Förderprogramm: Stadt Essen - Förderung von Maßnahmen der energetischen Gebäudemodernisierung


Was wird gefördert?

Gefördert werden energetische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle sowie Energieberatungen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsprechend EU-Empfehlung 2003/3612, Gesellschaften, Gemeinschaften und gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften, Stiftungen und Vereine.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:
  • Dämmung des Dachs: 60 Euro/m² mit Fachfirma, 30 Euro/m² in Eigenleistung
  • Dämmung der obersten Geschossdecke: 40 Euro/20 Euro
  • Erneuerung von Fenster und Fenstertüren: 90 Euro
  • Ertüchtigung von Fenster und Fenstertüren: 45 Euro
  • Dämmung der Außenfassade: 60 Euro/30 Euro
  • Perimeterdämmung: 40 Euro/20 Euro
  • Dämmung der Kellerdecke: 40 Euro/20 Euro
  • Hauseingangstür, Außentür (je Stück): pauschal 250 Euro
  • Dämmung / Austausch / Einbau Rollladenkästen (je Stück): pauschl 40 Euro
  • Energieberatung inkl. individueller Sanierungsfahrplan: pauschl 300 Euro
  • Energie-Effizienz-Experte: pauschl 100 Euro
  • Bonus B1 Einhaltung BEG Anforderungen, mit Nachweis: + 50 Prozent
  • Bonus B2 Einkommensabhängiger Bonus für Leistungsbeziehende (SGB II, SGB XII, AsylbLG): + 40 Prozent.
  • Innerhalb von 12 Monaten nach erstmaliger Antragsstellung werden pro Gebäude maximal 10.000 Euro Fördergelder ausgezahlt. Wird der Bonus B2 in Anspruch genommen, so steigt die maximale Fördersumme pro Gebäude auf maximal 14.000 Euro.
  • Maßnahmen, welche durch Eigenleistung durchgeführt werden, werden ebenfalls gefördert. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Maßnahmen im Anschluss von einem Fachunternehmen oder eine*n Energie-Effizienz-Experten*in als fachgerecht bestätigt werden muss.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Essen
Team Sanierung
I. Dellbrügge 4
45127 Essen
Telefon: 0201/88 82366
E-Mail-Adresse: sanierung @gha.essen.de
Internet: www.essen.de

Empfehlungen der Redaktion

Alle Artikel zum Thema Fördermittel

Zurück zur Übersichtsseite "Fördermittel"