Förderprogramm: Land Bayern - Förderung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Fördergegenstände sind:

  • das Schaffen von Mietwohnraum in einem neuen, selbständigen Gebäude (Neubau)
  • das Schaffen von Mietwohnraum durch die Änderung oder Erweiterung von Gebäuden unter wesentlichem Bauaufwand
  • der Erwerb von neugeschaffenem Mietwohnraum zur erstmaligen Belegung (Ersterwerb) im Rahmen der inkommensorientierten Förderung (EOF) sowie
  • die Verlängerung von Belegungs- und Mietbindungen an bestehendem im Rahmen der EOF gefördertem Mietwohnraum im unmittelbaren Anschluss an den bisherigen Bindungszeitraum, sofern die bestehenden Bindungen spätestens fünf Kalenderjahre nach Antragstellung enden.
Im Bestand von Mietwohnraum sind zudem bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung förderfähig.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die Eigentümer*in, Erbbauberechtigte oder Nießbraucher*in eines geeigneten Grundstücks sind.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Förderfähig sind die Gesamtkosten im Sinn der §§ 5 bis 8 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) vom 12. Oktober 1990 (BGBl I S. 2178) in der jeweils geltenden Fassung.
  • Die Förderung besteht aus einer Grundförderung mit einem Darlehen und einer Zusatzförderung mit einem laufenden Zuschuss zur Wohnkostenentlastung der begünstigten Haushalte. Die Grundförderung umfasst einen objektabhängigen und in der Regel einen belegungsabhängigen Darlehensteil.
  • Die Dauer der Belegungsbindung beträgt wahlweise 25 oder 40 Jahre.
  • Objektabhängiges Darlehen:
    • Der Festbetrag des Darlehens beträgt je m² geförderter Wohnfläche 50 v.H. der Kostenobergrenze.
    • Während der Dauer der Belegungsbindung beträgt der Zinssatz 0,5 v. H. Nach Ablauf der Belegungsbindung kann der Zinssatz dem Kapitalmarktzins angepasst werden, soweit dadurch die Wirtschaftlichkeit der geförderten Maßnahme nicht gefährdet wird.
    • Die ersten drei Jahre sind tilgungsfrei. Danach beträgt die Tilgung mindestens 1 v. H. jährlich unter Zuwachs der ersparten Zinsen.
    • Der Zuschuss beträgt bis zu 300 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
  • Belegungsabhängiges Darlehen:
    • Das Darlehen wird in seiner Höhe so bemessen, dass die sich daraus bei einem Zinssatz von 5,75 v.H. ergebenden Zinserträge ausreichen, um den für die Zusatzförderung aufzubringenden Betrag zu erwirtschaften.
    • Der Zinssatz beträgt 1,75 Prozent jährlich. Nach Ablauf der Belegungsbindung kann der Zinssatz dem Kapitalmarktzins angepasst werden, soweit dadurch die Wirtschaftlichkeit der geförderten Maßnahme nicht gefährdet wird.
    • Die Tilgung beträgt 1 Prozent jährlich unter Zuwachs der ersparten Zinsen. Die ersten zehn Jahre sind tilgungsfrei.
Da die Förderbedingungen sehr differenziert sind, wird hier auf die Richlinie verwiesen. Kumulierung:
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln, zum Beispiel Krediten, Zulagen oder Zuschüssen ist grundsätzlich möglich.
  • Soweit ein Förderprogramm aus Mitteln der KfW refinanziert wird, ist eine Kombination mit dem selben Produkt der KfW nicht möglich. Wenden Sie sich hierzu bitte an die für den Bauort zuständigen Bewilligungsstellen (Regierungen, Landeshauptstadt München, Städte Augsburg und Nürnberg).

Kontakt zur Antragstelle:

örtlich zuständige Bewilligungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Niederbayern
Oberbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben, Unterfranken
Städte Augsburg, München und Nürnberg

Kontakt zum Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen,
Bau und Verkehr
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
Telefon: 089/2192-02
Fax: 089/2192-13350
E-Mail-Adresse: poststelle@stmb.bayern.de
Internet: www.wohnen.bayern.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Einbau Solarthermieanlage | Fensteraustausch | Fernwärme | Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Brennstoffzellen-Heizung | Brennstoffzellen-Heizung

Übersicht über alle Förderprogramme

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