Ende der Wahlfreiheit beim Energieausweis

Am 30. September 2008 endete die Wahlfreiheit für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1.11.1977. Während einer Übergangsphase von drei Monaten konnten sich Eigentümer zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Energieausweis entscheiden.

Ab dem 1. Oktober nun ist für alle Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1.11.1977 der Bedarfsausweis verpflichtend. Eigentümer größerer Gebäude haben weiterhin die Wahl.

Eigentümer müssen einen Energieausweis vorlegen, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden soll. Mit Hilfe des Bedarfsausweises kann die energetische Effizienz kleinerer Gebäude besser abgebildet werden. Bewertungskriterium beim Bedarfsausweis ist der berechnete Energiebedarf des Gebäudes unter Normbedingungen. Die Berechnung erfolgt damit unabhängig von der Anzahl der Bewohner und deren Gewohnheiten.

Um festzustellen, welcher Energieausweis für Sie in Frage kommt, benutzen Sie unseren EnergieausweisRatgeber, den Sie unter den Energiespar-Ratgebern finden.

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