Förderung von Heizungspumpen: Wie ist der aktuelle Stand?
Für den Austausch einer Heizungspumpe gibt es Fördermittel: vom Bund, von Ländern und Kommunen sowie einigen Energieversorgern. Auch ohne Förderung lohnt sich der Austausch oft schon nach wenigen Jahren – mit Förderung noch schneller.
Vom Bund gibt es einen Zuschuss von 15 bis 20 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
- 15 Prozent Zuschuss ohne individuellen Sanierungsfahrplan
- 20 Prozent Zuschuss mit individuellem Sanierungsfahrplan
Ein individueller Sanierungsfahrplan wird im Rahmen einer Energieberatung erstellt. Er lohnt sich vor allem dann, wenn ein Gebäude Schritt für Schritt saniert werden soll. Für einen Pumpentausch allein rechnet sich ein individueller Sanierungsfahrplan nicht.
Für die Förderung zum Austausch von Heizungspumpen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Gefördert wird der Austausch als „Heizungsoptimierung“ und „Maßnahme zur Verbesserung der Anlageneffizienz“. Dafür gelten vor allem fünf Bedingungen:
- Die alte Heizungspumpe muss mindestens 2 Jahre alt sein.
- Die neue Heizungspumpe muss bestimmte Effizienzwerte erreichen.
- Geht es um eine Gas-, Öl- oder Kohleheizung, darf die nicht älter als 20 Jahre sein.
- Die Heizanlage muss hydraulisch abgeglichen sein oder werden.
- Bei Wohngebäuden dürfen es maximal fünf Wohneinheiten sein, bei Nichtwohngebäuden maximal 1.000 Quadratmeter beheizte Fläche.
50 Prozent Zuschuss gibt es im Rahmen dieser Förderung für die „Fachplanung und Baubegleitung“, zum Beispiel durch eine/n unabhängige/n Energieberater*in. Das lohnt sich vor allem dann, wenn in den nächsten Jahren mehrere Maßnahmen anstehen (wie auch der individuelle Sanierungsfahrplan).
Weitere Förderungen für den Pumpentausch gibt es vom Bund sowie von Bundesländern, Kommunen und Energieversorgern. Wer ein mindestens 10 Jahre altes Wohngebäude selbst nutzt, sollte vor allem den Steuerbonus von 20 Prozent als eine von möglichen Alternativen zur BEG-Förderung prüfen.