Förderprogramm: Schleswig-Holstein - Soziale Wohnraumförderung, Eigentumsmaßnahmen (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Förderfähig sind nur Maßnahmen, die der Bildung selbst genutzten Wohnraums dienen. Hierzu gehören:
- der Neubau und Erwerb eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
- der unter wesentlichem Bauaufwand durchzuführende Ausbau oder die Erweiterung eines Eigenheims, wenn der vorhandene Wohnraum für einen behinderten Haushaltsangehörigen nicht angemessen ist
- die Änderung oder Erweiterung von Gebäuden, in denen unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum geschaffen werden soll.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind Haushalte mit mindestens einem Kind und/oder einem schwerbehinderten Angehörigen.
- Ferner dürfen die nach § 8 Abs. 2 SHWoFG in Verbindung mit § 7 und § 8 SHWoFG-DVO festgelegten Einkommensgrenzen durch das Gesamteinkommen des Haushaltes nicht überschritten werden.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Grundförderung ist abhängig von der Lage der Immobilie (Präferenzgemeinden) und liegt zwischen 36.000 Euro und 70.000 Euro.
- Unter besonderen Voraussetzungen sind erhöhte Darlehensbeträge und Zusatzdarlehen möglich.
- Kostengrenzen sowie energetische Mindeststandards und Wohnflächengrenzen müssen eingehalten werden.
- Vor Bewilligung des Förderdarlehens darf grundsätzlich nicht mit den Bauarbeiten begonnen oder ein Kaufvertrag abgeschlossen worden sein.
- Die Konditionen sind abhängig vom Energiestandard des Gebäudes. Der feste Sollzinssatz ist für die Dauer von 20 Jahren festgeschrieben.
- Der Tilgungssatz beträgt 1,00 Prozent zzgl. ersparter Zinsen.
Kontakt zur Antragstelle:
Investitionsbank Schleswig-Holstein,
Betratungszentrum Flensburg, Kiel,
Lübeck und Norderstedt
E-Mail-Adresse: immobilien@ib-sh.de
Internet: www.ib-sh.de
Kontakt zum Fördergeber:
Investitionsbank Schleswig Holstein
Fleethörn 29 - 31
24103 Kiel
Telefon: 0431/9905-0
Fax: 0431/9905-33 83
E-Mail-Adresse: immobilien@ib-sh.de
Internet: www.ib-sh.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Photovoltaik | Fernwärme | Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Erdgaswärmepumpe | Erdgasheizung mit Niedertemperaturtechnik | Erdgasheizung mit Brennwerttechnik | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Flüssiggasheizung mit Brennwerttechnik | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Pelletheizung mit Niedertemperaturtechnik | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Strom-Wärmepumpe