Heizperiode 2023: Ab wann muss ich heizen?
Die Heizperiode beginnt und die Energiepreise steigen weiter. In diesem Beitrag erfahren Sie, ab wann Sie heizen sollten und wie Sie Heizkosten einsparen können. Zudem informieren wir Sie über gesetzliche Rahmenbedingungen und die Pflichten von Vermieter*innen und Mieter*innen während der Heizperiode.
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Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- keine gesetzliche Regelung zur Heizperiode
- Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April jedoch etabliert.
- Vermieter*innen müssen die Funktionsfähigkeit der Heizung über das gesamte Jahr sicherstellen
- Mieter*innen müssen nicht heizen, haften aber für eventuelle Schäden
- seit dem 1. September 2022 bestimmte Klauseln in Mietverträgen ausgesetzt
Wann beginnt die Heizperiode?
Die Heizperiode beginnt in Deutschland üblicherweise am 1. Oktober und endet am 30. April. Jedoch kann die Heizperiode je nach Region und Witterung bereits im September beginnen und bis in den Mai hineingehen. Deshalb sollte statt eines Datums die jeweilige Temperatur darüber entscheiden, wann die Heizung eingeschaltet wird.

Ist die Heizperiode gesetzlich geregelt?
Die Heizperiode ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, wurde aber von der Rechtsprechung in diversen Urteilen bestätigt. Kommt es zu Streitigkeiten zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen, berufen sich beide Seiten gerne auf das Anfang- und Enddatum der Heizperiode. Wann eine Heizung eingeschaltet werden muss, hängt jedoch viel mehr von der Außentemperatur und dem jeweiligen Gebäude ab.
Vermieter*innen und Mieter*innen müssen sich in der Heizperiode trotzdem an bestimmte Regelungen halten, die auf vergangenen Rechtsprechungen beruhen. Im Gegensatz dazu können Eigenheimbesitzer*innen mit eigener Heizanlage frei entscheiden, ob und wann sie heizen wollen.
Heizperiode im Jahr 2022
Auch im Jahr 2022 gilt die bereits etablierte Heizperiode zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April. An dieser Zeitspanne orientieren sich auch die meisten Hausverwaltungen und Vermieter*innen, um die Heizung einzuschalten. Ein Unterschied in diesem Jahr ist, dass seit dem 1. September 2022 Klauseln in Mietverträgen, die Mieter*innen zum Heizen auf eine bestimmte Mindesttemperatur verpflichten, ausgesetzt sind. Siehe Info-Kasten zu den Energieeinsparverordnungen EnSikuMaV und EnSimiMaV.
Energieeinsparverordnungen EnSikuMaV und EnSimiMaV
Ende August 2022 hat das Bundeskabinett zwei Energieeinsparverordnungen gebilligt. Die Verordnungen basieren auf dem Energiesicherungsgesetz (§30 EnSiG) und sollen einen Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit leisten. Die konkreten Maßnahmen richten sich an öffentliche Körperschaften, Unternehmen und private Haushalte.
- EnSikuMaV: Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen” tritt bereits am 1. September 2022 in Kraft. Sie hat eine Geltungsdauer von sechs Monaten. Unter anderem bekommen Mieter*innen mehr Spielraum und Informationen, um Energie zu sparen.
- EnSimiMaV: Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen” regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Oktober 2022. Sie führt unter anderem eine Pflicht zur Heizungsprüfung und -optimierung und einen verpflichtenden hydraulischen Abgleich ein.
Nicht heizen ist keine gute Option
Wer angesichts der steigenden Energiepreise plant, weniger zu heizen, sollte sich bewusst sein, dass es unter Umständen zu Schäden wie eingefrorenen Rohren oder Schimmel kommen kann. Um von anfallenden Kosten nicht überrascht zu werden, sollten Verbraucher*innen die Gas- und Strompreise des Versorgers im Blick behalten und gegebenenfalls ihr Heizverhalten anpassen oder den Anbieter wechseln. Hilfreich kann auch sein, bei dem/der Hauseigentümer*in nachzufragen, ob die Heizungsanlage optimal eingestellt ist und gewartet wurde. Zudem können Maßnahmen wie die Isolierung der Heizungsrohre Kosten sparen.

Infografik: Feuchtigkeitsquellen und ihre Wasserdampfabgabe
Heizperiode: Das müssen Vermieter*innen und Mieter*innen beachten
Vermieter*innen müssen sicherstellen, dass die Heizung funktionsfähig ist – auch außerhalb der Heizperiode. Die Heizung muss dann eingeschaltet werden, wenn die Außentemperatur unter 16 Grad Celsius absinkt und in den darauffolgenden zwei Tagen nicht mehr über 20 Grad steigt. Außerdem muss sichergestellt sein, dass bestimmte Raumtemperaturen erreicht werden können:
- Tagsüber (6 bis 23 Uhr): 20° C in Wohnräumen, 21° C in Bädern und Toiletten
- Nachts: 18° C in allen Räumen
Wenn Heizungen nicht funktionieren, sollten Mieter*innen im ersten Schritt die Vermieter*in über den Mangel informieren. Sollte dieser nicht behoben werden, können Mieter*innen mit einer Mietminderung drohen.
