Förderung für Fassadendämmung:
Zuschüsse & Kredite 2025

12.08.2025 Lesedauer: min Christine Persitzky

Eine gute Fassadendämmung spart Energie und senkt die Heizkosten. Und sie erhöht den Wohnkomfort – nicht nur im Winter, sondern auch im Sommer. Denn gutgedämmte Häuser lassen auch die Hitze draußen. Doch die Investition hat ihren Preis. 2025 gibt es attraktive staatliche Förderungen, die die Kosten deutlich reduzieren – als Zuschuss, Kredit oder steuerliche Entlastung. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen im Überblick.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • BAFA-Zuschuss für Wärmedämmung: 15 % plus 5 % iSFP-Bonus bei individuellem Sanierungsfahrplan
  • Alternativ KfW-Kredit (Programm 261): Zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschuss
  • Alternativ Steuerbonus: 20 % (max. 40.000 €) der Kosten über drei Jahre verteilt absetzbar
  • Antragstellung muss vor Baubeginn erfolgen
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich
  • Wärmedämmung ist Pflicht, wenn mindestens 10 % der Fassade saniert werden

Wie wird Fassadendämmung 2025 gefördert?

Für die energetische Sanierung von Wohneigentum – dazu gehören auch die verschiedenen Wärmedämm-Maßnahmen an der Gebäudehülle – gibt es attraktive Fördermodelle. Möglich sind BAFA-Zuschüsse bis 12.000 Euro, Kredite mit hohen Tilgungszuschüssen von der KfW oder ein Steuerbonus beim Finanzamt bis zu 40.000 Euro. Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern und Kommunen weitere Förderprogramme. Vor allem die Dämmung der Fassade ist meist mit einer größeren Investition verbunden – Fördermittel beantragen lohnt sich also. Wer die Bedingungen erfüllt und rechtzeitig beantragt, kann seine Ausgaben erheblich senken – und spart dauerhaft Heizkosten.

Förderung für Fassadendämmung im Detail:

Für die Fassadendämmung – wie für die Dämmung anderer Teile der Gebäudehülle auch – stehen drei Förderoptionen zur Verfügung:

  • Zuschuss vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) als Einzelmaßnahme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • Kredit von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • (anteilige) steuerliche Geltendmachung der Aufwendungen für die Sanierungsmaßnahme.

Hier die drei Förderarten im Detail:

BAFA-Zuschuss (BEG-Einzelmaßnahme):

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es einen Zuschuss für Maßnahmen der Wärmedämmung als sogenannte Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle.

  • 15 % Zuschuss auf förderfähige Kosten bis 30.000 € pro Wohneinheit  → maximaler Zuschuss: 4.500 € 
  • Mit iSFP-Bonus (wenn die Wärmedämmung im individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen wird): Zuschuss steigt auf 20 %, förderfähige Kosten steigen auf 60.000 € pro Wohneinheit → maximaler Zuschuss 12.000

KfW-Kredit (Programm 261)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt für umfassende energetische Sanierungen zum Effizienzhaus zinsgünstige Kredite, die unter den am Markt üblichen Kreditzinsen liegen. Dazu gehören auch die verschiedenen Formen der Fassadendämmung (Kern- oder Einblasdämmung, Wärmedämmverbundsystem, Vorhangfassade). Zusätzlich gibt es Tilgungszuschüsse – man muss also weniger zurückzahlen. Diese KfW-Förderung ist nur möglich, wenn beim Sanierungsvorhaben ein Energieeffizienz-Experte (Energieberater) einbezogen wird. Gut zu wissen: Für eine solche Baubegleitung gibt es zusätzliche Fördermittel.

FördermittelCheck: Förderungen finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern und Kommunen.

Der Tilgungszuschuss startet bei 5 % und kann im Extremfall bis zu 45 % des Kreditbetrages ausmachen. Die Höhe des Zuschusses hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Welche Effizienzhausklasse wird mit der Sanierung erreicht? Um überhaupt einen Zuschuss (in diesem Fall 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag) zu erhalten, müssen mindestens die Anforderungen an ein Effizienzhaus 85 oder Effizienzhaus Denkmal erfüllt werden. Erreicht die Immobilie nach der Sanierung sogar die „Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse“ oder die „Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse“ beträgt der Tilgungszuschuss 25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag. Eine detaillierte Tabelle zu den unterschiedlichen Tilgungszuschüssen gibt es bei der KfW.
  • Handelt es sich bei der zu sanierenden Immobilie um ein sogenanntes „Worst Performing Building“ (WPB), das bislang einen besonders schlechten energetischen Zustand hat? Für dessen Sanierung erhalten Sie 10 % Extra-Tilgungszuschuss.
  • Kann für das Haus eine serielle Sanierung angewendet werden? Wenn die Immobilie im Rahmen der seriellen Sanierung die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55 erreicht, steigt der Tilgungszuschuss um 15 Prozentpunkte.

Hier sind die maximalen Werte für KfW-Kredit und -Tilgungszuschuss:

  • Zinsgünstiger Kredit bis zu 150.000 € pro Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe ab 5 % (in besonderen Fällen bis zu 45 %) der Kreditsumme

KfW-Ergänzungskredit

Zusätzlich zum BAFA-Zuschuss oder KfW-Tilgungszuschuss können Eigentümer*innen einen KfW-Ergänzungskredit (Programme 358/359) beantragen. Besonders günstige Konditionen erhalten Eigentümerinnen oder Eigentümer, die das Wohngebäude selbst bewohnen und deren Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet. Der Ergänzungskredit kann erst beantragt werden, wenn Ihnen eine Zuschusszusage der KfW bzw. ein Bewilligungsbescheid des BAFA vorliegt.

Weitere Infos zum Ergänzungskredit auf der Internetseite der KfW.

Steuerliche Förderung

Alternativ zu BAFA- oder KfW-Förderung ist auch eine steuerliche Förderung möglich. Das bedeutet: Ein Teil der Sanierungskosten kann in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und verringert somit die Steuerschuld. Dies muss über drei Jahre verteilt erfolgen.

  • 20 % der Kosten steuerlich absetzbar, maximal jedoch insgesamt 40.000 € (20 % von max. 200.000 Euro Sanierungskosten)
  • Steuerabzug erfolgt verteilt über drei Jahre (7 % = max. 14.000 € im ersten Jahr, 7 % = max. 14.000 € im zweiten Jahr, 6 % = max. 12.000 € im dritten Jahr)
  • Wichtig: nicht kombinierbar mit BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit (261) für dieselbe Maßnahme!

Welche Wärmedämmmaßnahmen werden gefördert?

BAFA-Zuschüsse im Rahmen des BEG gibt es für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Dazu gehören Dämmmaßnahmen an Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen. Wo keine Außen- oder Kerndämmung möglich ist, kann alternativ auch eine Innendämmung gefördert werden.

Darüber hinaus gibt es übrigens auch Fördermittel für die Erneuerung, den Ersatz oder den erstmaligen Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren sowie für sommerlichen Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen!

Ökologische Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen sind nachhaltig und haben viele Vorteile. Deshalb geben manche Städte und Kommunen einen Extra-Förderzuschuss dafür.

Der KfW-Kredit zielt hingegen auf eine umfassende Sanierung des Gebäudes ab, mit der insgesamt ein Effizienzhaus-Standard erreicht wird.

Dämm-Maßnahmen für Ihr Haus prüfen? Zum ModernisierungsCheck

Welche technischen Anforderungen und Voraussetzungen gibt es?

Um für die Fassadendämmung oder die Dämmung anderer Gebäudeteile eine staatliche Förderung zu bekommen, müssen einige Voraussetzungen und technische Anforderungen erfüllt werden.

Das gilt es zu beachten:

  • Wichtigster Punkt: Der Förderantrag muss immer vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
  • Um BEG-Fördermittel für Dämmmaßnahmen zu erhalten, muss mit der Dämmung ein vorgegebener U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) erreicht werden. Er beträgt für Außenwände 0,2 W/m2K – damit ist er noch etwas strenger als der vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschriebene Zielwert für eine neu gedämmte Außenwand von 0,24 W/m2K.
  • Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist für die BAFA-Förderung die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters (Energieeffizienz-Experte) Pflicht. Ein*e Energieeffizienz-Expert*in unterstützt den*die Antragstellende*n bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Nachdem die Baumaßnahme ausgeführt ist, bestätigt er*sie im technischen Projektnachweis (TPN), dass die die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt werden.
  • Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gibt es für Bestandsgebäude, die mindestens fünf Jahre alt sind.

Wie hoch ist die staatliche Förderung für Wärmedämmung?

Ob Keller-, Dach- oder Fassadendämmung: Es lohnt sich, die verschiedenen Fördervarianten genau durchzukalkulieren. Dabei sollte auch geprüft werden, ob sich mehrere Sanierungsmaßnahmen (und Förderprogramme) kombinieren lassen. So gibt es auch in einigen Bundesländern und oft auch auf kommunaler Ebene weitere Fördermöglichkeiten – unter anderem für die Verwendung besonders umweltfreundlicher Dämmmaterialien.

