Förderprogramm: Stadt Delmenhorst - Förderprogramm Stecker-Solargeräte (Balkon-Solaranlagen)


Was wird gefördert?

Gefördert werden neu erworbene steckbare Stromerzeugungsgeräte (Steckersolargeräte im Sinne des § 3 Nr. 43 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) 2023, häufig Balkonsolarmodule genannt). Darunter werden Solarmodule mit bis zu 800 Watt Leistung (Abgabeleistung des Wechselrichters) und einem Wechselrichter verstanden, die mit einem Stecker an einen Endstromkreis eines Letztverbrauchers angeschlossen werden. Dabei ist unerheblich, ob die Steckersolargeräte über einen integrierten Speicher verfügen.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen des privaten Rechts, die Vermieter*in, Mieter*in oder Eigentümer*in einer Wohneinheit innerhalb von Delmenhorst sind.

Beschreibung des Förderprogramms:

Der Zuschuss pro Anlage und Wohneinheit beträgt:
  • 100 Euro für Anlagen mit einem Anschaffungspreis bis zu 299,99 Euro
  • 200 Euro für Anlagen mit einem Anschaffungspreis zwischen 300 und 599,99 Euro
  • 300 Euro für Anlagen mit einem Anschaffungspreis über 600 Euro.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Delmenhorst
Stabsstelle Klimaschutzmanagement
Lange Straße 41
27749 Delmenhorst
Telefon: 04221/99-2809
E-Mail-Adresse: klimaschutz@delmenhorst.de
Internet: www.delmenhorst.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Delmenhorst
Stabsstelle Klimaschutzmanagement
Rathausplatz 1
27749 Delmenhorst
Telefon: 04221/99-0
E-Mail-Adresse: stadt@delmenhorst.de
Internet: www.delmenhorst.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Balkon-Kraftwerk

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