Förderprogramm: Baden-Württemberg - Energiefinanzierung (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Gefördert werden folgende Projekte:

  • Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von Erneuerbare-Energien-Anlagen
  • Modernisierung, Umrüstung oder Nachrüstung von Erneuerbare-Energien-Anlagen
  • Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Stromerzeugung oder zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (Sonne, Wind, Wasser, feste Biomasse, Biogas, Geothermie)
  • Erneuerbare-Energien-Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung
  • Netze oder Speicher für mit erneuerbaren Energien erzeugte Wärme oder Kälte
  • Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem (Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von Anlagen zur Speicherung von Strom, Flexibilisierung der Anlagen zur Stromerzeugung, überbetriebliches Lastmanagement, Installation von Messeinrichtungen und Messsystemen).

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Angehörige der Freien Berufe
  • Einzelunternehmen
  • Landwirte, sofern der erzeugte Strom in ein öffentliches Netz eingespeist oder verkauft wird
  • Öffentliche Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit (zum Beispiel kommunale Eigengesellschaften in der Rechtsform einer GmbH oder AG)
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit
  • Vereine, Genossenschaften, rechtsfähige Stifungen
  • Gemeinnützige Antragsteller, sofern sie einen Teil der erzeugten Energie (Strom, Wärme) einspeisen und/oder verkaufen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Darlehens.
  • Die förderfähigen Kosten sind:
    • Technische Anlagen
    • Planung, Projektierung, Installation
    • Notwendige Infrastruktur wie Zuwegung und Netzanschluss
    • Beim Erwerb gebrauchter Anlagen: Modernisierung, Instandhaltung oder Sanierung.
  • Finanziert werden 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Die maximale Kredithöhe liegt bei 10 Millionen Euro pro Vorhaben, der minimale Bruttodarlehensbetrag beträgt 25.000 Euro.
  • Die Kreditlaufzeit variiert zwischen Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15, 18 oder 20 Jahre bei 0 bis 3 tilgungsfreien Jahren. Abweichende Laufzeiten sind möglich.
Kumulierung:
  • Die Kombination von Anlagen mit EEG- oder KWKG-Förderung können nur mit Fördermitteln kombiniert werden, die keine Beihilfe im Sinne des EU-Beihilferechts enthalten.
  • Bei Anlagen ohne EEG- oder KWKG-Förderung ist eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln in der Regel möglich, sofern die Summe der öffentlichen Förderzusagen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Ausgeschlossen ist jedoch die Kombination mit anderen Förderprogrammen, die öffentliche Mittel des Landes Baden-Württemberg enthalten, sofern mit den Programmen die gleichen förderfähigen Kosten finanziert werden sollen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Landeskreditbank Baden-Württemberg -
Förderbank (L-Bank)
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Telefon: 0711/22-2345
Fax: 0711/122-2674
E-Mail-Adresse: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik | Batteriespeicher

Übersicht über alle Förderprogramme

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