Hier noch einmal die Förderarten auf Bundesebene, Maximalbeträge und Voraussetzungen im Überblick:

Förderung von Wärmedämmung (Stand 2025)

Für mehr Informationen bitte scrollen bzw. ziehen

Maßnahme
Zuschuss %
Max. Fördersumme
Voraussetzung
Fassadendämmung
(BAFA – BEG EM)
15 %
4.500 € (bei 30.000 € Kosten)
Antrag vor Baubeginn, U-Wert ≤ 0,2 W/m²K, U-Wert ≤ 0,25 W/m²K bei Perimeterdämmung) Energieberater
Fassadendämmung + iSFP-Bonus
(BAFA – BEG EM)
20 %
12.000 € (bei 60.000 € Kosten)
iSFP vorhanden, Antrag vor Beginn, Energieberater
Dachdämmung
(BEG EM)
15 %
4.500 €
Antrag vor Beginn, U-Wert ≤ 0,14 W/m²K, Energieberater
Kellerdeckendämmung
(BEG EM)
15 %
4.500 €
Antrag vor Beginn, U-Wert ≤ 0,25 W/m²K
Eigenleistung
(Materialkosten)
15–20 %
Bis zu 12.000 € (mit iSFP)
Nur Materialkosten, fachgerechte Ausführung, Nachweis durch Energieberater und Rechnungen erforderlich
Steuerbonus
20 % (über 3 Jahre)
40.000 €
Selbstgenutztes Wohneigentum, keine Kombination mit Zuschuss oder Kredit
KfW-Kredit (Programm 261)
Tilgungszuschuss bis 45 % (je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard; weitere Bedigungen)
Bis zu 67.500 €
Effizienzhaus-Standard erreicht, Antrag vor Baubeginn
Eine Übersicht der Förderung von Wärmedämmung (Stand 2025)

Beispielrechnung Fassadendämmung: So viel bringt der BAFA-Förderzuschuss

Wie viel bringt die Förderung durch das BAFA ganz konkret? Das hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Hier eine Beispielrechnung:

Gedämmt werden 150 m2 Fassade. Die Kosten betragen 25.000 Euro.

Beispielrechnung

Fassadendämmung: 150 m2 Fassadenfläche

Fall 1: Kosten 25.000 €

  • Zuschuss ohne iSFP:

    Fördersatz 15 % (von max. 30.000 €) = 3.750 €

    verbleibender Eigenanteil: 21.250 €

  • Zuschuss mit iSFP-Bonus: 

    Fördersatz 20 % = 5.000 € 

    verbleibender Eigenanteil: 20.000

Fall 2: Kosten 40.000 € (z. B. weil teurere ökologische Dämmstoffe verwendet werden)

  • Zuschuss ohne iSFP:

    Fördersatz 15 % (Deckelung bei 30.000 €, also hier 15 % von 30.000 €) = 4.500 €

    verbleibender Eigenanteil: 35.500 €

  • Zuschuss mit iSFP-Bonus:

    Fördersatz 20 % (Deckelung bei 60.000 Euro, hier also 20 % von 40.000 €) = 8.000 €

    verbleibender Eigenanteil: 32.000 €

Tabelle zur Beispielrechnung mit Kosten + Zuschüssen

Für mehr Informationen bitte scrollen bzw. ziehen

Fall
Gesamtkosten
Förderung
Fördersatz
Berechnungsgrundlage
Zuschuss (€)
Eigenanteil (€)
1
25.000 €
Ohne iSPF
15 %
25.000€ (max. 30.000€)
3.750€
21.250€
­
­
Mit iSFP-Bonus
20 %
25.000 € (max. 60.000 €)
5.000 €
20.000 €
2
40.000 €
Ohne iSFP
15 %
30.000 € (Deckelung erreicht)
4.500 €
35.500 €
­
­
Mit iSFP-Bonus
20 %
40.000 € (max. 60.000 €)
8.000 €
32.000 €
Beispielrechnung mit Kosten + Zuschüssen in der Übersicht

Förderung für Wärmedämmung beantragen: So gehen Sie vor

Bei der Beantragung von Fördermitteln für die Dämmung von Fassade, Dach und Keller müssen Sie die korrekte Reihenfolge einhalten. Und Sie müssen eine*n zertifizierte*n Energieeffizienz-Experten*in einbinden. Er*sie hilft Ihnen bei der Beantragung oder kann dies komplett für Sie erledigen, wenn Sie ihn*sie damit beauftragen.

