Die oberste Geschossdecke oder ersatzweise das Dach müssen fast immer gedämmt sein. Und das lohnt sich auch, denn diese Dämmung zählt zu den günstigsten und gleichzeitig effizientesten. Erfahren Sie hier alles zu Wirtschaftlichkeit, Kosten und Material – plus Anleitung zum Dämmen in 10 Schritten.
Dämm-Potenzial einschätzen mit dem ModernisierungsCheck
Mit dem Modernisierungskosten-Rechner können Sie prüfen, ob sich eine Dämmung für Ihr Gebäude lohnt und wie viel Energie Sie dadurch sparen.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
Dämmung gesetzlich vorgeschrieben – mit einigen Ausnahmen
Ersparnis: im Schnitt rund 7 Prozent Heizkosten
durchschnittliche Kosten: Einfamilienhaus bis 4.400 Euro, Mehrfamilienhaus bis 16.000 Euro
Förderung durch Zuschüsse und Kredite über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Dämmen in Eigenleistung möglich – Planung wichtig!
große Auswahl an Dämmstoffen (auch umweltfreundliche Naturdämmstoffe)
Lohnt sich die Dämmung der obersten Geschossdecke?
Die Dämmung der obersten Geschossdecke lohnt sich auf jeden Fall:
Sie verhindert den Wärmeverlust über die Dachfläche und schützt im Sommer vor Hitze.
Sie spart etwa 7 Prozent Heizenergie und hat sich so nach ca. 10 bis 15 Jahren amortisiert.
Sie hilft, CO2 zu vermeiden, ist also gut für das Klima.
Sie ist relativ einfach umzusetzen – mit etwas handwerklichem Geschick auch in Eigenregie.
Sie ist gegenüber einer Dachdämmung deutlich günstiger.
Ist die Dämmung der obersten Geschossdecke Pflicht?
Ja, seit Anfang 2016 müssen alle obersten Geschossdecken gedämmt sein. Die genauen Anforderungen regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Vorschrift gilt nicht nur für zugänglich begehbare, sondern auch für nicht begehbare Decken. Ausnahmen gibt es, wenn das Dach gedämmt ist oder der Mindestwärmeschutz eingehalten wird. Darüber hinaus sind Ein- und Zweifamilienhäuser dann von der Nachrüstpflicht ausgenommen, wenn der/die Eigentümer*in eine der Wohnungen am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Hier greift die Dämmpflicht nur bei einem Eigentümerwechsel. Der/die neue Eigentümer*in hat dann zwei Jahre Zeit, die erforderliche Dämmung durchzuführen. Aufgrund des Sparpotenzials ist eine gute Dämmung der Außenhülle allerdings immer empfehlenswert.
Was kostet eine Dämmung der obersten Geschossdecke?
Die Kosten für die Dämmung liegen je nach Dämmverfahren und Material zwischen 5 und 35 Euro pro Quadratmeter.
Entscheidend sind drei Faktoren:
Soll die Dämmung begehbar sein? Eine begehbare Dämmung ist belastbar, sodass der Dachboden zum Beispiel als Abstellraum genutzt werden kann. Eine begehbare Dämmung kann mit 40 bis 80 Euro pro Quadratmeter etwa doppelt so viel kosten wie eine nicht begehbare Dämmschicht. Deren Kosten liegen in der Regel zwischen 20 und 35 Euro.
Wie ist die oberste Geschossdecke beschaffen? In Altbauten findet man häufig Holzbalkendecken, die nach oben offen sein können. Diese Hohlräume können durch eine einfache Einblasdämmung gefüllt werden. Das ist oft günstiger, als eine komplett neue Oberfläche zu schaffen, besonders wenn diese begehbar sein soll und entsprechend stabil sein muss.
