Förderprogramm: Stadt Schweinfurt - Förderprogramm Begrünung von Gebäuden, Freiflächen und Entsiegelungsflächen (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Förderfähig sind alle freiwilligen Maßnahmen, die der Begrünung von Dächern und Fassaden, Freiflächen oder der Entsiegelung von Flächen dienen.
  • Als förderfähige Dachbegrünung gelten:
    • extensive Dachbegrünung auf Flach- und Schrägdächern (bis zu 30° Neigung), mindestens 8 cm Aufbauhöhe, Ansaat oder Pflanzung von Sedum, Kräutern und Gräsern
    • einfache intensive Dachbegrünung auf Flach und Schrägdächern (bis zu 30° Neigung), mindestens 15 cm Aufbauhöhe, Pflanzung von Gräsern, Kräutern, Stauden und Gehölzen
    • intensive Dachbegrünung auf Flachdächern, mindestens 25 cm Aufbauhöhe, Pflanzung von Rasen, Stauden, Sträuchern, Bäumen.
  • Als förderfähige Fassadenbegrünung gelten:
    • bodengebundene Fassadenbegrünungen mit Selbstklimmern oder Gerüstkletterpflanzen mit Wurzelraum direkt im Erdreich. Sofern eine Pflanzung direkt im Erdreich nicht möglich ist, können auch Tröge mit ausreichendem Volumen verwendet werden
    • wandgebundene Fassadenbegrünungen ohne Bodenschluss (künstliche Bewässerung und Versogung), sofern diese für das Stadtbild einen Mehrwert darstellen und im Falle von Wohngebäuden diesen auch aus energetischer Sicht zu Gute kommen.
  • Die FLL-Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen (Dachbegrünungsrichtlinie) und Fassadenbegrünungen (Fassadenbegrünungsrichtlinien) sind zu beachten.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen, Miteigentümer*innen sowie Eigentümergemeinschaften eines Grundstücks innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Schweinfurt.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Für die Herstellung von Dachbegrünungen beträgt der Zuschuss 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 25 Euro/m² für extensive Dachbegrünung, höchstens 40 Euro/m² für intensive Dachbegrünung und höchstens 10.000 Euro je Grundstück.
  • Für die Herstellung von Fassadenbegrünungen beträgt der Zuschuss 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 5.000 Euro je Grundstück.
  • Für Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen beträgt der Zuschuss 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 40 Euro/m² und höchstens 5.000 Euro je Grundstück. Der Zuschuss für Baumpflanzungen beträgt 375 Euro je Baum. Der Zuschuss wird auf den vorgenannten Höchstbetrag angerechnet.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Schweinfurt
Bauverwaltungs - und Umweltamt
Markt 1
97421 Schweinfurt

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Schweinfurt
Referat III
Markt 1
97421 Schweinfurt
Telefon: 09721/51-3453
Fax: 09721/51-601
E-Mail-Adresse: umweltschutz@schweinfurt.de
Internet: www.schweinfurt.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

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