Förderprogramm: Stadt Stuttgart - Stuttgarter Solaroffensive (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Maßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Förderfähig sind:
    • begleitende Maßnahmen bei der Installation von Dach‐ und Fassaden‐PV
    • die Errichtung von Stromspeichern in Verbindung mit neu gebauten PV‐Anlagen
    • die Errichtung von vorgelagerter Elektro‐Ladeinfrastruktur in Verbindung mit einer PV‐Anlage
    • steckerfertige PV‐Anlagen (Balkonmodule).
  • Beim Bau von PV‐Anlagen auf oder an Gebäuden werden begleitende Maßnahmen wie die Ertüchtigung der elektrischen Installationen, die Einrichtung des Zählerplatzes, das Stellen eines Baugerüsts oder Statikarbeiten gefördert.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden :

  • natürliche Personen und Personengemeinschaften (z.B. Eigentümergemeinschaften, vertreten durch eine Hausverwaltung oder Bevollmächtigte)
  • juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts
in ihrer Eigenschaft als Gebäudeeigentümer*innen, Mieter*innen oder Pächter*innen der Wohnung/des Gebäudes und Betreibende (z.B. Contractoren), sofern der/die Wohnungs-/Gebäudeeigentümer*in zustimmt.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Bau von PV‐Anlagen auf oder an Gebäuden: Der Fördersatz ist dabei abhängig von der Größe der Anlage. Bei jedem Kilowatt‐Peak (kWp) an installierter Leistung steigt der maximale Fördersatz um 350 Euro. Wird Fotovoltaik über einer Dachbegrünung oder an der Gebäudefassade installiert, erhöht sich der Fördersatz auf bis zu 450 Euro je kWp. Bei vorgenannten Anlagen‐Arten werden 50 Prozent der förderfähigen Kosten anerkannt, maximal 50.000 Euro je Antrag.
  • Volleinspeiseanlagen: Bei einem verpflichtenden Betrieb über mindestens 10 Jahre als Volleinspeiseanlage werden diese mit maximal 600 Euro je kWp bei einer Anerkennung von 100 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert, maximal 50.000 Euro je Antrag. Damit sollen insbesondere Mehrfamilienhäuser (WEG's) und Betriebe angesprochen werden.
  • Steckerfertige PV‐Anlagen (sogenannte Balkonmodule) werden mit einem pauschalen Zuschuss von 200 Euro je Anlage gefördert. Inhaber einer gültigen Bonuscard + Kultur erhalten einen pauschalen Zuschuss von 300 Euro.
  • Förderung für Stromspeicher in Verbindung mit Photovoltaikanlagen:Es werden maximal 20.000 Euro je Antrag bezuschusst, der Höchstfördersatz in Abhängigkeit der installierten Speicherkapazität beträgt 300 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität. Je kWp installierter Leistung der Photovoltaikanlage werden maximal 0,8 kWh Kapazität eines Stromspeichers gefördert.
  • Förderung für vorgelagerte Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Verbindung mit Photovoltaikanlagen: Es werden maximal 30.000 Euro je Antrag bezuschusst. Die Förderung beträgt maximal pauschal 1.000 Euro netto je neu errichtetem und mit E- Ladeeinrichtung (Wallbox oder Ladesäule) ausgestattetem Ladepunkt, der durch die zu fördernde vorgelagerte Ladeinfrastruktur versorgt wird. Die Förderung beträgt maximal pauschal 250 Euro netto je Ladepunkt, der durch die zu fördernde vorgelagerte Ladeinfrastruktur potenziell mit Strom versorgt werden kann, für den aber noch keine E-Ladeeinrichtung installiert wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass in der Gesamtanlage mindestens ein Ladepunkt mit einer E-Ladeeinrichtung ausgestattet genommen wird.
Kumulierung:
  • Die Förderung ist mit geltenden und zukünftigen Förderprogrammen eines identischen Fördertatbestandes des Bundes, Landes (BAFA, KfW, L-Bank) kombinierbar, sofern diese das zulassen.
  • Die Fördermittel aus anderen Förderprogrammen werden von den förderfähigen Kosten in Abzug gebracht.
  • Die verschiedenen Fördertatbestände innerhalb dieser Richtlinien sind kumulierbar. Ebenfalls ist die Kumulierung mit verschiedenen Fördertatbeständen aus anderen Förderprogrammen der Landeshauptstadt Stuttgart möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Umweltschutz / Energieabteilung
Gaisburgstraße 4
70182 Stuttgart
Telefon: 0711/216-88088
E-Mail-Adresse: energiekonzept@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de

Kontakt zum Fördergeber:

Landeshauptstadt Stuttgart
Rathaus
Marktplatz (M) 1
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/216-0
Fax: 0711/216-4773
E-Mail-Adresse: post@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik | Batteriespeicher | Photovoltaik | Balkon-Kraftwerk

Übersicht über alle Förderprogramme

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