Förderprogramm: Stadt Köln - Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten in Köln


Was wird gefördert?

Gefördert wird

  • die Erstinstallation von fest installierten, netzgekoppelten Photovoltaik-Anlagen
  • die Erstinstallation von stationären Batteriespeichern in Kombination mit netzgekoppelten Photovoltaik-Anlagen
  • der Kauf eines Steckersolargeräts als Gesamtpaket eines Anbieters. Ein Set besteht aus Photovoltaik-Modul(en), Mikrowechselrichter, Kabel, Stecker und optionalem Befestigungsmaterial.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition der Europäischen Union (EU-Empfehlung 2003/361/EG), als Investoren von förderfähigen Maßnahmen:

  • natürliche und juristische Personen des privaten Rechts
  • Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)
  • Personengesellschaften
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen (i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG).
Contractoren sind ebenfalls antragsberechtigt.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Photovoltaik-Anlage: Gefördert werden Systeme mit Einzelmodulen zur Aufdach- und Indach-Montage, Solardachziegel und Fassadenanlagen.
    • Leistungsspanne von 2 kWp bis 5 kWp: Förderpauschale 1.500 Euro
    • Leistungsspanne über 5 kWp bis 9 kWp: Förderpauschale 2.000 Euro
    • Leistungsspanne über 9 kWp bis 14 kWp: Förderpauschale 2.300 Euro
    • Leistungsspanne über 14 kWp: Förderpauschale 2.500 Euro
  • Batteriespeicher: Der installierte Batteriespeicher muss über eine Hersteller- oder Zeitwertersatzgarantie von 10 Jahren verfügen. Es werden keine Batteriespeicher für Steckersolargeräte gefördert.
    • Leistungsspanne von 3 kWh bis 7 kWh: Förderpauschale 500 Euro
    • Leistungsspanne über 7 kWh bis 11 kWh: Förderpauschale 1.000 Euro
    • Leistungsspanne über 11 kWh: Förderpauschale 1.300 Euro
  • Steckersolargeräte: Es wird ein Steckersolargerät pro Wohn- oder Gewerbeeinheit gefördert. Die Leistung der installierten Photovoltaik-Module beträgt 600 Wp bis 2.000 Wp. Die Wechselrichterleistung beträgt 600 W bis 800 W.
    • Förderpauschale 150 Euro pro Wohn- oder Gewerbeeinheit
    • Förderpauschale 200 Euro pro Wohneinheit für Köln-Pass Inhaber*innen.
Die Förderhöchstgrenze der Förderung ist auf maximal 10.000 Euro pro Gebäude und Kalenderjahr festgesetzt Kumulierung: Eine Kumulierbarkeit mit anderen Förderprogrammen ist möglich, sofern dadurch nicht die maximale Förderhöhe von 60 Prozent der anerkannten, förderfähigen Kosten einer Maßnahme überschritten wird. In den Antragsformularen ist anzugeben, ob andere Fördermittel in Anspruch genommen werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Köln
Willy-Brandt­-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221/221-34344
E-Mail-Adresse: gebaeudesanierung@stadt-koeln.de
Internet: www.stadt­koeln.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Batteriespeicher | Photovoltaik | Balkon-Kraftwerk

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