Förderprogramm: Rheinland-Pfalz - Darlehen Wohneigentum Universell (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neubau, der Ankauf und die Modernisierungsmaßnahme einer Bestandsimmobilie. Das Ziel ist die Schaffung von Wohnraum zur Selbstnutzung oder Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum in Rheinland-Pfalz.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Eheleute sowie Partner*innen eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie Partner*innen von auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften, die Wohneigentum in Rheinland-Pfalz schaffen oder als Eigentümer*innen modernisieren möchten.
  • Antragstellende ohne deutsche Staatsangehörigkeit können das ISB-Darlehen beantragen, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis vorlegen können oder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates sind.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Gefördert wirde mit einem Darlehen, das in der Regel im Nachrang abgesichert wird. Der Darlehensbetrag beträgt mindestens 25.000 Euro und maximal 100.000 Euro.
  • Die Zinsfestschreibungen betragen 10 Jahre, 15 Jahre oder 20 Jahre.
  • In die Finanzierung müssen 10 Prozent Eigenkapital eingebracht werden. Dies gilt auch bei reinen Modernisierungsmaßnahmen.
  • Die Auszahlung erfolgt
    • bei Neubau: 50 Prozent bei Baubeginn und 50 Prozent bei Fertigstellung des Rohbaus, eine Finanzierung nur des Grundstücks ist ausgeschlossen
    • bei Kauf: in einer Summe bei Fälligkeit des des Kaufpreises
    • bei Modernisierungsvorhaben: 50 Prozent im Voraus und 50 Prozent nach Erreichen der Hälfte der Gesamtkosten.
Kumulierung:
  • Im Rahmen der Finanzierung des Vorhabens ist eine Kombination des ISB-Darlehens Wohneigentum Universell mit Förderprogrammen des Bundes bzw. der KfW möglich. Eine Kombination mit den Produkten der sozialen Wohnraumförderung für das gleiche Objekt ist nicht möglich.
  • Ebenso kann keine Förderung durch das ISB-Darlehen Universell erfolgen, wenn noch eine Finanzierung des Objektes aus einem Wohneigentumsprogramm der sozialen Wohnraumförderung besteht.

Kontakt zur Antragstelle:

zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung

Kontakt zum Fördergeber:

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Telefon: 06131/6172-1991
E-Mail-Adresse: wohnraum@isb.rlp.de
Internet: www.isb.rlp.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Scheitholzheizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Hackschnitzel-Heizung | Strom-Wärmepumpe | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Brennstoffzellen-Heizung | Brennstoffzellen-Heizung

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

Wann lohnt sich eine Sanierung? Unser kostenloses Sanierungshilfe-PDF unterstützt Sie bei der Entscheidung und gibt praktische Tipps

Jetzt kostenlos erhalten