Welche Materialien setzen Sie ein? Welche Dämmart und welchen Dämmstoff Sie einsetzen, hat Einfluss auf die Kosten. Ökologische Dämmstoffe haben manche Vorteile – und werden von einigen Kommunen zusätzlich gefördert. Alle Förderprogramme finden Sie im FördermittelCheck.
Kosten für die Dämmung der obersten Geschossdecke bei verschiedenen Dämmverfahren
Für mehr Informationen bitte scrollen bzw. ziehen
durchschnittliche Kosten pro Quadratmeter
Kosten für durchschnittliches Einfamilienhaus
begehbar
40 bis 80 Euro
2.200 bis 4.400 Euro
nicht begehbar
20 bis 35 Euro
1.100 bis 1.925 Euro
Einblasdämmung bei Holzdecke
25 bis 50 Euro
1.375 bis 2.750 Euro
Kosten für die Dämmung der obersten Geschossdecke bei verschiedenen Dämmverfahren
Welche Förderung gibt es für die Dämmung?
Für die Dämmung der obersten Geschossdecke gibt es finanzielle Unterstützung vom Staat: Förderung in Form von Krediten und Zuschüssen von Bund, Ländern und Kommunen. Bundesweit zu haben sind ein zinsgünstiger KfW-Kredit (Programm 261) mit Tilgungszuschuss, ein Förderzuschuss im Rahmen der BEG oder ein Steuerbonus.
Förderung für die Dämmung der obersten Geschossdecke
Für mehr Informationen bitte scrollen bzw. ziehen
Was wird gefördert?
Wie hoch ist die (maximale) Förderung?
15 % Zuschuss
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bei Überprüfung durch Energieeffizienz-Expert*in (BEG EM Zuschuss)
15 % Zuschuss (von max. 30.000€ Kosten)
20 % Zuschuss (wenn Dämmung im Rahmen eines iSFP)
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bei Überprüfung durch Energieeffizienz-Expert*in (BEG EM Zuschuss)
20 % (von max. 60.000 €Kosten)
Förderkredit mit 5-45 % Tilgungszuschuss
Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus
max. 67.500 € als Tilgungszuschuss (bei Erfüllung bestimmter Bedingungen)
Förderung für die Dämmung der obersten Geschossdecke
In unserer Übersicht zu den Förderprogrammen für Wärmedämmung erfahren Sie, worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen. Zusätzlich zum bundesweiten Förderprogramm gibt es zahlreiche regionale Programme, etwa von den Ländern oder Kommunen. Eine Übersicht über alle für Sie infrage kommenden Förderprogramme gibt Ihnen unser FördermittelCheck.
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Sie müssen sich auch für ein Material entscheiden, aus dem die Dämmschicht bestehen soll. Die wichtigsten Kriterien für diese Auswahl sind in der Regel
die Kosten,
die Umweltverträglichkeit und
die Auswirkungen des Dämmstoffs auf die eigene Gesundheit.
Die folgende Grafik liefert Ihnen einen Überblick, welche Dämmstoffe sich für die Dämmung der obersten Geschossdecke eignen. Die gängigsten Dämmstoffe sind Holzfaser und Naturfasern. Auch Styropor und Mineralwolle werden immer noch häufig eingesetzt, sind allerdings aus Gründen der Umweltverträglichkeit weniger zu empfehlen.
Matten oder Platten: Welche Dämmart für die oberste Geschossdecke?
Es gibt drei Optionen:
Dämmplatten, zum Beispiel aus Styropor, werden häufig gewählt, wenn der Dachboden begehbar bleiben soll. Auf den Dämmplatten werden dann in der Regel Spanplatten montiert, die entsprechend belastbar sind.
Bei Dämmmatten ist das auch möglich – dann wird allerdings eine Tragekonstruktion benötigt, die zusätzliche Kosten verursacht.
