Förderprogramm: KfW - Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459)


Was wird gefördert?

Gefördert wird der Einbau von effizienten Heizungs­anlagen und Anlagen der Heizungs­unterstützung sowie den An­schluss an ein Gebäude- oder Wärme­netz. Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • der Kauf und die Installation von
    • solar­thermischen Anlagen
    • Bio­masse­heizungen
    • elektrisch ange­triebenen Wärme­pumpen
    • Brenn­stoff­zellen­heizungen
    • wasser­stoff­fähigen Heizungen
    • innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuer­barer Energien
  • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt
  • die Fach­planung und Bau­begleitung durch eine/n Expert*in für Energie­effizienz
  • die akustische Fachplanung durch eine/n Akustiker*in
  • die Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen).


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind folgende Investoren, Contractoren und Unternehmen:

  • Einzel­unter­nehmen und frei­beruflich Tätige
  • Unter­nehmen und kommunale Unter­nehmen
  • Körper­schaften und An­stalten des öffent­lichen Rechts, zum Bei­spiel Kammern oder Ver­bände
  • gemein­nützige Orga­nisationen und Kirchen
  • jurist­ische Personen des Privat­rechts und Wohnungs­bau­genossenschaften.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Als Grundförderung wird ein Zuschuss in Höhe von 30 ­Prozent auf die förder­fähigen Gesamtkosten gewährt.
  • Effizienzbonus: Für effiziente elektrisch angetriebene Wärme­pumpen gibt es zusätzlich einen Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent auf die förder­fähigen Gesamtkosten.
  • Emissionsminderungszuschlag: Für die Errichtung einer Bio­masse­anlage mit geringen Staub­emissionen er­halten Sie zusätzlich einen Emissionsminderungs­zuschlag in Höhe von 2.500 Euro.
  • Die maximal förder­fähigen Gesamt­kosten des Gebäudes (Förder­höchst­betrag), richten sich nach der An­zahl der Wohneinheiten des Wohn­gebäudes:
    • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
    • jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
    • jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
  • Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist ein/e Expert*in für Energieeffizienz aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude" (www.energie-effizienz-experten.de) oder ein Fachunternehmen einzubinden.
Kumulierung:
  • Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist bis zu 60 Prozent der geförderten Investitionskosten möglich.
  • Eine Kombination mit der BEG – Wohngebäude (BEG WG) ist grundsätzlich möglich. Die Kosten der geförderten Anlage zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) dürfen in diesem Fall nicht erneut im Rahmen der Sanierung zum Effizienzhaus (BEG WG) als förderfähige Kosten geltend gemacht werden.
  • Ausgeschlossen ist eine Kombination der BEG Heizungsförderung – Wohngebäude (BEG EM) mit einer Effizienzhaus EE-Klasse (BEG WG).

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 08
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de

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