Förderprogramm: KfW - Bundesförderung für effiziente Gebäude, Kommunen – Kredit (264)
Was wird gefördert?
Förderfähig sind ausschließlich Nichtwohngebäude, die nach Fertigstellung beziehungsweise Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
- Nichtwohngebäude (NWG)
- Sanierung zum Effizienzgebäude (NWG): Gefördert werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreichen. Der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige des Bestandsgebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Folgende Standards werden gefördert:
- Effizienzgebäude Denkmal, Denkmal EE oder Denkmal NH
- Effizienzgebäude 70, 70 EE oder 70 NH
- Effizienzgebäude 55, 55 EE oder 55 NH
- Effizienzgebäude 40, 40 EE oder 40 NH.
- Wohngebäude (WG)
- Sanierung zum Effizienzhaus (WG):
- Gefördert werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen. Folgende Standards werden gefördert:
- Effizienzhaus Denkmal oder Denkmal EE
- Effizienzhaus 85 oder 85 EE
- Effizienzhaus 70 oder 70 EE
- Effizienzhaus 55 oder 55 EE
- Effizienzhaus 40 oder 40 EE
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung, Nachhaltigkeitszertifizierung (NWG und WG)
- Gefördert werden die nicht-investiven Maßnahmen:
- energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen m Zusammenhang mit der Sanierung von Effizienzgebäuden/Effizienzhäusern
- für ein Effizienzgebäude mit NH-Klasse/ Effizienzhaus mit NH-Klasse: Nachhaltigkeitszertifizierungen und die damit in Zusammenhang stehenden Beratungs- und Planungsleistungen einer geförderten Maßnahme, sofern diese von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt worden sind. Das Zertifikat bestätigt die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG).
- Eine "Effizienzgebäude EE"-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.
- Eine "Effizienzgebäude NH"-Klasse wird erreicht, wenn für ein Effizienzgebäude ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels "Nachhaltiges Gebäude" bestätigt.
- Eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Kommunale Gebietskörperschaften
- deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und
- Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Nichtwohngebäude
- Investive Maßnahmen: bis zu 2.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung: jeweils 10 Euro pro m² Nettogrundfläche, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben
- Wohngebäude
- Investive Maßnahmen: maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit beziehungsweise für EE-Klasse, NH-Klasse sowie Effizienzhaus 40 Plus: maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit
- Nachhaltigkeitszertifizierung und Energetische Fachplanung und Baubegleitung:
- Ein- und Zweifamilienhäuser: jeweils 10.000 Euro pro Vorhaben
- Mehrfamilienhäuser: jeweils 4.000 Euro pro Wohneinheit, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben
- Effizienzgebäude/Effizienzhaus Denkmal: 5 Prozent
- Effizienzhaus 85: 5 Prozent
- Effizienzgebäude/Effizienzhaus 70: 10 Prozent
- Effizienzgebäude/Effizienzhaus 55: 15 Prozent
- Effizienzgebäude/Effizienzhaus 40: 20 Prozent.
- Folgende Laufzeitvarianten stehen bei einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren zur Verfügung:
- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren
- bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende
- bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren
- bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 Tilgungsfreijahre.
- Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben. Bei endfälligen Krediten werden die Zinsen für die gesamte Kreditlaufzeit fest vereinbart.
- Während der tilgungsfreien Jahre werden lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge fällig. Danach wird der Kredit monatlich in Annuitäten oder bei endfälliger Tilgung zum Laufzeitende zurückgezahlt.
- Die Kombination einer BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich.
- Eine Kombination mit der BEG - Einzelmaßnahmen ist ausgeschlossen. Eine schrittweise Sanierung über Einzelmaßnahmen und Effizienzgebäude-Stufen in baulich und zeitlich getrennten Vorhaben ist möglich.
- Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer BEG - Förderung und einer Förderung nach der Kommunalrichtlinie sowie der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) oder dem Programm „Zuschuss Brennstoffzelle“ für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 08
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Energiemanagement | Holzpelletheizung | Energieeffizienter Neubau | Sanierung Nichtwohngebäude | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Smart Home / Hausautomation | Dachdämmung | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Fernwärme