Eine Einblasdämmung wird vor allem bei Holzbalkendecken in Altbauten verwendet. Dabei wird das Dämmmaterial in die Hohlräume der Deckenkonstruktion zwischen den Balken gefüllt, daher auch Hohlraumdämmung. Sie bietet sich auch an, wenn auf der Holzbalkendecke bereits eine Dämmung vorhanden ist oder zusätzlich aufgebracht werden soll. Weitere Informationen erhalten Sie im Artikel „Einblasdämmung: Arten, Kosten & Förderung“.
Die Entscheidung für die Dämmart treffen Sie am besten gemeinsam mit einer/m Energieberater*in, da diese/r fachlich beurteilen kann, welches Verfahren für Ihr Gebäude geeignet ist.
Dämmung mit Holzfaser („WDVS“)
Dämmplatten für begehbare Geschossdämmungen können unter anderem aus Holzfasern hergestellt werden. Diese sind umweltfreundlich, kostengünstig und unbedenklich für die Gesundheit. Diese Dämmplatten werden unter anderem als Verbundsystem hergestellt, mit dem sich die Dämmelemente leicht zusammenfügen lassen. Dieses System wird auch als Wärmedämmverbundsystem (WDVS) bezeichnet – wobei der Begriff WDVS korrekterweise ein System für die Fassadendämmung bezeichnet.
Naturdämmstoffe
Da sich die Dämmstoffe bei der Dämmung der obersten Geschossdecke im Gebäude befinden, legen viele Menschen Wert darauf, dass die Materialien besonders gesundheitsverträglich sind. Das trifft insbesondere auf viele Naturdämmstoffe zu. Für eine Einblasdämmung können beispielsweise umweltfreundliche Zelluloseflocken genutzt werden. Auch Seegras kann zur Dämmung von Hohlräumen in Holzbalkendecken genutzt werden.
Dachboden dämmen in 10 Schritten
1. Informieren
Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über Dämmarten, Dämmstoffe, Fördermittel usw. Hier helfen Ihnen unsere kostenlosen Informationsangebote. Wie viel die Dämmung energetisch und finanziell bringt erfahren Sie in unserem ModernisierungsCheck:
Auch das beste Informationsangebot ersetzt keine Vor-Ort-Beratung durch eine*n Energieeffizienz-Expert*in. Eine Energieberatung oder zumindest die Einbindung von Sachverständigen kann auch Voraussetzung für eine Förderung der Dämmung sein. Außerdem erhalten Sie fünf Prozent weitere Förderung über die BEG, wenn Sie Maßnahmen umsetzen, die zuvor in einem individuellen Sanierungsfahrplan erarbeitet wurden. Die Energieberatung selbst wird ebenfalls bis zu 50 Prozent gefördert.
3. Dämmung planen
In dieser Phase müssen Sie festlegen,
ob der Dachboden nach dem Dämmen begehbar sein soll,
welche Dämmwerte erreicht werden müssen, um Vorgaben aus dem GEG oder von Förderprogrammen einzuhalten,
welcher Dämmstoff in welcher „Dicke“ (Stärke) dafür genutzt werden kann,
ob Sie eine bereits vorhandene (unzureichende) Dämmung einfach durch zusätzliches Dämmmaterial erweitern können oder ob die alte Dämmung komplett ausgetauscht werden sollte.
Außerdem müssen Sie entscheiden, ob Sie die Dämmung – begleitet von einer Energieberatung – selbst umsetzen können oder ob Handwerker*innen beauftragt werden müssen. Unterstützung von Fachleuten sollten Sie sich in zwei Fällen definitiv holen:
Wenn Sie sich für eine Einblasdämmung entscheiden: Hier sind spezielle Gerätschaften und Know-how für die Umsetzung wichtig.
Wenn eine Dampfbremse (fälschlicherweise auch Dampfsperre genannt) als Schutz vor Feuchtigkeit notwendig ist: Die Dampfbremse ist eine spezielle Folie, die verhindert, dass sich im Dämmmaterial Kondenswasser sammelt. Da sie absolut dicht sein muss, sollten das Expert*innen übernehmen.
