Förderprogramm: BAFA - Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus:

  • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung
  • Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren aerothermischen, geothermischen, hydrothermischen oder solaren Energiequellen entziehen. Auch die Nutzung von Abwärmequellen ist zulässig, sofern bestätigt und im laufenden Betrieb durch Messtechnik auch nachgewiesen werden kann, dass im Jahresdurchschnitt der überwiegende Anteil der Wärme den hier aufgeführten erneuerbaren Quellen entzogen wird.
  • Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Geothermie
  • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie (KWK-Anlagen) durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie.
Zu den als Nebenkosten förderfähigen Ausgaben zählen darüber hinaus Kosten für Machbarkeitsabschätzungen und Planungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer beantragten Maßnahme sowie Installations- und Montagekosten.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind:

  • private Unternehmen
  • kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform
  • Landesunternehmen mit privater Rechtsform
  • freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird
  • Contractoren, die für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 65 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Kumulierung:

  • Die Förderung darf nicht mit staatlichen Beihilfen (beispielsweise über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)2) – einschließlich Zahlungen/Vergütungen nach dem EEG oder dem KWKG oder nach der De-minimis-Verordnung (De-minimis-VO) – für dieselbe Maßnahme kumuliert werden.
  • Für ein Vorhaben darf nicht gleichzeitig ein Antrag auf Förderung über das Programm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kredit“ (KfW-Nr. 295) oder nach dem Programm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ gestellt werden.
  • Mittel für eine Energieberatung nach der „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1“ können hingegen in Anspruch genommen werden. Die entsprechenden Ausgaben/Kosten dürfen in diesem Fall jedoch nicht zusätzlich im Rahmen dieses Förderprogramms geltend gemacht werden.

Kontakt zur Antragstelle:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196/908-1883
E-Mail-Adresse: eew@bafa.bund.de
Internet: www.bafa.de

Kontakt zum Fördergeber:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz (BMUV)
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Telefon: 030/18 305-0
Fax: 030/18 305-2044
E-Mail-Adresse: service@bmu.bund.de
Internet: www.bmuv.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Biomasseheizung | Wärmepumpen | Solarthermie | Kraft-Wärme-Kopplung

Übersicht über alle Förderprogramme

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