Förderprogramm: Baden-Württemberg - Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Einbau von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohngebäuden mit bis zu 3 Wohneinheiten. Förderfähige Anlagen sind:
- Solarthermische Anlagen zur Warmwassererzeugung und/oder Raumheizung mit einer Kollektorfläche von mindestens 5 m² bei Flachkollektoren und 3 m² bei Vakuumröhrenkollektoren.
- Biomasseanlagen, zum Beispiel mit Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Biokraftstoffen und Biogas
- Holzvergaser-Zentralheizungen
- Förderfähig sind folgende effiziente Wärmepumpen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung:
- Sole-Wasser-Wärmepumpen
- Wasser-Wasser-Wärmepumpen
- Luft-Wasser-Wärmepumpen
- Wärmegeführte KWK-Einzelanlagen zur Wärmeversorgung (zum Beispiel Mini-Blockheizkraftwerk oder Brennstoffzelle). Es werden auch Anlagen gefördert, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Förderfähig ist auch der für das System gegebenenfalls erforderliche Spitzenlastkessel (Gas- oder Ölbrennwertkessel).
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Gefördert werden natürliche Personen, die die Investition vornehmen und in einer der Wohneinheiten selbst wohnen. In der Regel sind dies die Hauseigentümer*innen.
- Antragsberechtigt sind auch Wohnungseigentümer*innen-Gemeinschaften, wenn jede/r Wohnungseigentümer*in ihre/seine Immobilie selbst nutzt.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jeweils abgerundet auf volle tausend Euro, betragen.
- Der Mindestbetrag des Darlehens beträgt 5.000 Euro. Der maximale Bruttodarlehensbetrag liegt bei 50.000 Euro.
- Die Darlehen haben wahlweise eine Laufzeit von 20 oder 10 Jahren mit jeweils einem tilgungsfreien Jahr.
- Die Darlehen werden zu 100 Prozent ausgezahlt.
- Das Land Baden-Württemberg verbilligt die Förderkredite für den Zeitraum der ersten Zinsfestschreibung. Die Darlehen werden zu den am Tag der Zusage der L-Bank geltenden Programmzinssätzen zugesagt. Sofern zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der L-Bank ein günstigerer Zinssatz galt, erfolgt die Zusage zu diesem günstigeren Zinssatz.
- Die Darlehenszinsen werden 10 Jahre festgeschrieben. Nach Ablauf der Sollzinsbindungsphase werden die Sollzinsen bei 20-jähriger Laufzeit unter Zugrundelegung des dann gültigen Zinsniveaus neu festgelegt.
- Die Tilgung erfolgt nach Ablauf des tilgungsfreien Jahres vierteljährlich in gleichbleibenden Annuitäten (Summe aus Zins- und Tilgungsbeträgen). Vorzeitige Rückzahlungen des gesamten Darlehens oder von Teilbeträgen sind jederzeit kostenfrei möglich.
- Zuschüsse des Bafa nach den „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ (Basis- und Bonusförderung im Marktanreizprogramm) sowie Zuschüsse des BAFA für Mini-KWK-Anlagen.
- Darlehen der L-Bank aus den Programmen: Landeswohnraumförderung - Förderung selbstgenutzten Wohneigentums, Wohnen mit Kind, Energieeffizienzfinanzierung-Bauen und Energieeffizienzfinanzierung-Sanieren
- Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm
- Darlehen, die im Rahmen des jeweiligen Landeswohnraumförderungsprogramms - Eigentumsförderung ausgereicht werden.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Landeskreditbank Baden-Württemberg -
Förderbank (L-Bank)
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Telefon: 0711/122-2288
Fax: 0711/122-2674
E-Mail-Adresse: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Einbau Solarthermieanlage | BHKW | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Brennstoffzellen-Heizung