Heizperiode: Welche Pflichten haben Mieter*innen?
Mieter*innen müssen hingegen darauf achten, dass ihre Heiz- und Lüftungsroutinen nicht der Bausubstanz schaden. Sie sollten Mindesttemperaturen in den Wohnräumen einhalten, um Schimmelbefall oder einem Rohrbruch vorzubeugen. Sorgen zu niedrige Temperaturen für Feuchtigkeit oder Schimmelbildung, kann die Beseitigung auf Kosten der Mieter*innen gehen.
Auch Mieter*innen, die für längere Zeit abwesend sind, müssen selbst dafür sorgen, dass ihr Heim nicht beschädigt wird. Um einem Rohrbruch vorzubeugen, sollten sie auf die Außentemperatur achten und sich in ihrer Abwesenheit darum kümmern, dass eine andere Person gegebenenfalls die Heizung aufdreht.
Ab wann muss ich heizen?
Die Frage, ab wann man beginnen sollte zu heizen, stellt sich oft in der sogenannten Übergangszeit. Die Frühlings- und Herbstmonate können sehr unterschiedlich kalt sein und hohe Schwankungen zwischen Tag- und Nachttemperaturen vorweisen. Die Heizperiode gibt zwar einen groben Rahmen vor, geheizt werden sollte aber abhängig von der jeweiligen Temperatur. Dabei ist zu beachten, dass sich die Durchschnittstemperatur in Deutschland verändert. Das Jahr 2021 beispielsweise gehörte zu den wärmsten Jahren in Deutschland seit Beginn der Messungen im Jahr 1881. Unser Heizverhalten muss sich an diese Veränderungen anpassen.
Heizen nach Außentemperaturen
Je nach energetischem Zustand und Gebäudeart sollten Mieter*innen und Hausbesitzer*innen bei verschiedenen Außentemperaturen die Heizung einschalten. Die folgende Tabelle basiert auf dem energetischen Stand des Gebäudes und gibt ungefähre Richtwerte an, ab wann Sie heizen sollten.
Baujahr / Gebäudetyp | Ab wie viel Grad Außentemperatur heizen |
---|---|
vor 1977 (unsanierte Altbauten) | 15 bis 17 Grad Celsius |
1977 – 1995 (teils sanierte Altbauten) | 14 bis 16 Grad Celsius |
nach 1995 (Bau nach WSchV oder EnEV) | 12 bis 15 Grad Celsius |
Niedrigenergiehaus | 11 bis 14 Grad Celsius |
Passivhaus | 9 bis 11 Grad Celsius |
Das ist die optimale Raumtemperatur
Haben Sie anhand der Tabelle die für Ihr Haus entscheidenden Außentemperaturen gefunden, können Sie nun Ihr Zuhause auf optimale Raumtemperatur heizen. Diese hängt von der Nutzungsart des Raumes ab. Die folgende Liste gibt einen Orientierungsrahmen, um Heizungen richtig einzustellen.
- Schlafzimmer: 16–18 Grad Celsius
- Küche: 18–20 Grad Celsius
- Wohn- und Kinderzimmer: 19–20 Grad Celsius
- Bad: 21 Grad Celsius
Temperaturregler mit Thermostaten und Smart-Home-Anwendungen können dabei helfen, die optimale Raumtemperatur exakt einzustellen. Nutzen Sie möglichst elektronische Thermostate, um die Raumtemperatur einzustellen. Das spart nicht nur Geld, sondern auch CO2. In diesem Video zeigen wir, wie Sie mit wenig Aufwand ein Thermostat tauschen und richtig einstellen können.
Energiespartipps für zu Hause
Energiespartipp | Investition in Euro | jährliches Sparpotenzial in Euro* | |
---|---|---|---|
* Die Beispiele basieren auf folgenden durchschnittlichen Haushaltsgrößen: - 70 m2-Wohnung im Mehrfamilienhaus mit Gasheizung / 2 Personen - 110 m2-Einfamilienhaus mit Gasheizung / 3 Personen ... und auf den BDEW-Durchschnittspreisen für Gas und Strom im Jahr 2022 (0,40 Euro/kWh für Strom und 0,16 Euro/kWh für Gas). | |||
Mieter*in | Hausbesitzer*in | ||
1. Elektronische Heizkörperthermostate | 60 / 120 | 75 | 140 |
2. Heizkörper entlüften | 0 | 35 | 65 |
3. Raumtemperatur senken | 0 | 40 | 75 |
4. Richtig lüften im Winter | 0 | 85 | 160 |
5. Fenster abdichten | 13 / 25 | 35 | 65 |
6. Vorhänge geschlossen halten | 0 | 5 | 15 |
7. Warmwasser sparen | |||
30 | 381 | 571 | |
10 | 63 | 95 | |
0 | 73 | 109 | |
0 | 65 | 97 | |
Nur für Hausbesitzer*innen | |||
8. Hydraulischen Abgleich durchführen | 690 | / | 80 |
9. Heizungspumpe tauschen | 300 | / | 115 |
10. Heizungsrohre dämmen | 70 | / | 295 |
Nutzen Sie außerdem die EnergiesparChecks, um herauszufinden, wie Sie in dieser Heizperiode Energie sparen können.
Autorin: Lea Wrobel