Förderprogramm: Hansestadt Lüneburg - Förderung energetische Sanierung (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden die folgenden Maßnahmen:
- Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Einfamilien- und Reihenhäusern
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
- Optimierung der Heizungsanlage (Öl- und Kohleheizungen sind von der Förderung ausgeschlossen)
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
- Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern
- Wärmedämmung von Innenwänden, Keller- und Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Wohnungstüren
- Optimierung der Heizungsanlage (falls separat pro Wohneinheit; Öl- und Kohleheizungen sind von der Förderung ausgeschlossen)
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind private Haus- und Wohnungseigentümer*innen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Fördersatz beträgt 30 Prozent der Investitionskosten mit einem Höchstbetrag von 3.000 Euro pro Wohneinheit.
- Für die Sanierung von denkmalgeschützten Wohnhäusern wird ein Bonus i.H.v. 1.000 Euro gewährt.
- Stehen für die zu fördernden Vorhaben Fördermittel aus anderen Programmen des Bundes oder des Landes oder anderer Institutionen zur Verfügung, können diese neben den Fördermitteln der Hansestadt Lüneburg in Anspruch genommen werden, sofern Vorschriften der anderen Zuschussgeber dem nicht entgegenstehen.
- Die Gesamtförderung durch Zuschüsse darf eine Höhe von 49 Prozent der Gesamtkosten nicht übersteigen. Im anderen Fall können Fördermittel nach dieser Förderrichtlinie versagt werden.
Kontakt zur Antragstelle:
Hansestadt Lüneburg
Stichwort „Förderung energetische Sanierung“
Postfach 2540
21335 Lüneburg
Kontakt zum Fördergeber:
Hansestadt Lüneburg
Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Am Ochsenmarkt
21335 Lüneburg
E-Mail-Adresse: Foerderung-Klimaschutz@stadt.lueneburg.de
Internet: www.lueneburg.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Nahwärme / Fernwärme | Hydraulischer Abgleich | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Erneuerbare Energien Hybridheizung