Förderprogramm: Baden-Württemberg - Kombi-Darlehen Mittelstand (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Mit dem Kombi-Darlehen Mittelstand lassen sich Investitionen in effiziente Betriebsgebäude finanzieren. Das Vorhaben muss gleichzeitig in einem der beiden Programme gefördert werden:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG-NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM-NWG)
  • Klimafreundlicher Neubau (KFN – NWG).
Dabei kann die BEG-Förderung als Kredit (BEG-NWG) oder als direkter Zuschuss (BEG-EM-NWG) gewährt werden.

Folgende Vorhaben sind förderfähig:
  • Errichtung (Neubau) oder Ersterwerb von Nichtwohngebäuden
  • Umfassende Sanierung von bestehenden Nichtwohngebäuden oder Ersterwerb von sanierten Gebäuden
  • Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von bestehenden Nichtwohngebäuden: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung), Einbau von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heiztechnik) sowie Heizungsoptimierung.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt als Träger der Investitionsmaßnahmen sind gewerbliche Unternehmen, sofern die Investitionen mit der Bundesförderung oder in der Programmvariante „KDM Flex“ mit einem ELR-Zuschuss der Förderschwerpunkte Arbeiten und Grundversorgung gefördert werden. Gefördert werden:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition in allen drei Programmvarianten
  • Größere mittelständische Unternehmen (GU), die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden, nur in der Programmvariante „KDM Flex“.
In der Variante „KDM Flex“ sind auch natürliche Personen antragsberechtigt, die die Einnahmen aus der Vermietung der geförderten Immobilie als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuern.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Finanziert werden alle Kosten, die auch im Rahmen der BEG-Förderung als förderfähig anerkannt werden. Dazu gehören auch die Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung und gegebenenfalls für die Nachhaltigkeitszertifizierung.
  • Finanziert werden 100 Prozent der förderfähigen Kosten unter Berücksichtigung der BEG-Förderung. Die Kredithöhe liegt zwischen 10.000 Euro und 25 Millionen Euro.
  • Die Kreditlaufzeit variiert zwischen 5, 8, 10, 15, 20, 25 oder 30 Jahre, tilgungsfrei sind maximal 3 Jahre.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten eine höhere Zinsverbilligung als größere Unternehmen. Ist ein KMU weniger als 5 Jahre am Markt aktiv, wird diese Zinsverbilligung noch weiter aufgestockt.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten für bestimmte Vorhaben zusätzlich einen Tilgungszuschuss (Klimaprämie) aus Mitteln des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und der L-Bank. Der Tilgungszuschuss (Klimaprämie) ist festgelegt als Prozentsatz der förderfähigen energetischen Kosten, die für die Bundesförderung nachgewiesen werden. Für die Berechnung der Klimaprämie können maximal energetische Kosten in Höhe des Darlehensbetrags berücksichtigt werden.
Kumulierung:
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist in der Regel möglich, sofern die Summe der öffentlichen Förderzusagen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
  • Dabei sind auch für das Kombi-Darlehen Mittelstand die Regelungen der BEG-Förderung zu Kumulierungsverbot und Kombination mit anderen Förderprogrammen zu beachten. Eine Kumulierung der BEG-Förderung mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) für die gleiche Maßnahme ist grundsätzlich möglich. Eine Kumulierung ist jedoch maximal möglich bis zur Höhe der förderfähigen Kosten. Die BEG-Förderung erlaubt eine Förderquote von maximal 60 Prozent bezogen auf die förderfähigen Kosten.
  • Bei Kombi-Darlehen Mittelstand mit Tilgungszuschuss (Klimaprämie) ist die Kombination mit anderen Förderprogrammen, die öffentliche Mittel des Landes Baden-Württemberg enthalten, ausgeschlossen, sofern mit den Programmen die gleichen förderfähigen Kosten finanziert werden sollen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Landeskreditbank Baden-Württemberg -
Förderbank (L-Bank)
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Telefon: 0711/122-0
Fax: 0711/122-2674
E-Mail-Adresse: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Sanierung Nichtwohngebäude | Energieeffizienter Neubau | Solarthermie | Lüftung & Wärmerückgewinnung | Wärmepumpen | Fernwärme | Biomasseheizung | Unternehmensberatung

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