Förderprogramm: Stadt Aalen - Lasst Aalen wachsen - Gebäudebegrünungen
Was wird gefördert?
- Gefördert werden fachgerechte Dachbegrünungen an Bestandsgebäuden und Neubauten sowie Instandsetzungen erneuerungsbedürftiger Begrünungen. Alle Maßnahmen und Materialien ab der Wurzelschutzschicht.
- Zudem werden boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen an Bestandsgebäuden und Neubauten sowie Instandsetzungen erneuerungsbedürftiger Begrünungen und in Ausnahmefällen troggebundene Fassadenbegrünungen gefördert.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen als Grund- bzw. Gebäudeeigentümer oder sonst dingliche Verfügungsberechtigte, Mieter, Dritte mit Einverständnis des Eigentümers sowie gemeinnützige Vereine.
- Unter bestimmten Voraussetzungen gehören dazu auch juristische Personen und Einrichtungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (Körperschaften des öffentlichen Rechts).
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Fördersatz beträgt 100 Prozent der durch Rechnung nachgewiesenen, tatsächlichen Bruttokosten.
- Die Förderobergrenze je Vorhaben liegt bei 2.000 Euro, die Förderuntergrenze bei 500 Euro bei Dachbegrünungen und bei 200 Euro für Fassadenbegrünungen.
- Die geförderten Maßnahmen sind langfristig anzulegen und – nach Fertigstellung – auf eine Dauer von mindestens 10 Jahren zu erhalten. Für bewilligte und ausbezahlte Vorhaben kann im Zeitraum von 10 Jahren kein weiterer Förderantrag gestellt werden.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Aalen
Amt für Grünflächen und Klimaschutz
Marktplatz 30
73430 Aalen
Telefon: 07361/52-1328, -1893
E-Mail-Adresse: gebaeudegruen@aalen.de
Internet: www.aalen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung