Förderprogramm: Stadt Leipzig - Gründach-Förderung
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Bau von Gründächern sowohl beim Neubau als auch bei der Sanierung von Gebäuden.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die im Besitz des Grundstücks befindlichen Personen und diesen Gleichgestellte sowie eine bevollmächtigte Vertretung mit entsprechender nachgewiesener Bevollmächtigung.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten im 50 Prozent-Fördergebiet und 25 Prozent der förderfähigen Kosten im 25 Prozent-Fördergebiet und 10 Prozent in allen übrigen Gebieten der Stadt Leipzig.
- Die Zuwendung ist auf maximal 50.000 Euro je Vorhaben begrenzt.
- Bei der Kombination mit Photovoltaik und/oder Solarthermie werden Mehrkosten, die bei der Errichtung einer Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlage auf einem Gründach gegenüber der Errichtung auf einem Normaldach anfallen, zu 100 Prozent gefördert.
- Die Begrünungen sind auf Dauer anzulegen und sollen im Sinne der Nachhaltigkeit mindestens 15 Jahre bestehen bleiben.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Leipzig
Amt für Umweltschutz
Prager Straße 118 -136
04317 Leipzig
Fax: 0341/123-3405
E-Mail-Adresse: umweltschutz@leipzig.de
Internet: www.leipzig.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung