Förderprogramm: Stadt Gelsenkirchen - Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Entsiegelungen (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Begrünung von Dachflächen und Fassaden und die Entsiegelung auf privaten und öffentlichen (mit Ausnahme städtischen) Grundstücken im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Privateigentümer*innen, Eigentümer*innen gemischt genutzter Immobilien, gewerbliche Vermieter*innen sowie Erbbauberechtigte von Wohngebäuden in Gelsenkirchen für maximal fünf abgeschlossene Maßnahmen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Gefördert werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten einer intensiven bzw. extensiven Dachbegrünung, höchstens jedoch 2.000 Euro. Die Mindestfläche einer Dachbegrünung beträgt 10 m². Die Förderhöhe pro Quadratmeter intensiv begrünter Dachfläche beträgt 25 Euro und pro Quadratmeter extensiv begrünter Dachfläche 15 Euro.
  • Gefördert werden Einzelgaragen mit bis zu 20 m² Dachfläche pauschal mit einem Förderbetrag von 500 Euro, der Begrünungsanteil ist dabei möglichst groß zu halten und muss mindestens 10 m² betragen.
  • Bei Garagendächern ab 20 m² Dachfläche beträgt die Förderhöhe 500 Euro für die ersten 15 m² begrünter Dachfläche zuzüglich 25 Euro bei intensiv und 15 Euro bei extensiv begrüntem Garagendach je weiteren Quadratmeter begrünter Dachfläche, höchstens jedoch 2.000 Euro als Gesamtfördersumme.
  • Gefördert werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten einer boden- bzw. wandgebundenen Fassadenbegrünung mit oder ohne Rankhilfe, höchstens jedoch 2.000 Euro.
  • Gefördert werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten einer Entsiegelung, höchstens jedoch 2.500 Euro. Die Mindestentsiegelungsfläche beträgt 5 m². Für die ersten 5 m² entsiegelter Fläche beträgt die Förderhöhe pauschal 250 Euro. Pro weiterem Quadratmeter entsiegelter Fläche beträgt die Förderhöhe 30 Euro.
Kumulierung: Die Kombination der kommunalen Förderprogramme zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung sowie Photovoltaik ist möglich und ausdrücklich gewünscht und wird mit einem Bonus bezuschusst.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Gelsenkirchen
Referat Umwelt – 60/2
Rathausplatz 1
45894 Gelsenkirchen
Telefon: 0209/169-5497
E-Mail-Adresse: nora.mrowitzki@gelsenkirchen.de
Internet: www.gelsenkirchen.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

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