BEG-Förderung für Lüftungsanlage – BAFA
Auf Bundesebene kommen für Hauseigentümer*innen zahlreiche Programme infrage. Seit dem 01.01.2021 ist vor allem die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) das Förderprogramm für Lüftungsanlagen. Für den Einbau einer neuen Lüftungsanlage erhalten sie 15 Prozent Zuschuss vom BAFA. Wird die Maßnahme als Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt, gibt es sogar 20 Prozent.
Wer seine bestehende Lüftungsanlage austauschen oder modernisieren lässt, hat ebenfalls Anspruch auf 15 bzw. 20 Prozent Zuschuss. Förderfähig ist außerdem der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes.
Das sind die förderfähigen Kosten
Das BAFA übernimmt im Rahmen der BEG 15 Prozent der Kosten, die bei Einbau, Austausch und Modernisierung entstehen. Dazu gehören unter anderem:
- der Einbau der raumlufttechnischen Anlage selbst
- notwendige Ausbauarbeiten
- Wand- und Durchbrucharbeiten
- Luftdurchlässe und Luftleitungen
- Elektroanschlüsse und Verkleidungen
- notwendige Putz- und Malerarbeiten (gegebenenfalls anteilig)
Wichtig: Es werden grundsätzlich nur Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind.