Förderprogramm: Sachsen - Familienwohnen


Was wird gefördert?

  • 1. Gefördert wird die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum von Familien mit Kindern durch:
    • a) den Erwerb eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung (ohne Ersterwerb gemäß Buchstabe b), gegebenenfalls mit Sanierungsmaßnahmen (einschließlich Modernisierung, Umbau und Barriereabbau)
    • b) den Bau einschließlich des erstmaligen Erwerbs eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung (Erstbezug)
    • c) den Umbau von Nichtwohnraum zu Wohnraum, gegebenenfalls einschließlich des Erwerbs von Nichtwohngebäuden.
  • 2. Gefördert wird die Schaffung von Wohnraum durch gemeinschaftliche und auf Selbstnutzung gerichtete Wohnprojekte (gemeinschaftliche Bau- und Wohnprojekte) durch Erwerb, Sanierung, Modernisierung und gegebenenfalls Umbau oder Erweiterung von Wohngebäuden, durch Neubau oder durch den Erwerb und Umnutzung von Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden, gegebenenfalls mit Sanierungsmaßnahmen (einschließlich Modernisierung, Umbau und Barriereabbau).
  • 3. Gefördert wird der Grundstückserwerb als Zwischenfinanzierung für die Errichtung oder den Umbau von Wohneigentum durch Mitglieder einer Erwerber- beziehungsweise Baugemeinschaft.


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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Erwerber*innen oder Bauherr*innen, die sich Wohneigentum zur Eigennutzung schaffen wollen
  • Familien, die Teil eines gemeinschaftlichen Bau- und Wohnprojekts werden
  • die/der Erwerber*in eines Grundstücks, auf welchem Wohnraum durch eine Baugemeinschaft errichtet oder durch Umbau geschaffen werden soll
  • nicht gefördert werden Personen, die bereits aus einem Eigentumsprogramm des Freistaates Sachsen eine Förderung erhalten haben.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Darlehen werden gewährt:
  • Für 1.: Das Darlehen hat eine Laufzeit von höchstens 25 Jahren bis zu 80.000 Euro und mindestens 30.000 Euro. Sofern zum Haushalt mindestens eine Person mit mobilitätsbeeinträchtigender Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G, aG oder H) gehört, erhöht sich die Zuwendung um 10.000 Euro.
  • Für 2.: Das Darlehen hat eine Laufzeit von höchstens 25 Jahren. Die Höhe der Zuwendung errechnet sich aus der Summe der Beträge für Haushalte mit Kindern.
  • zu 3.: Das Darlehen hat eine Laufzeit von zweieinhalb Jahren. Die Zuwendung beträgt höchstens 500.000 Euro, weitere Bedingungen siehe Richtlinie.
  • Die Laufzeit beträgt 25 Jahre bei zwei Tilgungsfreijahren.
Kumulierung: Eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen, z. B. KfW-Programme wie Wohneigentum, Klimafreundlicher Neubau oder BEG Wohngebäude (Effizienzhaus), SAB-Programme wie SAB-Sachsenkredit Klimafreundliches Wohnen oder das SAB-Förderergänzungsdarlehen ist möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Telefon: 0351/4910-4920
E-Mail-Adresse: servicecenter@sab.sachsen.de
Internet: www.sab.sachsen.de

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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