Förderprogramm: Stadt Gütersloh - Grüne Gebäude Gütersloh 21+
Was wird gefördert?
- Gefördert wird die Anlage von Dachbegrünungen und von Fassadenbegrünungen im gesamten Gebiet der Stadt Gütersloh. Dies gilt für den Wohn- und Gewerbebau, sowohl bei bestehenden Gebäuden als auch bei Neubauten.
- Förderfähig sind Kosten, die ausschließlich für einen fachgerechten Aufbau der Dachbegrünung bzw. für Kletterhilfen oder wandgebundene Begrünungssysteme wie Schutzlage, Dränschicht, Filterschicht, Substrat, Kontrollschächte für Gründächer, Rank-/Klettervorrichtungen, Saatgut und Pflanzen entstehen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind private und juristische Personen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses. Jede Anlage kann nur einmal gefördert werden.
- Der Zuschuss beträgt 50 Prozent für Dachbegrünungen und 30 Prozent für Fassadenbegrünungen der als förderungswürdig anerkannten Kosten der Anlage, maximal jedoch 40 Euro pro m² Netto-Vegetationsfläche.
- Der maximale Förderbetrag ist auf 12.000 Euro pro Förderobjekt begrenzt.
- Das Förderprogramm greift ab einer Mindestgröße von 15 m² Netto-Vegetationsfläche.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Gütersloh
Fachbereich Grünflächen
Parkstraße 51
33332 Gütersloh
Telefon: 05241/82-2121
E-Mail-Adresse: gabriele.knabe@guetersloh.de
Internet: www.guetersloh.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung