Förderprogramm: Stadt Friedrichshafen - Mehr Natur in Friedrichshafen (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Förderung und zum Erhalt der biologischen Vielfalt im Stadtgebiet Friedrichshafen, z. B. Dachbegrünung und Entsiegelung sowie Fassadenbegrünung.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • Eigentümer*innen/-gemeinschaften inkl. Baugesellschaften von Wohngebäuden und gewerblichen Liegenschaften
  • Mieter*innen und Pächter*innen eben dieser Gebäude
  • Vereine, Initiativen, Kirchen und gemeinnützigen Institutionen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Dachbegrünung und Entsiegelung:
    • Die Förderung umfasst die Anlage von Dachbegrünungen auf Neubauten sowie die Nachrüstung vorhandener Dächer mit arten- und strukturreicher Begrünung.
    • Gefördert werden auch Flächenentsiegelungen mit der Herstellung versickerungsfähiger Flächenbeläge inkl. Rückbau von Schottergärten. Förderfähige wasserdurchlässige Beläge sind extensive Wiesen und blumenreiche Schotterrasen. Die Pflanzung von großkronigen Laubbäumen im Zuge einer Entsiegelung wird ebenfalls gefördert.
    • Eine Mindestfläche von 15 m² muss begrünt bzw. entsiegelt werden.
    • Die Förderhöchstsumme pro Objekt und Maßnahme beträgt insgesamt 2.000 Euro.
    • Aufwendungen werden zu 75 Prozent gefördert.
    • Zu den Kosten zählen Substrat, Saatgut, Pflanzmaterial, ggf. Entsorgungskosten sowie Arbeitsleistungen (inkl. Beratungskosten). Hierfür müssen Rechnungen eingereicht werden.
    • Eigenleistungen werden entsprechend der Ehrenamtsentschädigung mit derzeit 15 Euro/h zu 50 Prozent gefördert. Hierzu müssen Stundenauflistungen eingereicht werden.
  • Fassadenbegrünung:
    • Die Förderung umfasst die Anlage von boden- und wandgebundenen Fassadenbegrünungen. Es dürfen nur Pflanzen und Gehölze aus der Empfehlungsliste verwendet werden.
    • Das Mindestvolumen für das durchwurzelte Bodensubstrat beträgt 4 m³.
    • Die Förderhöchstsumme pro Objekt und Maßnahme beträgt insgesamt 500 Euro.
    • Aufwendungen werden zu 75 Prozent gefördert.
    • Zu den Kosten zählen Saatgut und Pflanzmaterial sowie Arbeitsleistungen. Hierfür müssen Rechnungen eingereicht werden.
    • Eigenleistungen werden entsprechend der Ehrenamtsentschädigung mit derzeit 15 Euro/h zu 50 Prozent gefördert. Hierzu müssen Stundenauflistungen eingereicht werden.
Förderfähiges Saat- und Pflanzgut kann von der/dem Antragstellenden selbst beschafft werden, oder wenn ausreichende Mengen zusammenkommen, von der Stadt als Sammelbestellung beschafft werden.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Friedrichshafen - Amt für Stadtplanung und Umwelt
Abteilung Landschaftsplanung und Umwelt
Riedleparkstraße 1
88045 Friedrichshafen
Telefon: 07541/203-4641
Fax: 07541/203-84641
E-Mail-Adresse: umwelt@friedrichshafen.de
Internet: www.friedrichshafen.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Friedrichshafen

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

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