Förderung für Lüftungsanlagen: Kredite, Zuschüsse und Programme

Die Kosten für eine kontrollierte Wohnraumlüftung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung müssen Sie nicht allein tragen: Auf Bundes- und Landesebene gibt es für Hauseigentümer*innen und Bauleute zahlreiche Fördermittel, insbesondere vom BAFA und von der KfW.

FördermittelCheck: Förderung finden

Alle Förderprogramme für Ihre Region können Sie sich auch direkt mit dem FördermittelCheck anzeigen lassen:

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • 15 Prozent Zuschuss für Einbau, Austausch und Optimierung von Lüftungsanlagen
  • Energieberater*innen einbinden ein Muss
  • Zuschüsse auch in Form von Krediten möglich
  • Zuschüsse auch zur Baubegleitung während der Sanierung
  • Förderung für Wohnraumlüftung vor dem Einbau beantragen

Welche Lüftungsanlagen gefördert werden

Natürlich ist der Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Kosten verbunden. Doch damit stehen Sie nicht alleine da – es gibt eine Vielzahl an Förderungen, die Sie beantragen können. Grundsätzlich förderfähig sind:

  • zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen
  • Kompaktgeräte mit Luft-/Luft-Wärmeüberträger
  • Abluftwärmepumpe mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 80 Prozent (Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sparen sehr viel Energie, da sie die meiste Wärme aus der abgeführten Luft gewinnen.)

Kredite und Zuschüsse zur kontrollierten Wohnraumlüftung

Um Schimmel und Bauschäden durch die eingeschlossene Luftfeuchtigkeit zu vermeiden, müssen die Innenräume aktiv belüftet werden. Doch nur über das Fensteröffnen ist das schwierig. Eine kontrollierte Wohnraumlüftung hingegen sorgt für ein gutes Raumklima und spart Energiekosten. Daher ist sie mittlerweile ein fester Bestandteil von Neubauten und energetischen Sanierungsvorhaben. Der Artikel zu Lüftungsanlagen erläutert ausführlich, wie genau die Lüftungstechnik funktioniert und was sie bringt. Ob Sie eine lüftungstechnische Maßnahme zur Vermeidung von Feuchteproblemen benötigen, können Sie in unserem LüftungsCheck prüfen.

Nach oben

BEG-Förderung für Lüftungsanlage – BAFA

Auf Bundesebene kommen für Hauseigentümer*innen zahlreiche Programme infrage. Seit dem 01.01.2021 ist vor allem die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) das Förderprogramm für Lüftungsanlagen. Für den Einbau einer neuen Lüftungsanlage erhalten sie 15 Prozent Zuschuss vom BAFA. Wird die Maßnahme als Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt, gibt es sogar 20 Prozent.

Wer seine bestehende Lüftungsanlage austauschen oder modernisieren lässt, hat ebenfalls Anspruch auf 15 bzw. 20 Prozent Zuschuss. Förderfähig ist außerdem der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes.

Das sind die förderfähigen Kosten

Das BAFA übernimmt im Rahmen der BEG 15 Prozent der Kosten, die bei Einbau, Austausch und Modernisierung entstehen. Dazu gehören unter anderem:

  • der Einbau der raumlufttechnischen Anlage selbst
  • notwendige Ausbauarbeiten
  • Wand- und Durchbrucharbeiten
  • Luftdurchlässe und Luftleitungen
  • Elektroanschlüsse und Verkleidungen
  • notwendige Putz- und Malerarbeiten (gegebenenfalls anteilig)

Wichtig: Es werden grundsätzlich nur Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind.

Energieberater*innen einbinden ein Muss

Den Antrag auf den BEG-Zuschuss für Lüftungsanlagen müssen Sie zusammen mit einem/r Expert*in für Energieeffizienz stellen. Außerdem müssen Sie unbedingt auf die richtige Reihenfolge achten:

  1. Erst Online-Formular ausfüllen
  2. Dann den Fachbetrieb mit der Maßnahme beauftragen

Antragsberechtigt sind neben Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften auch

  • freiberuflich Tätige
  • kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit

Damit die Lüftungsanlage gefördert wird, muss das Investitionsvolumen mindestens 300 Euro betragen. Das ist in der Praxis leicht umzusetzen. Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt. Wer diese Maßnahme (Einbau, Austausch, Modernisierung der Lüftungsanlage) als Teil des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchführen lässt, kann mit einer Verdoppelung der förderfähigen Kosten rechnen.

BEG-Förderung für Lüftungsanlagen – KfW

BEG-Fördermittel für Lüftungsanlagen gibt es nicht nur vom BAFA, sondern auch von der KfW. Hier können Sie sich eine Lüftungsanlage als Teil einer umfassenden Sanierung Ihres Gebäudes zu einem KfW-Effizienzhaus inklusive Wohnraumlüftung finanzieren lassen. So sparen Sie langfristig am meisten Energie und können die höchstmögliche Fördersumme für Lüftungsanlagen erhalten. Die Details finden Sie unter dem aktuellen Förderprogramm Nr. 261.

Tabelle: Übersicht aktueller Förderprogramme

FörderprogrammFörderfähige KostenRelevanz Lüftungen

KfW-Programm 261, „Wohngebäude – Kredit“ – Förderkredit

für Sanierung, Neubau und Kauf

maximale Kredithöhe 150.000 €, maximaler Tilgungszuschuss 25 % (bis zu 37.500 €) plus Zinsverbilligung

Sehr hoch – zusätzlicher Tilgungszuschuss bei Einbau einer Lüftungsanlage als Teil einer energetischen Sanierung, bei lüftungstechnischen Maßnahmen nach DIN 1946-6 teilweise vorgeschrieben

Nach oben

Weitere Fördermöglichkeiten für Lüftungsanlagen

  • Auf Landesebene gibt es weitere Förderprogramme. Diese sind mit einer KfW-Förderung kombinierbar. Eine entsprechende Übersicht finden Sie hier.
  • Außerdem können Sie seit 2020 Sanierungskosten steuerlich absetzen. Auch für Handwerkerkosten besteht diese Möglichkeit.

Förderbedingungen der KfW für Wohnraumlüftung

Damit Ihre Förderung problemlos abläuft, sollten Sie ein paar Dinge beachten:

  • Eine wichtige Bedingung für einen KfW-Kredit ist, dass Sie die Bauanzeige oder den Bauantrag für Ihr Wohngebäude vor dem 1. Februar 2002 gestellt haben. Neuere Gebäude sind daher von dieser Förderung ausgeschlossen.
  • Die Förderfähigkeit der Maßnahmen und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen muss ein/e geprüfte/r Energieberater*in aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bestätigen.
  • Der Förderantrag für einen Kredit muss vor Beginn des Sanierungsvorhabens bei einem Finanzierungsinstitut (Banken, Sparkassen, Versicherungen) gestellt werden.

Nach oben

Zuschüsse Lüftungsanlage: Energieberatung (BAFA) und Baubegleitung (KfW)

Für die Beantragung von Fördermitteln ist die Unterstützung durch eine/n Energieberater*in in einigen Fällen eine wichtige Voraussetzung. Auch hierfür gibt es Möglichkeiten der Förderung:

  • Bei einer Energieberatung vor Ort unterstützt Sie die Bundesregierung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit 80 Prozent der Kosten: Für Ein- oder Zweifamilienhäuser übernimmt das BAFA maximal 1.300 Euro, für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten 1.700 Euro. Einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro können Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) zusätzlich beantragen, wenn sie den Energieberatungsbericht der Wohnungseigentümerversammlung vorstellen.
  • Alternativ zum bisherigen Beratungsbericht haben Sie seit dem 1. Dezember 2017 im Rahmen der Vor-Ort-Förderung des BAFA auch die Möglichkeit, sich einen individuellen Sanierungsfahrplan durch eine/n Energieberater*in erstellen zu lassen.

Nach oben

Förderung von Lüftungsanlagen individuell prüfen

Welches Förderprogramm können Sie in Anspruch nehmen? Unser kostenloser FördermittelCheck zeigt, welches das richtige für Sie ist. Auch die regionalen Fördermöglichkeiten an Ihrem Wohnort werden dabei berücksichtigt. Weitere aktuelle Informationen zu den Förderprogrammen für energetische Sanierungsmaßnahmen finden Sie auch in unserem Dossier Fördermittel.

Mit dem ausführlichen ModernisierungsCheck finden Sie heraus, welche Dämmmaßnahme sich für Ihr Gebäude rechnet.

Wenn Sie vor Beginn einer Sanierungsmaßnahme Ihren Energieverbrauch ermitteln, können Sie prüfen, ob die Maßnahme auch die entsprechende Einsparung gebracht hat oder ob Mängel bestehen. Mit dem kostenlosen Energiesparkonto erhalten Sie einen Überblick über Ihren Verbrauch für Heizen, Strom, Wasser und Mobilität. Zudem bekommen Sie Vergleichsmöglichkeiten und Tipps zum Sparen.

Nach oben

weiter

Autor: Stefan Heimann

ehem. Ansprechpartner für Dämmung und Mobilität

Zum Autor*innen-Profil

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

Wann lohnt sich eine Sanierung? Unser kostenloses Sanierungshilfe-PDF unterstützt Sie bei der Entscheidung und gibt praktische Tipps

Jetzt kostenlos erhalten

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unseren Newsletter.