Förderprogramm: KfW - Bundesförderung für effiziente Gebäude, Nichtwohngebäude – Kredit (263)


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Sanierung zum Effizienzgebäude:

  • Als investive Maßnahmen werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb von fertiggestellten Bestandsgebäuden gefördert, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen.
    • Folgende Effizienzhaus-Stufen werden gefördert:
      • Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse (EH 40 EE)
      • Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse (EH 40 NH)
      • Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse (EH 55 EE)
      • Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeits-Klasse (EH 55 NH)
      • Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse (EH 70 EE)
      • Effizienzhaus 70 Nachhaltigkeits-Klasse (EH 70 NH)
      • Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse (EH 85 EE)
      • Effizienzhaus 85 Nachhaltigkeits-Klasse (EH 85 NH)
      • Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse (EH Denkmal EE)
      • Effizienzhaus Denkmal Nachhaltigkeits-Klasse (EH Denkmal NH).
    • Der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige des Bestandsgebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.
  • Ein zusätzlicher Bonus für „Worst Performing Buildings“ (WPB) gewährt: Effizienzhaus 55 WPB oder 55 EE WPB bzw. Effizienzhaus 40 WPB oder 40 EE WPB.
  • Ein „Worst Performing Building“ ist ein Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehört.
  • Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen. Voraussetzung ist, dass der auf erneuerbaren Energien basierende Wärme- oder Kälteerzeuger bzw. das Wärme- oder Gebäudenetz als Bestandteil der geförderten Sanierung zur Effizienzhaus-EE-Klasse erstmals eingebaut bzw. erstmals angeschlossen wird und zuvor kein solcher Wärmeerzeuger im Gebäude vorhanden war.
  • Eine „Effizienzhaus NH“-Klasse wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) bestätigt.
Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist ein Energieeffizienz-Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude" unter www.energie-effizienz-experten.de einzubinden.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen sowie Einzel­unternehmerinnen und Einzel­unternehmer
  • Freiberuflich Tätige
  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Kommunale Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen und Kirchen
  • Geschäftsbanken, Genossen­schaftsbanken und Sparkassen
  • Contracting-Gebende, die Energie-Dienstleistungen an Nichtwohn­gebäuden erbringen.
  • Eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.
  • Beschreibung des Förderprogramms:

    • Der maximale Kreditbetrag beträgt für Investive Maßnahmen 2.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, insgesamt maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben.
    • Bei der Energetischen Fachplanung und Baubegleitung beträgt der maximale Kreditbetrag 10 Euro pro m² Nettogrundfläche, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben.
    • Die Nachhaltigkeitszertifizierung wird mit 10 Euro pro m² Nettogrundfläche, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben gefördert.
    Mit Nachweis des erreichten Effizienzhaus-Standards wird ein Tilgungszuschuss gewährt:
    • Effizienzhaus Denkmal: 5 Prozent
    • Effizienzgebäude/Effizienzhaus 70: 10 Prozent
    • Effizienzgebäude/Effizienzhaus 55: 15 Prozent
    • Effizienzgebäude/Effizienzhaus 40: 20 Prozent.
    • Folgende Laufzeitvarianten stehen bei einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren zur Verfügung:
      • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren
      • bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende
      • bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren
      • bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 Tilgungsfreijahre.
    • Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben. Bei endfälligen Krediten werden die Zinsen für die gesamte Kreditlaufzeit fest vereinbart.
    • Während der tilgungsfreien Jahre werden lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge fällig. Danach wird der Kredit monatlich in Annuitäten oder bei endfälliger Tilgung zum Laufzeitende zurückgezahlt.
    • Für die Sanierung eines „Worst Performing Building“ wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Dieser Bonus ist mit der EE- oder NH-Klasse kumulierbar.
    • Mit Nachweis der angefallenen förderfähigen Kosten wird ein Tilgungszuschuss für die Energetische Fachplanung und Baubegleitung von 50 Prozent und für die Nachhaltigkeitszertifizierung von 50 Prozent gewährt.
    Kumulierung:
    • Die Kombination einer BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich.
    • Eine Kombination mit der BEG - Einzelmaßnahmen ist ausgeschlossen. Eine schrittweise Sanierung über Einzelmaßnahmen und Effizienzgebäude-Stufen in baulich und zeitlich getrennten Vorhaben ist möglich.
    • Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer BEG-Förderung und einer Förderung nach der Kommunalrichtlinie sowie der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), oder einer Bundesförderung für Wärmenetze (z. B. Erneuerbare Energien – Premium, Wärmenetzsysteme 4.0, Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) oder dem Programm „Zuschuss Brennstoffzelle“ für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.

    Kontakt zur Antragstelle:

    siehe Fördergeber

    Kontakt zum Fördergeber:

    KfW
    Palmengartenstraße 5-9
    60325 Frankfurt am Main
    Informationszentrum werktags 8:00-18:00
    Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 08
    Fax: 069/7431-9500
    E-Mail-Adresse: info@kfw.de
    Internet: www.kfw.de

    Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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