Förderprogramm: KfW - Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522)
Was wird gefördert?
- Gefördert wird der Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
- Förderfähig sind folgende Anlagen zur Heizungstechnik sowie deren Kombinationen, wenn sie den jeweiligen technischen Mindestanforderungen entsprechen:
- Solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- Elektrisch angetriebene Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- Wasserstofffähige Heizungen (Förderung der Investitionsmehrkosten)
- Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- Des weiteren werden folgende Maßnahmen gefördert:
- der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
- die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
- die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
- die Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen).
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Einzelunternehmen und freiberuflich Tätige
- Unternehmen und kommunale Unternehmen
- Natürliche Personen (Privatpersonen)
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen und Kirchen
- juristische Personen des Privatrechts und Wohnungsbaugenossenschaften.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Als Grundförderung wird ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent auf die förderfähigen Gesamtkosten gewährt.
- Für effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen gibt es zusätzlich einen Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent auf die förderfähigen Gesamtkosten.
- Für effiziente Biomasseanlagen wird zusätzlich einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro gezahlt.
- Der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten des Gebäudes, der für die Berechnung des Zuschussbetrages berücksichtigt wird, beträgt:
- 30.000 Euro pauschal für Gebäude bis 150 m² Nettogrundfläche
- zusätzlich 200 Euro pro m² Nettogrundfläche für Gebäude größer 150 m² bis 400 m²
- zusätzlich 120 Euro pro m² Nettogrundfläche für Gebäude größer als 400 m² bis 1.000 m²
- zusätzlich 80 Euro pro m² Nettogrundfläche für Gebäude größer als 1.000 m².
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 08
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Fernwärme | Holzpelletheizung | Wärmepumpe | Brennstoffzellen-Heizung | Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Erneuerbare Energien Hybridheizung