Förderprogramm: Stadt Köln - Köln-spezifische Maßnahmenförderung – Klimafreundliches Wohnen (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Es werden Maßnahmen für die keine Förderung nach der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) möglich sind.
- Es gelten die Regelungen und technischen Anforderungen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG), soweit keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
- Gefördert werden die folgende Maßnahmen:
- Photovoltaikanlagen
- Batteriespeicher
- Steckersolargeräte
- Innovative Sondermaßnahmen (z.B. Mieterstromanlagen, Wärmelieferung und Wärmenetze)
- Blockheizkraftwerke (BHKW)
- Verwendung umweltfreundlicher Dämmstoffe
- Errichtung einer Solarkollektoranlage mit gleichzeitiger Begrünung der Dachfläche.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen (natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)) von Gebäuden.
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:
- Photovoltaik-Anlagen: 250 Euro/kWp installierte Leistung
- Batteriespeicher: 150 Euro/kWh Bruttospeicherkapazität
- Steckersolargeräte: 200 Euro/Anlage
- BHKW: < 4 kWel = 1.500 Euro pro kWel, > 4 kWel bis 6 kWel = 1.000 Euro pro kWel, > 6 kWel bis 12 kWel = 300 Euro pro kWel, > 12 kWel bis 25 kWel = 150 Euro pro kWel und > 25 kWel bis 50 kWel = 75 Euro pro kWel
- umweltfreundliche Dämmung: Bonus 15 Euro/m² gedämmter Bauteilfläche
- Solarkollektoranlage mit gleichzeitiger Begrünung der Dachfläche: Bonus 5 Prozent der nachgewiesenen förderfähigen Kosten gemäß Bundesförderung (BEG)
- Photovoltaik-Anlage mit gleichzeitiger Begrünung der Dachfläche: Bonus 50 Euro/kWp installierter Leistung
- Innovative Sondermaßnahmen: Die Höhe der Fördersumme richtet sich nach dem Grad der Energieeinsparung und der Investitionssumme.
- Eine Kumulierbarkeit mit anderen Förderprogrammen ist möglich, sofern dadurch nicht die maximale Förderhöhe von 60 Prozent der förderfähigen Kosten einer Maßnahme überschritten wird.
- In den Antragsformularen ist anzugeben, ob andere Fördermittel in Anspruch genommen werden. Die Förderhöchstgrenze ist auf maximal 30.000 Euro pro Antragsteller*in und Jahr festgesetzt.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221/221-34344
E-Mail-Adresse: gebaeudesanierung@stadt-koeln.de
Internet: www.stadtkoeln.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Batteriespeicher | Photovoltaik | BHKW | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Nahwärme / Fernwärme