Förderprogramm: Stadt Limburg - Förderprogramm Elektromobilität 'Limburg elektrisiert' (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge, deren Energiewandler ausschließlich elektrische Aggregate sind und dessen Energiespeicher von außerhalb des Fahrzeugs wieder aufladbar sind. Förderfähige Fahrzeugtypen sind:

  • E-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse L1e, L2e ,L3e, L4e, 5e,L6e und L7e
  • Lastenpedelecs
  • Umbausätze für E-Fahrzeuge M1 und N1
  • E-Gebrauchtfahrzeuge M1 und N1.
Des Weiteren wird die Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur auf Privatgrund (Ladestationen mit einem oder mehreren Ladepunkten) im Stadtgebiet der Kreisstadt Limburg gefördert.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt für Fahrzeuge sind
    • Gewerbebetriebe und Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Limburg
    • Freiberuflich tätige Personen, die in der Kreisstadt Limburg gewerbesteuerpflichtig sind
    • Gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz und Wirkungskreis in Limburg
    • Zusätzlich: Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Limburg für Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L4e, Lastenpedelecs und M1/N1 gebraucht ode rumgerüstet.
  • Antragsberechtigt für Ladeinfrastruktur sind
    • Natürliche Personen (Privatpersonen) und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
    • Gewerbetreibende unabhängig von der Rechtsform
    • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs).

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderhöhe beträgt für die Anschaffungskosten bzw. die Leasingkosten über 36 Monate (ohne Mehrwertsteuer) die maximale Fördersumme (inkl. Abwrack- und Ökobonus) von:
    • 1.500 Euro für E-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse L5e, L6e und L7e
    • 1.300 Euro für E-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse L1e, L2e, L3e und L4e
    • 1.100 Euro für Lastenpedelecs
    • 1.200 Euro für E-Umbausätze
    • 1.500 Euro für Gebrauchtwagen.
  • Wenn ein/e Antragsteller*in nachweist, dass er/sie mit der Anschaffung eines geförderten E-Fahrzeugs der Fahrzeugklassen L1e bis L7e oder eines Lastenpedelecs ein mit Benzin oder Dieselkraftstoff betriebenes Fahrzeug ersetzt, erhält er/sie einen Bonus pro gefördertem E-Fahrzeug in Höhe von:
    • 500 Euro, wenn das entsorgte Fahrzeug ein Fahrzeug der EG-Fahrzeugklasse M1 oder N1 ist.
    • 100 Euro,wenn da sentsorgte Fahrzeug ein Fahrzeug der EG-Fahrzeugklasse L1e bis L7e ist.
  • Wenn ein/e Antragsteller*in nachweist, dass er/sie das geförderte Elektrofahrzeug im am Betriebsstandort mit Ökostrom betankt, erhält er/sie einen Bonus in Höhe von:
    • 400 Euro für E-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse L5e bis L7e sowie M1 und N1
    • 200 Euro für E-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse L1e bis L4e.
  • Pro Antragsteller können pro Kalenderjahr jeweils bis zu 2 Fahrzeuge gefördert werden.
Die Ladeinfrastruktur wird mit pauschal 300 Euro pro Ladepunkt für AC-Ladesäulen bezuschusst. Pro Antragsteller können pro Kalenderjahr bis zu sechs Ladepunkte gefördert werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Büro 1. Stadtrat
Werner-Senger-Straße 10
65549 Limburg
Telefon: 06431/203-261
E-Mail-Adresse: alexandra.haller@stadt.limburg.de
Internet: www.limburg.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos | Kauf einer Ladestation

Übersicht über alle Förderprogramme

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