Förderprogramm: Stadt Leipzig - Gründach-Förderung (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Bau von Gründächern sowohl beim Neubau als auch bei der Sanierung von Gebäuden.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind die im Besitz des Grundstücks befindlichen Personen und diesen Gleichgestellte sowie eine bevollmächtigte Vertretung mit entsprechender nachgewiesener Bevollmächtigung.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten im 50 Prozent-Fördergebiet und 25 Prozent der förderfähigen Kosten im 25 Prozent-Fördergebiet und 10 Prozent in allen übrigen Gebieten der Stadt Leipzig.
  • Die Zuwendung ist auf maximal 50.000 Euro je Vorhaben begrenzt.
  • Bei der Kombination mit Photovoltaik und/oder Solarthermie werden Mehrkosten, die bei der Errichtung einer Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlage auf einem Gründach gegenüber der Errichtung auf einem Normaldach anfallen, zu 100 Prozent gefördert.
  • Die Begrünungen sind auf Dauer anzulegen und sollen im Sinne der Nachhaltigkeit mindestens 15 Jahre bestehen bleiben.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Leipzig
Amt für Umweltschutz
Prager Straße 118 -136
04317 Leipzig
Fax: 0341/123-3405
E-Mail-Adresse: umweltschutz@leipzig.de
Internet: www.leipzig.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

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