Förderprogramm: Stadt Köln - Köln-spezifische Maßnahmenförderung – Klimafreundliches Wohnen (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Es werden Maßnahmen für die keine Förderung nach der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) möglich sind.
  • Es gelten die Regelungen und technischen Anforderungen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG), soweit keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
  • Gefördert werden die folgende Maßnahmen:
    • Photovoltaikanlagen
    • Batteriespeicher
    • Steckersolargeräte
    • Innovative Sondermaßnahmen (z.B. Mieterstromanlagen, Wärmelieferung und Wärmenetze)
    • Blockheizkraftwerke (BHKW)
    • Verwendung umweltfreundlicher Dämmstoffe
    • Errichtung einer Solarkollektoranlage mit gleichzeitiger Begrünung der Dachfläche.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen (natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)) von Gebäuden.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:

  • Photovoltaik-Anlagen: 250 Euro/kWp installierte Leistung
  • Batteriespeicher: 150 Euro/kWh Bruttospeicherkapazität
  • Steckersolargeräte: 200 Euro/Anlage
  • BHKW: < 4 kWel = 1.500 Euro pro kWel, > 4 kWel bis 6 kWel = 1.000 Euro pro kWel, > 6 kWel bis 12 kWel = 300 Euro pro kWel, > 12 kWel bis 25 kWel = 150 Euro pro kWel und > 25 kWel bis 50 kWel = 75 Euro pro kWel
  • umweltfreundliche Dämmung: Bonus 15 Euro/m² gedämmter Bauteilfläche
  • Solarkollektoranlage mit gleichzeitiger Begrünung der Dachfläche: Bonus 5 Prozent der nachgewiesenen förderfähigen Kosten gemäß Bundesförderung (BEG)
  • Photovoltaik-Anlage mit gleichzeitiger Begrünung der Dachfläche: Bonus 50 Euro/kWp installierter Leistung
  • Innovative Sondermaßnahmen: Die Höhe der Fördersumme richtet sich nach dem Grad der Energieeinsparung und der Investitionssumme.
Kumulierung:
  • Eine Kumulierbarkeit mit anderen Förderprogrammen ist möglich, sofern dadurch nicht die maximale Förderhöhe von 60 Prozent der förderfähigen Kosten einer Maßnahme überschritten wird.
  • In den Antragsformularen ist anzugeben, ob andere Fördermittel in Anspruch genommen werden. Die Förderhöchstgrenze ist auf maximal 30.000 Euro pro Antragsteller*in und Jahr festgesetzt.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Köln
Willy-Brandt­-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221/221-34344
E-Mail-Adresse: gebaeudesanierung@stadt-koeln.de
Internet: www.stadt­koeln.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Batteriespeicher | Photovoltaik | BHKW | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Nahwärme / Fernwärme

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