Förderprogramm: Stadt Stuttgart - Stuttgarter Solaroffensive (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Maßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden.
- Förderfähig sind begleitende Maßnahmen beim Bau von Photovoltaikanlagen an Gebäuden, auch wenn sie in Kombination mit solarthermischen Anlagen installiert werden (PVT-Anlagen).
- Gefördert werden begleitende Maßnahmen sowohl bei Dachanlagen als auch bei Fassadenanlagen sowie bei steckerfertigen Photovoltaikanlagen (Balkonmodule). Die Photovoltaikmodule selbst sind nicht förderfähig.
- Förderfähige Kosten beinhalten die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme der Anlagen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden :
- natürliche Personen und Personengemeinschaften (z.B. Eigentümergemeinschaften, vertreten durch eine Hausverwaltung oder Bevollmächtigte)
- juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts
Beschreibung des Förderprogramms:
- Förderung für den Bau von Photovoltaikanlagen
- Es werden maximal 50.000 Euro je Antrag sowie maximal 50 Prozent der oben genannten förderfähigen Kosten bezuschusst.
- Zudem gelten folgende Höchstfördersätze in Abhängigkeit der installierten Photovoltaikleistung: 350 Euro/kWp bei Dachanlagen, die nicht über einer Dachbegrünung realisiert werden, sowie 450 Euro/kWp bei Fassadenanlagen oder Dachanlagen, die über einer Dachbegrünung errichtet werden.
- Bei steckerfertigen Photovoltaikanlagen (Balkonmodule) wird ein pauschaler Zuschuss zu den Anschlusskosten in Höhe von 100 Euro je Anlage gewährt.
- Förderung für Stromspeicher in Verbindung mit Photovoltaikanlagen
- Es werden maximal 20.000 Euro je Antrag bezuschusst.
- Zudem gilt der Höchstfördersatz von 300 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität in Abhängigkeit der installierten Speicherkapazität.
- Je kWp installierter Leistung der Photovoltaikanlage werden maximal 0,8 kWh Kapazität eines Stromspeichers gefördert.
- Förderung für vorgelagerte Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Verbindung mit Photovoltaikanlagen
- Es werden maximal 30.000 Euro je Antrag bezuschusst.
- Die Förderung beträgt maximal pauschal 1.000 Euro netto je neu errichtetem und mit E- Ladeeinrichtung (Wallbox oder Ladesäule) ausgestattetem Ladepunkt, der durch die zu fördernde vorgelagerte Ladeinfrastruktur versorgt wird.
- Die Förderung beträgt maximal pauschal 250 Euro netto je Ladepunkt, der durch die zu fördernde vorgelagerte Ladeinfrastruktur potenziell mit Strom versorgt werden kann, für den aber noch keine E-Ladeeinrichtung installiert wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass in der Gesamtanlage mindestens ein Ladepunkt mit einer E-Ladeeinrichtung ausgestattet genommen wird.
- Die Förderung ist mit geltenden und zukünftigen Förderprogrammen eines identischen Fördertatbestandes des Bundes, Landes (BAFA, KfW, L-Bank) kombinierbar, sofern diese das zulassen.
- Die Fördermittel aus anderen Förderprogrammen werden von den förderfähigen Kosten in Abzug gebracht.
- Die verschiedenen Fördertatbestände innerhalb dieser Richtlinien sind kumulierbar. Ebenfalls ist die Kumulierung mit verschiedenen Fördertatbeständen aus anderen Förderprogrammen der Landeshauptstadt Stuttgart möglich.
Kontakt zur Antragstelle:
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Umweltschutz / Energieabteilung
Gaisburgstraße 4
70182 Stuttgart
Telefon: 0711/216-88088
E-Mail-Adresse: energiekonzept@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de
Kontakt zum Fördergeber:
Landeshauptstadt Stuttgart
Rathaus
Marktplatz (M) 1
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/216-0
Fax: 0711/216-4773
E-Mail-Adresse: post@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung