Zuschuss-Zusage zu stellen. Vor dem Kreditantrag darf noch kein Zuschuss ausgezahlt worden sein. Für die Auszahlung des Kredits gilt eine Frist von 12 bis 36 Monaten. Ab dem 13. Monat wird eine Gebühr fällig.

Wer nach der Zusage für den Zuschuss bereits mit der Sanierung begonnen hat, kann ebenfalls noch einen Kreditantrag für 358/359 stellen. Es müssen also nicht beide Zusagen abgewartet werden.

So läuft der Antrag Schritt für Schritt ab

Der Ergänzungskredit ist kein kompliziertes Förderprodukt. Aber die richtige Reihenfolge ist wichtig für eine Zusage – und ausreichend Zeit. Denn nicht alle Banken spielen mit. Außerdem wichtig: Ein Ergänzungskredit kann nur einmal für eine Immobilie beantragt werden – also nicht in einem Jahr für das Dach und im nächsten Jahr für die Heizung. Besser ist also, den Ergänzungskredit für alle Maßnahmen zusammen zu beantragen.

Zuerst stellen Sie den Zuschussantrag bei KfW oder BAFA, etwa für die Heizungsförderung. Sobald die Zusage da ist, können Sie den Ergänzungskredit beantragen; nicht direkt über die KfW, sondern über Hausbank oder Finanzierungspartner wie Sparkassen, Volksbanken oder Vermittler. Doch nicht alle bieten einen Ergänzungskredit an. Deswegen sollten Sie für die Suche ausreichend Zeit einplanen. Nach Prüfung und Vertragsabschluss wird der Kreditbetrag ganz oder in Teilen ausgezahlt.

Schritte in der Übersicht

  1. Unterlagen zusammenstellen
  2. Hausbank und/oder Finanzvermittler kontaktieren und Kreditantrag stellen
  3. Kreditvertrag abschließen
  4. Sanierung abschließen
  5. rechtzeitig Kredit abrufen, um Sanierung zu bezahlen
  6. Nachweise für Zuschuss von KfW/BAFA einreichen
  7. ggf. Zuschuss nutzen, um Zwischenfinanzierung zu tilgen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zuschuss-Zusage von KfW oder BAFA (zum Beispiel für KfW-Programm 458)
  • Grundbuchauszug und Meldebestätigung (Antragsteller*in und Lebenspartner*in)
  • ggf. Einkommensnachweis für das zinsgünstige Programm 358 „Plus“ (zweites und drittes Kalenderjahr vor Antragstellung)

Beispiele: So wirkt sich der Ergänzungskredit in der Praxis aus

Wie viel bringt der Ergänzungskredit im Alltag? Zwei Beispiele zeigen, wie sich Zuschuss und Kredit kombinieren lassen – und welchen Unterschied Zinsen und Sondertilgungen machen.

Beispiel 1: KfW 358 „Plus“

Eine Familie mit 70.000 Euro Jahreseinkommen investiert 40.000 Euro in eine Wärmepumpe und die Modernisierung der gesamten Heizanlage.

  • Zuschuss: 20.000 €
  • Ergänzungskredit 358: 20.000 €
  • Konditionen: 1,59 % Zins und 15 Jahre Laufzeit

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Jahr
Restschuld
Monatsrate
5
14.07,96 €
126,84 €
10
7.313,32 €
126,84 €
15
0,00 €
133,62 €*
Beispielrechnung 1: KfW 358 „Plus“

* bei marktüblichem Zinssatz von 3,74 % nach 10 Jahren Zinsbindung

Mit einer Sondertilgung kann die Monatsrate sinken. Hier ein Beispiel mit einer Sondertilgung von 5.000 Euro nach zehn Jahren:

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Jahr
Sondertilgung
Restschuld
Monatsrate
5
0
14.071,96 €
126,84 €
10
5.000,00 €
2.313,32 €
126,84 €
15
0
0,00 €
42,27 €*
Beispiel 1 mit einer Sondertilgung von 5.00 Euro nach zehn Jahren

* bei marktüblichem Zinssatz von 3,74 % nach 10 Jahren Zinsbindung

Über den Ergänzungskredit ist auch eine zusätzliche Zwischenfinanzierung des Zuschusses möglich. Der Kredit umfasst dann auch den Zuschuss und würde in diesem Beispiel 40.000 statt 20.000 Euro betragen. Nach der Sanierung wird der Zuschuss ausgezahlt und für eine Sondertilgung genutzt.

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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Beispiel 2: KfW 359 „Standard“

Ein Eigentümerpaar mit 100.000 Euro Einkommen modernisiert für 80.000 Euro: Fassade, Dach und Heizung.

  • Zuschuss: 30.000 €
  • Ergänzungskredit 359: 50.000 €
  • Konditionen: 3,74 % Zins und 20 Jahre Laufzeit

Beispiel 2: KfW 359 „Standard“

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Jahr
Restschuld
Monatsrate
5
42.228,29 €
305,57 €
10
30.643,57 €
305,57 €
15
16.724,30 €
305,57 €*
20
0,00 €
305,57 €*
Beispielrechnung 2: KfW 359 „Standard“

* bei gleichbleibendem Zinssatz von 3,74 % nach 10 Jahren Zinsbindung

Bei einer Sondertilgung von 10.000 Euro nach zehn Jahren könnte die monatliche Rate deutlich niedriger ausfallen:

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Jahr
Sondertilgung
Restschuld
Monatsrate
5
0,00 €
42.228,29 €
305,57 €
10
10.000,00 €
20.643,57 €
305,57 €
15
11.266,61 €
11.266,61 €
205,86 €*
20
0,00 €
0,00 €
205,86 €*
Beispielrechnung 2: KfW 359 „Standard“mit Sondertilgung nach 10 Jahren

* bei gleichbleibendem Zinssatz von 3,74 % nach 10 Jahren Zinsbindung

Falls das Eigenkapital nicht ausreicht, wäre auch in diesem Beispiel eine Zwischenfinanzierung des Zuschusses möglich. Dafür fallen zwar zusätzliche Zinsen an. Aber üblicherweise nur für wenige Monate: von der Auszahlung des Kredits bis zur Zuschuss-Sondertilgung.

Typische Fragen & Stolperfallen bei KfW 358/359

Nicht jede Bank vergibt Ergänzungskredite – und viele nicht bei kleinen Summen. Gerade wenn es „nur“ um 30.000 oder 40.000 Euro geht, lehnen Banken häufig ab. Denn der Aufwand ist für sie zu hoch. Tipp: Frühzeitig bei Ihrer Hausbank nachfragen oder gleich einen Vermittler einschalten, der die Angebote verschiedener Banken kennt. Oder mehrere Sanierungsmaßnahmen miteinander kombinieren und nur für eine davon den Ergänzungskredit nutzen (siehe Video).

Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einem BEG-Zuschuss möglich. Aber: Mehrere Förderkredite nebeneinander sind nicht erlaubt. Sie können also nicht zusätzlich noch einen anderen KfW-Kredit für dieselbe Maßnahme aufnehmen. Es gilt: Zuschuss plus Ergänzungskredit – ja. Zwei geförderte Kredite parallel – nein. Auch der Steuerbonus kann nicht zusätzlich genutzt werden.

Nach der Zuschuss-Zusage ist maximal 12 Monate Zeit, um den Ergänzungskredit zu beantragen. Läuft diese Frist ab, verfällt die Möglichkeit. Planen Sie also rechtzeitig, am besten schon parallel zum Beantragen des Zuschusses. Für die Auszahlung des Kredits liegt die Frist bei 12 Monaten (kostenlos) bis 36 Monaten (kostenpflichtig). Bei einer Zwischenfinanzierung des Zuschusses ist der ausgezahlte Zuschuss innerhalb von 3 Monaten an die KfW weiterzuleiten.

Fazit & Tipps: Wann sich der Ergänzungskredit lohnt

Der Ergänzungskredit ist kein Muss – aber für viele energetische Sanierungen eine clevere Lösung. Ob er sich lohnt, hängt vor allem von den Gesamtkosten und vom Einkommen ab.

Gerade wenn es um größere Maßnahmen wie einen Heizungstausch inklusive Modernisierung der gesamten Heizanlage oder eine umfassende Dämmung geht, stoßen Zuschüsse allein schnell an ihre Grenzen. Wer nicht genug Eigenkapital hat, kann mit dem Ergänzungskredit die Finanzierungslücke schließen.

Das Programm 358 „Plus“ ist besonders interessant für Haushalte mit geringerem Einkommen. Der Zins liegt spürbar unter dem Marktniveau – so wird die Sanierung auch für Familien mit kleinerem Budget finanzierbar. Wer mehr verdient, kann zum 359 „Standard“ greifen. Dort gilt keine Einkommensgrenze, aber die Zinsen sind deutlich höher – deswegen am besten auch andere Angebote für Kredite prüfen.

  • Prüfen Sie verschiedene Kombination aus Zuschüssen und Krediten: Wer über mehr als 90.000 Euro Jahreshaushaltseinkommen verfügt oder verschiedene Maßnahmen plant, sollte genau prüfen, welche Förderungen sich am meisten rechnen. Dabei helfen zum Beispiel Energieberater*innen.
  • Beachten Sie die Zinsbindung: Nach spätestens zehn Jahren entfällt der garantierte Zinssatz. Dann kann die monatliche Rate deutlich steigen. Vergleichen Sie rechtzeitig die Angebote zur Anschlussfinanzierung von KfW und auch anderen Banken.
  • Nutzen Sie Sondertilgungen: Je schneller die Restschuld sinkt, desto weniger Zinsen sind zu zahlen. Sondertilgungen sind beim Ergänzungskredit 358/359 kostenlos und ab 5.000 Euro möglich.
Jens Hakenes

Über den Autor

Jens Hakenes

Jens Hakenes ist seit 2010 unser freiberuflicher Experte für die Themen Heizkosten, Warmwasser, Stromkosten und Klimaschutz. In seinen Artikeln erfahren Sie zum Beispiel alles Wichtige über Fußbodenheizungen, serielle Sanierung oder den CO₂-Preis.

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