Förderung für Mini-KWK-Anlagen
Nachdem 2010 das Förderprogramm für kleine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bis 20 kW gestoppt wurde, stellt das Bundesumweltministerium nun wieder Gelder dafür bereit. Ab 1. April 2012 können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Anträge eingereicht werden.
Im Gegensatz zu vielen anderen Kraftwerken, bei denen zwei Drittel der eingesetzten Energie einfach als Wärme verpuffen, nutzen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) die Abwärme, die bei der Stromerzeugung entsteht, als Heizungswärme. Sie sind daher besonders effizient und klimafreundlich.
Bereits 2008 hat das Bundesumweltministerium ein Förderprogramm für hocheffiziente Mini-KWK-Anlagen gestartet. Eine Haushaltskürzung im Jahr 2010 hatte jedoch zu dessen Einstellung geführt. Für dieses Jahr werden wieder Mittel bereit gestellt.
Neue Mini-Blockheizkraftwerke bis 20 kW in Bestandsbauten können einen einmaligen Investitionszuschuss bekommen, der nach deren elektrischer Leistung gestaffelt ist: Große Anlagen mit 19 kW erhalten 3.450 Euro, 1.500 Euro gibt es für kleine Anlagen mit 1 kW – diese eignen sich besonders für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Hohe Effizienzanforderungen
Um die Förderung zu erhalten, müssen jedoch strengere Anforderungen erfüllt werden als bei der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen.
Anlagen, deren Leistung geringer als 10 kW ist, müssen eine Primärenergieeinsparung von mindestens 15 Prozent erreichen, Anlagen von 10 kW bis 20 kW sollten auf mindestens 20 Prozent kommen. Ein Gesamtjahresnutzungsgrad von mindestens 85 Prozent ist ebenfalls vorgeschrieben.
Weitere Voraussetzungen sind:
• ein Wärmespeicher mit einem Energiegehalt von mindestens 1,6 kWh pro installierte kW
• eine Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive intelligentem Wärmespeichermanagement und Smart Meter für Anlagen ab 3 kW
Großes Potenzial in Deutschland
Die Potenziale für den Ausbau von Mini-KWK-Anlagen sind laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) enorm. Denn nur ein Zehntel der 17 Millionen Zentralheizungen, die in Deutschland rund 26 Millionen Wohnungen versorgen, entspricht dem aktuellen Stand der Technik. 20 Prozent dieser Heizkessel sind älter als 24 Jahre und weisen schlechte Wirkungsgrade unter 65 Prozent vor.
Ab 1. April 2012 können Interessierte Förderanträge beim BAFA einreichen.
Die Förderrichtlinien für KWK-Anlagen bis 20 kW (PDF, 65 KB) können auf der Website des BMU heruntergeladen werden.
Für viele weitere Modernisierungsmaßnahmen findet unser Förderratgeber die geeigneten Förderprogramme.