Förderprogramm: Stadt Friedrichshafen - Förderprogramm „Klimaschutz“, Mobilität


Was wird gefördert?

Gefördert wird u.a.

  • die Anschaffung eines E-Lastenrads inklusive notwendigem Zubehör, z.B. Kindersitz, Transportkiste, Schloss, Antirutschmatte.
  • die Installation von Ladepunkten an Parkplätzen bei Wohngebäude mit drei Wohneinheiten oder mehr.


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Förderung: Wer wird gefördert?

  • E-Lastenrad: Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümer*innen, Pächter*innen sowie Mieter*innen von Wohnungen, Geschäftsräumen und Gebäuden in Friedrichshafen (PLZ 88045, 88046, 88048).
  • Ladeinfrastruktur: Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten in Friedrichshafen (PLZ 88045, 88046, 88048).

Beschreibung des Förderprogramms:

E-Lastenrad
  • Die Mindestinvestition beträgt 1.000 Euro.
  • Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der Investitionskosten, die Maximalförderung beträgt 1.000 Euro.
  • Für Inhaber*innen der Häfler Karte werden der Fördersatz sowie die Maximalförderung verdoppelt.
  • Es werden ausschließlich Neufahrzeuge einschließlich Vorführfahrzeuge gefördert, keine Gebrauchtfahrzeuge.
  • Das E-Lastenrad wird bei Verwendung von 100 Prozent Ökostrom bzw. Eigenstrom (z.B. durch Photovoltaik) gefördert. Ein Balkonkraftwerk gilt nicht als Eigenstromversorgung.
Ladeinfrastruktur
  • Die Mindestinvestition beträgt 5.000 Euro inkl. Montage- und Installationskosten.
  • Die Förderung beträgt 1.000 Euro pro Ladepunkt.
  • Die Maximalförderung beträgt 10.000 Euro.
  • Das Gebäude verfügt über eine Eigenstromversorgung durch Photovoltaik. Alternativ liegt ein Stromvertrag über 100 Prozent Ökostrom vor. Bei Betrieb mit Netzstrom besteht die Verpflichtung zum Betrieb mit 100 Prozent Ökostrom für mindestens sechs Jahre. Ein Balkonkraftwerk gilt nicht als Eigenstromversorgung.
Kumulierung: Der/die Antragstellende hat zu prüfen, ob die Förderrichtlinien anderer Institutionen, bei denen er/sie sich auch um Zuschüsse beworben hat, eine Kumulierung erlauben.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Friedrichshafen
Amt für Stadtplanung und Umwelt
Riedleparkstraße 1
88045 Friedrichshafen
Telefon: 07541/203-4641
Fax: 07541/203-84641
E-Mail-Adresse: klimafoerderung@friedrichshafen.de
Internet: www.friedrichshafen.de

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