Kein Comeback der Glühlampe

Sollte das Glühlampen-Verbot der EU ausgesetzt werden? Diese Forderung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes beruht auf einer Stichprobe, bei der durch zu Bruch gegangene Energiesparlampen giftige Schwermetalle freigesetzt wurden. In die Tat umgesetzt wird sie wohl nicht.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert ein Aussetzen des Glühlampenverbots und reagiert damit auf eine Stichprobe des Umweltbundesamts, bei der sich gezeigt hatte, dass unmittelbar nach dem Bruch von Energiesparlampen die Quecksilber-Belastung um das 20-fache über dem Richtwert von 0,35 Mikrogramm pro Kubikmeter für Innenräume liegt. Das Umweltbundesamt räumt allerdings ein, dass seine Stichprobe mit genau zwei Lampen keine repräsentative Untersuchung darstellt und weitere Untersuchungen folgen müssen. Außerdem stellte das UBA ein „worst case scenario“ nach, mit Lampen mit 2 bzw. 5 mg Quecksilbergehalt ohne Schutzhülle und ohne die Bruchstücke anschließend zu beseitigen.

In handelsüblichen Markenlampen ist zumeist nur rund 1 mg Quecksilber enthalten und das sofortige Entsorgen der Lampen-Splitter lässt den Quecksilbergehalt in der Luft schnell wieder sinken. Nutzt man ohnehin Lampen mit einer Ummantelung, die sie vor Bruchstellen schützt, ist das die beste Vorsorge gegen Quecksilber-Unfälle. Eine Alternative zu gängigen Energiesparlampen mit Flüssigquecksilber sind außerdem Lampen mit Amalgam, einer festeren Quecksilberverbindung.

Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) wies die Forderungen nach Aussetzung des Glühlampen-Verbots zurück. Eine Aussetzung führe zu einer unnötigen Verunsicherung der Verbraucher, erklärte der ZVEI. Er empfahl hingegen, bei Lampenbruch zu lüften und die Bruchstücke in einem verschlossenen Plastikbeutel zu einer Lampen-Sammelstelle zu bringen. Wo Sie Ihre Energiesparlampe entsorgen können, erfahren Sie auf der Seite der Initiative Lichtzeichen.

Auch die Stiftung Warentest warnt davor, allzuviel Panik aufkommen zu lassen und gibt Tipps zur richtigen Handhabung der Lampen: Zur Website.

Sichere Energiesparlampen, sichere Klimabilanz

Das Umweltbundesamt riet in seiner Erklärung zur Stichprobe dazu, in Kinderzimmern und anderen Stellen mit einem erhöhten Bruchrisiko nur Energiesparlampen einzusetzen, die durch spezielle Ummantelungen vor dem Zerbrechen geschützt sind. Kinder und Schwangere sollten sich von zerbrochenen Energiesparlampen fernhalten, empfahl die Behörde. Mittelfristig sollte die Industrie Energiesparlampen entwickeln, die quecksilberfrei sind. Denn der Nutzen der Energiesparlampen für die Klimabilanz steht nach wie vor außer Frage. „Die richtige und notwendige Energieeinsparung von bis zu 80 Prozent gegenüber Glühbirnen muss einher gehen mit sicheren Produkten, von denen keine vermeidbaren Gesundheitsrisiken ausgehen.“, so UBA-Präsident Jochen Flasbarth. 

Die Europäische Union hat für herkömmliche Glühlampen ein stufenweises Verbot erteilt, weil die Glühlampen rund 95 Prozent der umgesetzten Energie nicht als Licht, sondern lediglich als Wärme abgibt. Die Herstellung von Glühlampen mit 100 und 75 Watt ist bereits eingestellt und sie sind kaum noch im Handel zu finden. Ab September 2011 wird mit der nächsten Stufe die 60-Watt-Lampe vom Markt verschwinden.

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