Förderprogramm: Hamburg - Hamburger Gründachförderung (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die freiwillige Herstellung von Dach- und/oder Fassadenbegrünung auf bzw. an Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich Nebengebäuden und Infrastrukturbauwerken im gesamten Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen sowie Erbbauberechtigte von Hamburger Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich der Nebengebäude und Infrastrukturbauwerke.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Dachbegrünung
    • Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss, wobei sich die Förderhöhe aus einer Grundförderung, der Förderung der Fertigstellungspflege sowie ggf. weiteren Zuschlägen zusammensetzt. Die maximale Förderhöhe beträgt 100.000 Euro je Gebäude und Fördermodul inklusive der gewährten Zuschläge.
    • Die Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum von Privatpersonen bei einer Größe von 20 m² bis zu 100 m² Nettovegetationsfläche beträgt pauschal 40 Prozent der förderfähigen Kosten, die für die Fertigstellung der Nettovegetationsfläche und die Fertigstellungspflege entstehen. Hierunter fallen auch Vegetationsflächen auf Nebengebäuden wie Carports, Garagen und Fahrradschuppen. Zusätzlich können die Maßnahmen zur Verbesserung Tragfähigkeit und der Wurzelfestigkeit, Extensivbegrünungen in Kombination mit solarer Energiegewinnung und Maßnahmen zur Erhöhung der Abflussverzögerung gefördert werden. Eigenleistungen (bis 100 m² Nettovegetationsfläche) werden bei nachgewiesener Qualifikation mit 60 Prozent der Materialkosten gefördert.
    • Alle anderen Gebäude werden gefördert durch: Sockelbetrag von 10 Euro/m² Nettovegetationsfläche, zuzüglich 1 Euro/m² Nettovegetationsfläche pro Zentimeter Substratdicke, bis maximal 20 cm. Für jeden weiteren Zentimeter bis maximal 50 cm beträgt die Förderung 2 Euro/m². 50 Prozent der Kosten der Fertigstellungspflege bis 12 Monate nach dem Einbringen der Pflanzung/Aussaat werden übernommen.
  • Fassadenbegrünung
    • Der einmalige Zuschuss beträgt maximal 100.000 Euro pro Gebäude bzw. Bauwerk.
    • Boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen werden pauschal mit 40 Prozent der förderfähigen Kosten einer Maßnahme gefördert.
    • Die Fertigstellungspflege wird bis zu 24 Monate nach Neupflanzung in Höhe von 50 Prozent der Pflegekosten gefördert.
    • Eigenleistungen werden bei nachgewiesener Qualifikation mit 60 Prozent der Materialkosten gefördert.
  • Gebäudebegrünung PLUS
    • Anforderungen siehe Richtlinie
    • Einmaliger Zuschuss in Höhe von 75 Prozent bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 200.000 Euro je Bauwerk.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihr Kreditinstitut

Kontakt zum Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Katrin Winkler, Sabine Schempp
Telefon: 040/24846-345, -276
Fax: 040/24846-432
E-Mail-Adresse: k.winkler@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

Übersicht über alle Förderprogramme

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