Förderprogramm: Land Bayern - Förderung von Mietwohnungen


Was wird gefördert?

Unterstützt wird der Bau oder Umbau von bedarfsgerechten und bezahlbaren Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte, mit geringen und mittleren Einkommen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind private und öffentliche Bauherren, Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Bauherren werden mit Darlehen und Zuschüssen gefördert.
  • Mieterinnen und Mieter erhalten einen monatlichen Mietzuschuss abhängig vom Haushaltseinkommen.
  • Voraussetzungen für eine Förderung:
    • Sozialbindung der geförderten Wohnungen über 40 oder 55 Jahre
    • angemessene Wohnfläche (Wfl.) in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße
    • nachgewiesene Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
    • Einsatz von mindestens 15 Prozent Eigenkapital.
Kumulierung: Die Einkommensorientierte Förderung kann mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau (KFN) kombiniert werden.

Kontakt zur Antragstelle:

örtlich zuständige Bewilligungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Niederbayern
Oberbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben, Unterfranken
Städte Augsburg, München und Nürnberg

Kontakt zum Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen,
Bau und Verkehr
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
Telefon: 089/2192-02
Fax: 089/2192-13350
E-Mail-Adresse: poststelle@stmb.bayern.de
Internet: www.wohnen.bayern.de

Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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