Fördermittel gibt es Übrigens auch für Selbermacher*innen – hier werden die für die Dämmung benötigten Materialien bezuschusst. Worauf Sie beim Dämmen in Eigenregie achten müssen, das verraten Ihnen unsere Experten-Tipps:
Nach der Planung sollten Sie einen guten Überblick über die anfallenden Kosten für die Dachbodendämmung haben. Mit diesem Wissen können Sie auf die Suche nach der passenden Förderung gehen. Bitte beachten Sie, dass die Förderung in der Regel zuerst beantragt werden muss – erst dann sollten Sie Material bestellen oder Handwerksbetriebe beauftragen.
Nun gilt es, die Dämmstoffe zu kaufen oder Handwerker*innen zu beauftragen.
Wenn Sie eine Förderung in Anspruch nehmen, müssen Sie bei allen Einkäufen und Aufträgen die Vorgaben des Fördergebers zur Rechnungslegung beachten.
Wenn Sie Handwerker*innen beauftragen, ist beispielsweise eine Fachunternehmererklärung nötig.
Wenn Sie eine geförderte Dämmung selbst umsetzen wollen, muss Ihnen ein/e Energieeffizienz-Expert*in (zugelassene/r Energieberater*in) die fachgerechte Durchführung der Maßnahme und die angefallenen Materialkosten bestätigen.
6. Umsetzen
Achten Sie besonders auf folgende Punkte:
Falls eine Dampfbremse/Dampfsperre notwendig ist, muss unbedingt auf die korrekte Lage und eine luftdichte Ausführung geachtet werden.
Um Wärmebrücken zu vermeiden, sollte Mauerwerk, das aus den Wohnräumen in den Dachboden hineinragt, bis zu einer Höhe von mindestens 50 Zentimetern ebenfalls gedämmt werden.
Wenn die Dämmschicht nach Fertigstellung begehbar sein soll, muss eine entsprechende Tragekonstruktion beziehungsweise eine Trageschicht ergänzt werden.
Wichtig ist auch, Treppenaufgang oder Bodenklappe gut zu dämmen.
7. Heiztechnik einstellen
Nach einer fachgerechten Dämmung der obersten Geschossdecke verringert sich der Heizwärmebedarf des Gebäudes. Daher sollte die Heizanlage mit einem so genannten hydraulischen Abgleich neu eingestellt werden. Dabei werden alle Komponenten der Heizungsanlage – vom Heizkessel bis zum Thermostat am Heizkörper – auf den Energiebedarf des Hauses abgestimmt. Oft lohnt sich auch der Austausch der Heizungspumpe, da zu groß dimensionierte Pumpen unnötig viel Strom verbrauchen.
Für beide Maßnahmen, hydraulischen Abgleich und Pumpentausch, gibt es ebenfalls Fördermittel. Meist rechnen sich diese beiden Maßnahmen innerhalb weniger Jahre und gelten daher als besonders effizient – also ein wichtiger Schritt für noch mehr Energieeffizienz nach dem Dämmen der obersten Geschossdecke.
8. Verbrauch auswerten
Nach der Dämmung des Dachbodens sollten Sie Ihren Heizenergieverbrauch im Auge behalten. Wenn sich keine Einsparungen im Heizenergieverbrauch einstellen, ist die Dämmung möglicherweise nicht richtig angebracht. Werden Fehler frühzeitig entdeckt, können gegebenenfalls Gewährleistungsansprüche bei der ausführenden Firma oder beim Dämmstoffhersteller geltend gemacht werden.
Über die Autorin
Janine Matthees
Janine Matthees verstärkt die Content-Unit seit Februar 2024 als Newsletter-Redakteurin. Sie kümmert sich um die B2B-Kommunikation und schaut ab und zu mal auf LinkedIn vorbei. Außerdem weiß sie jetzt mehr über Fördermittel, als sie jemals für möglich gehalten hätte.