Förderung für Wärmedämmung richtig beantragen: Schritt für Schritt:

  1. Ggf. iSFP erstellen lassen (ermöglicht zusätzlich 5 % iSFP-Bonus und wird ebenfalls finanziell gefördert)
  2. Angebote einholen und Energieeffizienz-Experten mit Erstellung der technischen Projekt-Beschreibung (TPB) beauftragenAchtung: Zur Antragstellung muss ein sog. „Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage“ beim Antragsteller vorliegen. Darin muss auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten sein.
  3. Förderantrag beim BAFA stellen (Online)
  4. Zuwendungsbescheid abwartenWird mit der Maßnahme nach Antragstellung, aber vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, dann erfolgt dies auf eigenes Risiko!
  5. Maßnahme umsetzen und Rechnungen der Fachunternehmen bezahlen
  6. Technischen Projektnachweis (TPN) erstellen lassen und Verwendungsnachweis einreichen
  7. Prüfung des Verwendungsnachweises durch das BAFA und Auszahlung des Zuschusses

Ausführlichere Informationen finden Sie im BAFA-Merkblatt zur Antragstellung.

Gibt es auch Fördermittel von den Bundesländern oder den Kommunen?

Ja, in einigen Bundesländern und Kommunen gibt es weitere Förderprogramme, die zum Teil sogar mit der Bundesförderung (BEG) kombiniert werden können.

Die Stadt Stuttgart beispielsweise bezuschusst in ihrem Energiesparprogramm (ESP) verschiedene Dämmmaßnahmen und gewährt dazu einen Bonus für die Verwendung von ökologischen Baustoffen.

Alle passenden Förderprogramme für Ihr Vorhaben können Sie mit unserer kostenlosen Fördermittel-Suche finden. Hier erhalten Sie auch aktuelle Informationen zu regionalen und kommunalen Förderungen:

Zum FördermittelCheck

Nein, eine Doppelförderung auf Bundesebene für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich.

Dann gibt es keine Förderung. Der Antrag muss vor Baubeginn erfolgen, es dürfen auch noch keine Anzahlungen geleistet worden sein. Schauen sie dazu auch in unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung.

Immer, wenn mehrere Sanierungsschritte geplant sind, kann ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) sinnvoll sein – schon allein wegen der möglichen höheren Fördersummen. Werden etwa die im iSFP empfohlenen Maßnahmen zur Wärmedämmung umgesetzt, bringt dies einen Förderbonus von zusätzlich 5 %. Für die Beantragung von Fördermitteln für Maßnahmen an der Gebäudehülle muss immer ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Dies allein ist jedoch noch kein iSFP.

Im Rahmen der BEG werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle nur von solchen Bestandsgebäuden gefördert, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Gefördert wird die Dämmung der Gebäudehülle. Dazu gehören:

  • Dämmung der Fassade/Außenwände inklusive Perimeterdämmung
  • Dachdämmung
  • Kellerdecken, Geschossdecken und Bodenflächen
  • Erneuerung bzw. Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Zertifizierte Energieeffizienz-Expert*innen helfen dabei, teure Fehler zu vermeiden – die Einbindung ist also nicht nur Pflicht, sondern auch sehr sinnvoll. Sie stellen bei der Planung und Umsetzung der Dämm-Maßnahmen sicher, dass die technische Anforderungen eingehalten werden. Sie unterstützen bereits bei der Planung der Maßnahme(n) und wirken bei der korrekten Beantragung der Fördermittel mit. Auch über weitere Fördermöglichkeiten auf Landes- oder kommunaler Ebene wissen die Energieberater*innen Bescheid. Eine Energieberatung ist grundsätzlich empfehlenswert, um alle Einsparpotenziale, aber auch Fördermöglichkeiten auszuschöpfen. Energieberatungen werden ebenfalls bis zu 80 Prozent gefördert.

Auf der Internetseite www.energie-effizienz-experten.de der dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH) können Sie nach passenden Energieeffizienz-Expert*innen in Ihrer Region suchen.

Ja, auch wer selbst anpackt, kann einen Förderantrag stellen. Geld gibt es dann nur für das Material, das für die energetische Sanierungsmaßnahme gekauft wird. Und: Voraussetzung ist, dass ein*e Energieeffizienz-Experte*in oder ein Fachunternehmen die fachgerechte Durchführung und die Kostenangaben bestätigt.

Christine Persitzky

Über die Autorin

Christine Persitzky

Christine Persitzky verstärkt die co2online-Redaktion seit Juni 2023 und arbeitet vor allem zu den Themen Photovoltaik, Energiesparen und Nachhaltigkeit. Außerdem beschäftigt sie sich damit, was Wohnungseigentümergemeinschaften in Sachen energetischer Sanierung und Klimaschutz tun können.

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